17.04.2013 08:25 Uhr

Thüringer Jugendarrestanstalt - Hinweise für Besucher

Eine Besuchserlaubnis wird unter Vorbehalt nur auf Antrag des Arrestanten erteilt. Nur Arrestanten, die einen Dauerarrest von über zwei Wochen in der Jugendarrestanstalt zu verbringen haben, wird in der Regel ein Besuch gestattet. Ist der Besuch genehmigt, so erhalten die Personen, die einen Arrestanten besuchen dürfen, einen Besuchstermin per Post übermittelt.

Anfahrtsweg:

Der Eingang zur  Thüringer Jugendarrestanstalt befindet sich in der Ernst-Thälmann-Straße. In unmittelbarer Nähe befindet sich das Amtsgericht Weimar. Vom Hauptbahnhof Weimar benötigt man zu Fuß ca. 5 Minuten bis zur  Thüringer Jugendarrestanstalt.