Dienstunfälle
Die Thüringer Landesfinanzdirektion ist für alle Entscheidungen im Bereich der Dienstunfallfürsorge zuständig.
Anspruchsberechtigt sind alle Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, Zeit, Probe und auf Widerruf sowie Richterinnen und Richter, die durch einen Dienstunfall i.S. des § 26 Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG) verletzt worden sind oder deren Krankheit nach § 26 Abs.3 ThürBeamtVG als Dienstunfall gilt.
Zu den Leistungen der Dienstunfallfürsorge gehören u.a.:
- die Prüfung der Anerkennung von Unfällen als Dienstunfall (§ 26 ThürBeamtVG)
- die Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen( § 28 ThürBeamtVG)
- die Erstattung der notwendigen und angemessenen Kosten des Heilverfahrens i.S. des § 29 ThürBeamtVG
- Gewährung von Unfallausgleich (§ 31 ThürBeamtVG)
Ein im Dienst erlittener Unfall ist innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten schriftlich beim Dienstvorgesetzten oder der Thüringer Landesfinanzdirektion zu melden. Hierfür sind die nachstehenden Vordrucke zu verwenden.
Bitte achten Sie darauf, dass beide Formblätter „Unfallmeldung für Beamte über einen Dienstunfall“ und „Beiblatt zur Unfallmeldung für Beamte“ vollständig ausgefüllt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Informationsblatt und der Dienststelleninformation.
Merkblätter:
Dienststellen-Information - Dienstunfälle gemäß § 26 Thüringer Beamtenversorgungsgesetz und Schadenersatzansprüche
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Information zur Durchführung der Unfallfürsorge nach §§ 25 ff. Thüringer Beamtenversorgungsgesetz
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Formulare:
Unfallmeldung für Beamte über einen Dienstunfall
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Beiblatt zur Unfallmeldung für Beamte
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Antrag auf Erstattung von Sachschäden
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Kostenrückerstattungsantrag
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