Thüringer Landesfinanzdirektion

30.01.2013 20:30 Uhr

Bodenschätzung

Was und wofür ist Bodenschätzung?

Aufgrund des Bodenschätzungsgesetzes (BodSchätzG) vom 16. Oktober 1934, im Zuge der Reichssteuerreform erlassen, wurde in Deutschland und Österreich der landwirtschaftliche Kulturboden flächendeckend geschätzt. Im § 1 des Bodenschätzungsgesetzes heißt es zur Begründung:

"Für den Zweck einer gerechten Verteilung der Steuern, einer planvollen Gestaltung der Bodennutzung und einer Verbesserung der Beleihungsunterlagen wird eine Bodenschätzung für die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen des Reichsgebietes durchgeführt."


Ursprünglich zur Ermittlung des Reinertrages als Besteuerungsgrundlage für die Landwirtschaft gedacht, stellt sie inzwischen ein einmaliges, einheitliches Bonitierungs- und Klassifizierungssystem für landwirtschaftlich nutzbare Böden dar.

In einem Raster von 10 x 10 m, 20 x 20 m usw. bis maximal 50 x 50 m wurden die Böden bis auf 1 m Tiefe angebohrt oder aufgegraben, bestimmt und beschrieben.

Die Daten wurden je Gemarkung als Schätzungskarten und als Buchwerk dokumentiert.

Grundlage für die Bodenschätzung ist die Gemarkung, je Flur eine Karte. Die Schätzung wird auf das Liegenschaftskataster gezeichnet.

Sowohl nach dem Bodenschätzungsgesetz als auch nach dem Thüringer Katastergesetz von 1991, § 2 Abs. 4 sind die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung im Liegenschaftskataster nachzuweisen.


Bestandteile der Bodenschätzung?

Die Bodenschätzung besteht aus dem Buchwerk und dem Kartenwerk.

Buchwert

  1. Gemeindebeschreibungen

    Enthalten Zusammenstellungen und Besonderheiten der Gemarkung.
     
  2. Feldschätzungsbücher für Grünland und Acker; heute nur noch Feldschätzungsbuch

    Enthalten die Musterstücke und Vergleichsstücke der Gemarkung sowie die bestimmenden und mitlaufenden Grablöcher jeder Klassenfläche. Außerdem sind, wenn erforderlich, die Sonderflächen, oder / und Klassenabschnittsflächen zu jeder Klassenfläche beschrieben. In Thüringen existieren 173 Musterstücke der Bodenschätzung und es liegen ca. 800.000 Grablochbeschriebe vor, einschließlich der Vergleichsstücke.

Beispiel

Die enthaltenen Daten sind u. a. nutzbar für:

  • die Bewertung landwirtschaftlicher Böden hinsichtlich ihrer Ertragsfähigkeit,
     
  • die Wertermittlung in Flurneuordnungsverfahren,
     
  • das Filtrationsverhalten usw.

Insgesamt werden die Bodenschätzungsdaten heute für 14 steuerliche und 18 nichtsteuerliche Erhebungen herangezogen.

Kartenwerk


Zu jeder Flur in Thüringen gibt es eine Bodenschätzungskarte; insgesamt 20.080 Stück.

Im Finanzamt befinden sich die Feldschätzungskarten:

Sie enthalten jeden Bohrpunkt mit Bewertung, die Klassenflächen mit -grenzen, die Klassenabschnitte mit ihren Grenzen und die Sonderflächen mit Grenzen.

Im Katasteramt befinden sich die Schätzungsur- und / oder die Schätzungsreinkarten:

1. Die Schätzungsurkarte:

enthält keine einzelnen Bohrpunkte, nur die bestimmenden Grablöcher jeder Klassenfläche.

2. Die Schätzungsreinkarte:

enthält keinerlei Bohrpunkte oder Grablöcher. Nur die reine Lienentopologie. Alle Daten, außer den Reinkarten, liegen handschriftlich vor und sind Unikate! Daher besteht der dringende Bedarf, diese Daten auf digitale Datenträger zu bringen.


