Thüringer Landesfinanzdirektion

25.03.2013 15:16 Uhr

Versorgung

Die Thüringer Landesfinanzdirektion ist u. a. zuständig für die Festsetzung, Berechnung und Anordnung der Zahlung von Versorgungsbezügen der Beamten und Richter des Landes sowie deren Hinterbliebenen.

Der Aufgabenbereich Versorgung umfasst insbesondere:

  • Festsetzung von Ruhegehalt
     
  • Festsetzung von Hinterbliebenenversorgung
     
  • Regelung der Versorgungsbezüge beim Zusammentreffen mit Einkommen und Renten
     
  • Vorabentscheidung über ruhegehaltfähige Dienstzeiten für die aktiven Beamten/-innen
     
  • Auskünfte über ruhegehaltfähige Dienstzeiten an die Rentenversicherungsträger
     
  • Auskünfte an die Familiengerichte zum Versorgungsausgleich für aktive Beamte/-innen und Versorgungsempfänger/-innen
     
  • Berechnung und Anforderung von Versorgungsanteilen nach den §§ 82 bis 84 ThürBeamtVG
     
  • Durchführung des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages
     
  • Berechnung und Anforderung von Versorgungszuschlägen

Die Beamtenversorgung ist ein eigenständiges Altersversorgungssystem und unterscheidet sich grundsätzlich von der beitragsgestützten gesetzlichen Rentenversicherung. Gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Versorgungsbezügen ist das Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG) in der ab 1. Januar 2012 gültigen Fassung.

Die Anspruchsvoraussetzungen sind in § 11 ThürBeamtVG geregelt. Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn der Beamte

  1. eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat oder
     
  2. infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat (Dienstbeschädigung), dienstunfähig geworden ist.

Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage

  1. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und
     
  2. der ruhegehaltfähigen Dienstzeit

berechnet.

Weitere Informationen zur Beamtenversorgung finden Sie im Merkblatt "Information zur Beamtenversorgung".


Merblätter:

Information zur Beamtenversorgung
Größe: 46,3 kB

Information zur Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten in der Beamtenversorgung
Größe: 24,7 kB

Information zur Berücksichtigung von Einkünften bei vorübergehender Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
Größe: 37,1 kB


Formulare:

Kinderbezogene Zuschläge in der Beamtenversorgung (Rundschreiben vom 27. August 2009)
Größe: 134,2 kB

Kinderbezogene Zuschläge Anlage I
Information über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung

Größe: 24,7 kB

Kinderbezogene Zuschläge Anlage II
Erklärung über die Zuordnung von Kindererziehungszeiten bei gemeinsamer Erziehung

Größe: 14,0 kB

Kinderbezogene Zuschläge Anlage III
Erklärung für die Zuschläge zum Ruhegehalt nach §§ 65, 66 und 68 ThürBeamtVG

Größe: 29,1 kB

Kinderbezogene Zuschläge Anlage IV
Zuordnung von Kindererziehungszeiten

Größe: 8,7 kB

Weiterführende Informationen