17.04.2013 08:25 Uhr

Die Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld - Paketsendungen an Gefangene

Paketsendungen an Gefangene


Bitte schicken Sie ein Paket nur nach Erhalt eines Paketscheins ab und beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite des Paketmerkzettels. Dort befindet sich ein Inhaltsverzeichnis, das vom Absender auszufüllen ist. Der Paketmerkzettel bildet die Grundlage für die Angehörigen, das Paket entsprechend der gültigen Vorschriften an den Gefangenen zu senden. Die beigefügte Paketmarke ist in jedem Fall für das entsprechende Paket zu verwenden.


Die Einhaltung der Vorschriften erspart Ihnen und dem Gefangenen unnötige Kosten und gewährleistet einen reibungslosen Ablauf bei der Ausgabe der Pakete an den Gefangenen.

 

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