Medieninformation
Finanzminister Voß:
Reformvorschlag bringt mehr Verlässlichkeit in Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen
Finanzminister Wolfgang Voß hat heute seinen Reformvorschlag für den Kommunalen Finanzausgleich 2013 vorgestellt. Ziel ist es, dass komplexe Zuweisungssystem zwischen Land und Kommunen so weiterzuentwickeln, damit es besser nachvollziehbar und zielgenauer wird. „Wir wollen damit auch die kommunale Selbstverwaltung stärken und mehr Verlässlichkeit und Stabilität in die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen bringen“, unterstreicht der Minister.
Das Modell sieht vor, den Kommunen eine regelgebundene angemessene Finanzausstattung zu gewährleisten. Diese ist von der Leistungskraft des Landes abhängig. Zur verfassungsmäßigen Kontrolle, ob diese ausreicht, wird eine unantastbare finanzielle Mindestausstattung ermittelt, die zur Erfüllung der Pflichtaufgaben und einem Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben notwendig ist. Wie bisher sollen auch zusätzliche Leistungen des Landes außerhalb der Finanzausgleichsmasse gewährt werden.
„Wir wollen einen Thüringer Partnerschaftsverbund zwischen Land und Kommunen schaffen, der für alle Seiten mehr Verlässlichkeit und Fairness bringt“, erläutert Voß.
Das bedeutet, dass sich die Mittel der Kommunen, die sich aus kommunalen Steuereinnahmen und der Finanzausgleichsmasse zusammensetzen, künftig gleichmäßig entwickeln sollen, wie die Mittel, die dem Land für die Erfüllung seiner Aufgaben zustehen.
Die kommunalen Mittel (kommunale Steuern plus FAG) werden in ein Verhältnis gesetzt zu den Steuereinnahmen des Landes (Steuern, Länderfinanzausgleichs, Fehl-BEZ und SoBEZ) abzüglich der Finanzausgleichsmasse. „Damit entsteht ein fairer Interessenausgleich zwischen Land und Kommunen und es werden auch Anreize für die Gemeinden gegeben, denn die Steuereinnahmen werden dann nur noch sehr behutsam und nicht mehr 1:1 den Kommunen angerechnet“, so Voß. Diese neue Bindung zwischen Land und Kommunen führen zu einer besseren Planbarkeit, da sich aufgrund der Steuerschätzung jeweils ein mittelfristiger Zeitraum für die Entwicklung der Steuereinnahmen ergeben würde.
Wichtige Eckpunkte des Reformpapiers sind darüber hinaus:
- Die veränderte Basis für die Erhebung des kommunalen Finanzbedarfs.„Wir wollen künftig die aktuellste kommunale Rechnungsstatistik zur Grundlage machen. Damit knüpfen wir an realistische Gegebenheiten an und müssen nicht wie bisher auf eine alte Datenerhebung aufbauen“, so der Minister.
- Auch für die Bedarfsermittlung sei ein gesetzlich festgeschriebenes Parametersystem geplant, so dass alle Beteiligten diese Ermittlung besser nachvollziehen können. Bisher waren diese Parameter für die so genannte Revision nicht gesetzlich fixiert. „Wir schaffen damit klare Regeln und höhere Transparenz in die Bedarfserfassung“, erläutert Voß.
- Künftig soll es noch besser gelingen, dass das Geld auch dorthin fließt, wo der Bedarf ist. Das heißt, dass Gemeinden bspw. die eine Kindereinrichtung betreiben einen höheren Finanzbedarf haben, als solche, die keine solche Einrichtung haben.
- Das neue System sieht vor, auf viele zweckgebundene Zuweisungen zu verzichten und stattdessen stärker die Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden zu fördern. Durch die bisher 18 besonderen Ergänzungszuweisungen im alten System, war der Anteil der Schlüsselmasse seit 2008 von 50% auf 40% gesunken. „Die Kommunen sollen künftig wieder stärker selbst entscheiden, für welchen Zweck sie das Geld einsetzen“, sagt Voß.
- Die Überführung von derzeit besonderen Zuweisungen in das Schlüsselzuweisungssystem stärkt auch die Verteilungsgerechtigkeit wesentlich, da es zu einem stärkeren Ausgleich zwischen armen und reichen Gemeinden kommt.
07.06.2012