Job & Karriere
Berufe in der Justiz
Was kann ich für die Staatsanwaltschaft tun (ohne kriminell zu werden)?
Die Staatsanwaltschaft vertritt als klassische Anklagebehörde den Staat und damit den Bürger vor Gericht; sie vollstreckt bzw. überwacht sodann die Vollstreckung der gerichtlichen Entscheidungen.
In den Kriminalserien im TV wird der Staatsanwalt meist als scharfer Ankläger in der Hauptverhandlung dargestellt, der vehement für die Bestrafung der Angeklagten eintritt, die Polizeibeamten striezt, ein feudales Büro besitzt und sich gelegentlich einen Cognac genehmigt. Die Realität ist jedoch weniger spektakulär. Nur selten gibt es einen Blick hinter die Kulissen, der die Realität zeigt:
Viel nüchternes Arbeiten am Schreibtisch, Telefonate mit Polizisten und Anwälten, behördenübliche Ausstattung der Büros und vor allem: "Teamwork".
Die Staatsanwältin/der Staatsanwalt leitet die Ermittlungen; aber ohne Zuarbeit vieler anderer fleißiger Justizangehörigen würde der Arbeitsablauf nicht funktionieren:
Angefangen von Aktentransport, Vorführdienst, Kraftfahrtätigkeit (einfacher Justizdienst) über die Aktenanlegung/Aktenverwaltung (mittlerer Justizdienst), die Vollstreckung der gerichtlichen Entscheidungen (gehobener Justizdienst), bis hin zur eigentlichen Ermittlungs- und Sitzungstätigkeit (höherer Justizdienst), arbeiten alle Hand in Hand, um bestmögliche Arbeitsergebnisse zu erzielen.
Die seither strikte Arbeitstrennung der einzelnen Arbeitsgebiete verwischt sich durch die in Angriff genommene Reorganisation der Arbeitsabläufe, die Arbeit wird für den Einzelnen vielseitiger und anspruchsvoller. Dabei steht den Beschäftigten moderne Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung.
Die Bediensteten stehen in einem besonderen Dienst – und Treueverhältnis zu Vater Staat. Dies wird u. a. dadurch dokumentiert, dass kein Arbeitsvertrag im üblichen Sinne geschlossen wird, sondern eine Ernennung ins Amt per Urkunde erfolgt.
"Nicht-Beamte" nennen sich Justizangestellte und sind vorwiegend im Schreibdienst/Sekretariatsdienst tätig.
Die Ausbildung erfolgt gemeinsam mit den Gerichten unter Verantwortung des
Justizprüfungsamtes (höherer Justizdienst) und dem Präsidenten des
Thüringer Oberlandesgerichts (einfacher, mittlerer und gehobener Justizdienst).
Einstellungen in den höheren Justizdienst erfolgen ausschließlich durch das Thüringer Justizministerium.