Thüringer Landesfinanzdirektion

22.04.2013 13:51 Uhr

Landesfamilienkasse / Kindergeld

Allgemeine Hinweise

 Das Kindergeld gehört zum Steuerrecht und wird seit 1996 als vorweggenommene Steuervergütung festgesetzt und ausgezahlt. Zuständige Finanzbehörden sind die Familienkassen, die unter der Fachaufsicht des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) stehen - so auch die Landesfamilienkasse der Thüringer Landesfinanzdirektion. In der Rubrik "Fragen/ Antworten" haben wir für Sie allgemeine Hinweise zum Kindergeld zusammengestellt. Weitergehende Hinweise können Sie dem Merkblatt Kindergeld entnehmen sowie auf den Internetseiten des Bundeszentralamtes für Steuern nachlesen.

Bundeszentralamt für Steuern

Falls Sie die gewünschten Informationen nicht finden, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Landesfamilienkasse.


 Merkblätter

Kurzmerkblatt zum Kindergeld 2013
Größe: 63,2 kB

Kurzmerkblatt zum Kindergeld 2012
Größe: 63,1 kB

Kurzmerkblatt zum Kindergeld 2011
Größe: 62,9 kB

Kurzmerkblatt zum Kindergeld 2010
Größe: 62,8 kB


Formulare für Berechtigte (nur für Landesbedienstete)

Antrag auf Kindergeld
Größe: 23,1 kB

Antrag auf Kindergeld für ein weiteres Kind
Größe: 135,3 kB

Anlage Kind zum Antrag auf Kindergeld, lfd. Nr.
Größe: 12,1 kB

Veränderungsmitteilung
Größe: 212,7 kB

Antrag auf Kindergeld für ein behindertes Kind
Größe: 239,2 kB

Erklärung zum Ausbildungsverhältnis des über 18 Jahre alten Kindes
Größe: 214,9 kB

Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes für Zeiträume ab dem 01.01.2012
Für Kinder über 18 Jahre gilt, dass Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes bestimmt oder geeignet sind, zum Wegfall des Kindergeldes führen, wenn sie den Grenzbetrag übersteigen.

Größe: 15,2 kB

Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes für Zeiträume für 2011
Für Kinder über 18 Jahre gilt, dass Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes bestimmt oder geeignet sind, zum Wegfall des Kindergeldes führen, wenn sie den Grenzbetrag übersteigen.

Größe: 481,8 kB

Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes für Zeiträume ab dem 01.01.2009
Für Kinder über 18 Jahre gilt, dass Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes bestimmt oder geeignet sind, zum Wegfall des Kindergeldes führen, wenn sie den Grenzbetrag übersteigen.

Größe: 299,7 kB

Erklärung zu den Werbungskosten ab 2008 (bei nichtselbständiger Tätigkeit des über 18 Jahre alten Kindes)
Größe: 205,5 kB

Erklärung zu den Werbungskosten für 2011 (bei nichtselbständiger Tätigkeit des über 18 Jahre alten Kindes)
Größe: 173,0 kB

Bundeszentralamt für Steuern
Weitere Formulare finden Sie beim Bundeszentralamt für Steuern

Weiterführende Informationen

Kind

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kindergeld
Beim Bundeszentralamt für Steuern finden Sie Antworten.