Thüringer Finanzministerium

10.06.2011
Thüringer Finanzministerium

Finanzminister Wolfgang Voß:

Datensicherheit hat bei elektronischer Verwaltung höchste Priorität

Das neue System der elektronischen Steuerabzugsmerkmale (ELStAM), das die herkömmliche Lohnsteuerkarte ersetzt, wird gegenwärtig auch in Thüringen eingeführt. „Bereits beim Aufbau des neuen Systems wurden Fragen der Datensicherheit mit höchster Priorität behandelt“, sagt der Thüringer Finanzminister Wolfgang Voß, der damit auf zahlreiche Bürgeranfragen zum Thema Datenschutz in den Finanzämtern reagiert. „Der Systemwechsel ist der richtige Schritt in die Zukunft unserer Steuerverwaltung. Durch konsequente Verschlüsselungen und Zugangserfordernisse ist das System im Interesse der Steuerbürger gut geschützt“, sagt der Minister, der allerdings die Sensibilität in Fragen rund um den Datenschutz gut nachvollziehen kann. Prinzipiell haben nur der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin sowie der jeweils aktuelle Arbeitgeber eine Zugangsberechtigung zu diesen Daten. Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfalle die Befugnis für den Arbeitgeber. Darüber hinaus können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst einsehen, welche Abzugsmerkmale gespeichert wurden und welche Arbeitgeber sie in den vergangenen zwei Jahren abgerufen haben. Dafür ist ein umfassender Log-in notwendig, der unter anderem die Kenntnis der Steueridentifikationsnummer voraussetzt. Der Zugang erfolgt durch das Portal ElsterOnline. So ist es auch möglich, mittels Antrag des Arbeitnehmers beim Finanzamt bestimmte Arbeitgeber für den Abruf der Daten auszuschließen oder zuzulassen. Weiterführende umfassende Informationen zur Datensicherheit sowie zum Systemwechsel finden Sie auch unter

10.06.2011

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