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Thüringer Landesarbeitsgericht

Das Thüringer Landesarbeitsgericht ist im Wesentlichen zuständig für Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Thüringer Arbeitsgerichte.

Arbeitsgericht Erfurt

Das Arbeitsgericht Erfurt ist zuständig für den Ilm-Kreis, die kreisfreien Städte Erfurt und Weimar sowie für die Landkreise Gotha, Sömmerda und Weimarer Land.

[Bild] Gebäudeansicht des Justizzentrums Erfurt

Arbeitsgericht Gera

Das Arbeitsgericht Gera ist zuständig für die kreisfreien Städte Gera und Jena, die Landkreise Altenburger Land, Greiz und Saalfeld-Rudolstadt sowie für den Saale-Holzland-Kreis und den Saale-Orla-Kreis.

[Bild] Gebäudeanischt Arbeitsgericht Gera

Arbeitsgericht Nordhausen

Das Arbeitsgericht Nordhausen ist zuständig für den Kyffhäuserkreis, die Landkreise Eichsfeld und Nordhausen sowie für den Unstrut-Hainich-Kreis.

[Bild] Gebäudeansicht Arbeitsgericht Nordhausen

Arbeitsgericht Suhl

Das Arbeitsgericht Suhl ist zuständig für die kreisfreien Städte Suhl und Eisenach, die Landkreise Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen und Sonneberg sowie den Wartburgkreis.

[Bild] Gebäudeansicht Arbeitsgericht Suhl

Willkommen

Sehr geehrte Besucher*innen!

Willkommen auf der Internetseite der Thüringer Arbeitsgerichtsbarkeit!

Die Gerichte für Arbeitssachen sind eine sogenannte Fachgerichtsbarkeit. Sie entscheiden in Streitigkeiten zwischen einzelnen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen zum Beispiel über Berechtigung von Kündigungen, richtige Bezahlung der Arbeitsleistung, Ersatz von Schäden, Benachteiligungen von Arbeitnehmer*innen und alle rechtlichen Meinungsverschiedenheiten, die sich in einem Arbeitsverhältnis ergeben können. Wir sind aber auch zuständig für Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgeber*innen sowie zwischen Gewerkschaften und einzelnen Arbeitgeber*innen oder Arbeitgeber*innenverbänden.

Als Fachgerichte sind wir hochspezialisiert. Das bezieht sich nicht nur auf das Arbeitsrecht als solches, sondern auch auf die tatsächlichen Verhältnisse in den Betrieben und im Arbeitsleben. Hilfreich stehen hierbei die ehrenamtlichen Richter*innen der Arbeitnehmer*innen- und Arbeitgeber*innenseite zur Seite, die aus der Arbeitspraxis kommen und gleichberechtigt mit den Berufsrichter*innen an der Rechtsprechung mitwirken.

So gewährleisten wir mit den Gerichten in Nordhausen, Erfurt, Suhl und Gera, sowie in zweiter Instanz mit dem Landesarbeitsgericht in Erfurt Entscheidungen der Streitigkeiten so gründlich und umfassend wie nötig und dabei so schnell wie möglich.

Aber auch die menschliche Seite der rechtlichen Probleme ist uns nicht fremd. Deshalb stehen wir mit speziell ausgebildeten Richter*innen für nicht streitige Konfliktlösungsgespräche beim Thüringer Landesarbeitsgericht zur Verfügung.

Wir wollen Sie hier im Internet mit ersten Informationen zu Aufgaben, Funktionen und Zuständigkeiten der Arbeitsgerichte und des Landesarbeitsgerichts versorgen.

Wir sind für Sie da

Ihre Mitarbeiter*innen der Thüringer Arbeitsgerichtsbarkeit

 

Welcome


Welcome to the website of the Thuringian Labour Court!

The courts for labour matters are a so called specialised courts. In disputes between individual employees and employers, they decide on issues such as the justification of layoffs, correct payment for work performance, compensation for damages, discrimination against employees and all differences of opinion that may arise in an employer-employee relationship.

We are also responsible for disputes between works councils and employers and between trade unions and individual employers or employers' associations.

