Gerichte in Thüringen
Seit 01.04.2006 gilt die neue Gerichtsorganisation im Freistaat Thüringen. Die Gerichte stellen Ihnen ihre Informationen auf eigenen Internetseiten bereit. Gern können Sie den nachstehenden Links folgen.
Fachgerichtsbarkeit
in Thüringen
Zur Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören das Thüringer Oberverwaltungsgericht sowie die Verwaltungsgerichte in Gera, Meiningen und Weimar.
Zur Thüringer Arbeitsgerichtsbarkeiten gehören das Thüringer Landesarbeitsgericht sowie die Arbeitsgerichte in Erfurt, Eisenach, Suhl, Sonneberg und Gera.
Zur Thüringer Sozialgerichtsbarkeit gehören das Thüringer Landessozialgericht sowie die Sozialgerichte in Altenburg, Gotha, Meiningen und Nordhausen.
In Thüringen gibt es nur ein Finanzgericht. Es hat seinen Sitz in Gotha und ist für den gesamten Freistaat Thüringen zuständig.