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Thüringer Arbeitsgerichte

Arbeitsgericht Erfurt

Das Arbeitsgericht Erfurt ist zuständig für den Ilm-Kreis, die kreisfreien Städte Erfurt und Weimar sowie die Landkreise Gotha, Sömmerda und Weimarer Land (GVBl 2011 Seite 533).

Arbeitsgericht Gera

Das Arbeitsgericht Gera ist zuständig für die kreisfreien Städte Gera und Jena, die Landkreise Altenburger Land, Greiz und Saalfeld-Rudolstadt sowie für den Saale-Holzland-Kreis und den Saale-Orla-Kreis (GVBl 2011, S. 533).

Arbeitsgericht Nordhausen

Das Arbeitsgericht Nordhausen ist zuständig für den Kyffhäuserkreis, die Landkreise Eichsfeld und Nordhausen sowie für den Unstrut-Hainich-Kreis
(GVBl 2011, S. 533).

Arbeitsgericht Suhl

Das Arbeitsgericht Suhl ist zuständig für die kreisfreie Stadt Suhl, die Landkreise Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen und Sonneberg sowie den Wartburgkreis (GVBl 2011, S. 533).

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