Allgemeines
Der Abteilung Bezüge obliegt als Bezügestelle des Landes Thüringen:
- die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für Landesbedienstete,
- die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge von Bediensteten der Landesbetriebe,
- die Berechnung und Zahlbarmachung der Versorgungsbezüge für Ruhestandsbeamte des Landes sowie deren Hinterbliebene,
- die Erteilung von Auskünften über Versorgungsanwartschaften an Familiengerichte,
- die Bearbeitung von Beihilfeanträgen,
- als Landesfamilienkasse die Zahlung des Kindergeldes an die Bediensteten des Landes Thüringen,
- die Dienstunfallanerkennung.
Die Zuständigkeit der Thüringer Landesfinanzdirektion ist in der Thüringer Verordnung über die Zuständigkeit für die Festsetzung, Berechnung und Anordnung der Zahlung der Bezüge von Bediensteten und Versorgungsempfängern (Thüringer Zuständigkeitsverordnung Bezüge – ThürZustVBezüge -) vom 14.12.2009 geregelt.
ThürZustVBezüge
Derzeit betreut die Abteilung Bezüge ca. 64.236 Zahlfälle, die sich wie folgt verteilen:
Landesbedienstete
- 27.178 Tarif,
- 30.778 Besoldung,
- 5.033 Versorgung
Thüringen Forst (Anstalt des öffentlichen Rechts)
- 1.067 Tarif,
- 509 Besoldung
(Stand: 31. Mai 2013)
In der Beihilfestelle gingen im Jahr 2012 111.948 Beihilfeanträge ein. Es wurden 119.004 Beihilfebescheide erlassen.
Bankverbindung
Landeszentralbank
BLZ: 820 000 00
Konto: 820 015 20
BIC: MARKDEF 1820
IBAN: DE85 8200 0000 0082 0015 20