We ensure that the courts in Nordhausen, Erfurt, Suhl and Gera, and in the second instance the Regional Labour Court in Erfurt, decide on disputes as thoroughly, comprehensively and as quickly as possible.

The interpersonal side of legal problems is not unknown to us either, that is why we have specially trained judges at our disposal to conduct non-contentious conflict resolution talks at the Thuringian Labour Court.

We would like to provide initial information on the jurisdiction, tasks, functions and responsibilities of the labour courts and the state labour court here.

We are glad to be of assistance

Your employees of the Thuringian labour courts.
 

Wir sprechen alle Menschen gleichermaßen an. Dazu verwenden wir den sog. Genderstar (z.B. „Richter*innen“). Damit sprechen wir alle Geschlechter (divers, weiblich, männlich - was Transpersonen einschließt) sowie genderfluid Menschen und solche, die sich keinem Geschlecht zugeordnet fühlen oder zuordnen lassen wollen (Non-binäre Personen) an.

elektronischer Übermittlungsweg

Über E-Mail - auch wenn diese verschlüsselt ist -
können keine wirksamen Verfahrensanträge
gestellt werden.

Der elektronische Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen - die keinerlei Rechtswirkung entfalten - zu übersenden.
In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt
werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des*r Absenders*in nicht mit Sicherheit feststeht.

Über den elektronischen Rechtsvekehr  können wirksame Verfahrensanträge  gestellt werden. 

Einzelheiten dazu veröffentlicht das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite
https://justiz.thueringen.de/themen/elektronischerrechtsverkehr/

Hier finden Sie die SAFE-IDs der Thüringer Arbeitsgerichte und des Landesarbeitsgerichts

Besucher*innenhinweis - Einlasskontrolle

Im Eingangsbereich der Justizgebäude in Thüringen finden - auch zu Ihrer Sicherheit - Personen- und Gepäckkontrollen statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen.
Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.

Bitte kommen Sie so rechtzeitig, dass Sie trotzdem pünktlich zu Ihrem Termin erscheinen können.
Um den Ablauf der Sicherheitskontrollen zu unterstützen und zur Vermeidung von Wartezeiten beizutragen, bringen Sie bitte nur die Gegenstände mit, die Sie im Justizgebäude unbedingt benötigen.

Verboten sind Waffen jeglicher Art, auch Taschenmesser.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie insbesondere metallische Gegenstände, die Sie nicht benötigen, nicht mit sich führen. Es ist auch nicht gestattet, Tiere mitzubringen!

Bitte beachten Sie unbedingt die Anweisungen des Personals im Eingangsbereich!

 

Mediation - Verfahren mit dem*der Güterichter*in

Wenn Menschen streiten, sagt der Volksmund „es menschelt.“

Auch bei vielen Rechtsstreitigkeiten spielen nicht nur rein rechtliche und rein sachliche Gründe eine Rolle. Gerade die persönliche Nähe im Arbeitsverhältnis führt dazu, dass Gefühle, Verletzungen, Enttäuschungen und zerstörtes Vertrauen die Auseinandersetzung belasten. Eine gerichtliche Entscheidung löst hier die Probleme oft nicht nachhaltig. Deshalb stehen wir mit speziell ausgebildeten Richter*innen für nicht streitige Konfliktlösungsgespräche beim Thüringer Landesarbeitsgericht zur Verfügung.
Das Verfahren nennt sich „Güterichter*inverfahren“. Wir legen Ihnen nahe, zu überlegen, diesen Weg zu gehen.
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, geben wir Informationen zur auch sogenannten gerichtsnahen Mediation.

Mehr Informationen finden Sie hier

 

 

Medieninformationen

Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat keine Einwände gegen den Abdruck oder die Textübernahme seiner Medieninformationen, wenn als Quelle „Medieninformation des Landesarbeitsgerichts Thüringen vom ……“ angegeben wird.

► Hier finden Sie aktuelle Medieninformationen

► Hier finden Sie archivierte Medieninformationen

 

Entscheidungen

Die Entscheidungen der Thüringer Arbeitsgeichtsbarkeit werden veröffentlicht unter

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/search

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