Arbeitsstand zur Digitalisierung der Bodenschätzungsdaten in Thüringen

Der Arbeitstand in Thüringen ist wie folgt:

Die Musterstücke für Thüringen liegen flächendeckend digital vor.

Die Feldschätzungsbücher sind zum 01.03.2007 zu 73% auf digitale Datenträger übertragen worden.

Die Gemeindebeschreibungen werden nur ergänzt, aber nicht digital übertragen.

Die Feldschätzungskarten sind in Thüringen im Auftrag der LFD flächendeckend mikroverfilmt und gescannt worden.

Die Schätzung vor Ort wird unter Anwendung von DGPS durchgeführt.

Die Digitalisierung des wertvollen und umfangreichen Datenbestandes der Bodenschätzung ist unverzichtbar. Nur dadurch wird die uneingeschränkte Nutzung überhaupt möglich. Der erforderliche Aufwand für die digitale „Ersterfassung“ ist hoch. Um in einem überschaubaren Zeitraum diesen Aufwand zu bewältigen, wurden Arbeitsplätze für die Digitalisierung des Kartenwerkes  eingerichtet. Dennoch wird es einen Zeitraum, unter jetzigen Gegebenheiten, von mindestens zehn Jahren in Anspruch nehmen.

Bisher liegen die Feldschätzungskarten von 300 Gemarkungen (01.07.2007) als Vektordaten mit Raumbezug vor. Das entspricht 11,1% der Thüringer Gemarkungen.
 

Kartenausschnitt einer Feldschätzungskarte


Übersicht über die Unterlagen der Bodenschätzung



Bezeichnung Inhalt Datenhaltung Pflege
Aufbe-
wahrung
Buchwerk 1. Muster-
stücke
Beschreibt die Hauptbodenarten des jeweiligen Bundeslandes bis in einen Meter Tiefe.
Sind deutschlandweit unverwechselbar durchnummeriert.
deutschlandweit mit Bild (.jpg)

digital
PC-Programm "Muster"
Thüringer Landesfinanz-
direktion

Programm-
pflege beim BMF
2. Feld-
schätzungs-
bücher
Enthalten die Vergleichsstücke für jede Gemarkung. Sie repräsentieren die Hauptbodenarten jeder Gemarkung.

Daneben sind die "Beschriebe" der bestimmenden Grablöcher jeder Klassenfläche enthalten. Bis 1 Meter Tiefe wird der Boden schichtweise beschrieben und bewertet.

In Thüringen existieren ca. 800.000 solcher Beschriebe.
handschriftliche Unikate

digital in Thüringen z. Zt. 73% erfasst

PC-Programm "FESCH"
Finanzamt


Digital auch LFD
3. Gemar-
kungs-
beschrei-
bung
Enthält die Zusammenstellung der hauptsächlich vorkommmenden Bodenarten der Gemeinde, Flurstücke, eine geologische Übersichtskarte und wesentliche Besonderheiten in der Gemarkung wie Frosttage, Vorkommen bestimmter Anzeigerpflanzen usw. handschriftliche Unikate

Werden nur ergänzt nicht digital übertragen.
Finanzamt
Karten-
werk
1. Feld-
schätzungs-

karten
Enthält alle Bohrpunkte mit Bewertung, alle Klassenflächen, Klassenabschnitts-flächen, Sonderflächen, Hinweise zum Gelände. Bewertung aller ausgewiesenen Flächen. handgezeichnete Unikate

außerdem als Mikrofilm und Rasterdaten

digital bis Ende 2007 ca. 350 Gemarkungen

GIS-Programm "TOPOL"
Finanzamt


LFD



LFD



Finanzamt und LFD
2. Schätzungs-
urkarte
Dient der Offenlegung wodurch die Schätzung Rechtskraft erhält. Gegenüber Nr.: 1. Enthält sie keine Bohrpunkte. zurzeit nur aus der Nr. 1.

hochgezeichnete Unikate
Pflege Finanzamt

Haltung Katasteramt
3. Schätzungs-
reinkarte
Enthält nur die Linientopologie und Bewertung der Klassenflächen. als Folie vorhanden Katasteramt

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