Thüringer Landesfinanzdirektion

16.01.2013 16:13 Uhr

Vergütung und Entgelt

Die Tarifbeschäftigten des Freistaats Thüringen sowie der Thüringer Landesforstanstalt erhalten Entgelt nach dem Tarifvertrag für die Beschäftigten der Länder (TV-L) bzw. der forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betriebe (TV-Forst) und den angeschlossenen Tarifverträgen.

Zum Entgelt gehören neben dem Tabellenentgelt u.a. Zulagen, unständige Bezügebestandteile und vermögenswirksame Leistungen.

Der grundsätzliche Anspruch auf Entgelt entsteht mit dem Tag des Beschäftigungsbeginns und endet mit Ablauf des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis endet.

Zur Festsetzung des Entgelts gehört insbesondere auch die Festsetzung der Beschäftigungszeiten, nach denen sich unter anderem der Jubiläumszeitpunkt richtet, sowie die Ermittlung des nächsten Stufenaufstiegs.

Die Berechnung des Entgelts erfolgt auf der Grundlage von Mitteilungen der personalverwaltenden Dienststellen sowie von Informationen der Tarifbeschäftigten.


 

Aktuelles:

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