Hinweise für Besucherinnen und Besucher
Gefangene dürfen gemäß §§ 24 ff Strafvollzugsgesetz (StVollzG) regelmäßig Besuch empfangen. In der JVA Tonna werden jedem Strafgefangenen im Monat zwei Besuche zu je 1,5 Stunden gestattet.
Besuchszeiten
Die Besuchszeiten werden durch die JVA vergeben und Ihnen durch Ihren Angehörigen (Gefangenen) mitgeteilt. Sie haben die Möglichkeit, Ihren nächsten Besuchstermin während der Besuchszeit mit einem zuständigen Beamten der JVA Tonna zu vereinbaren. Grundsätzlich werden zum Bescuh eines gefangenen nicht mehr als 3 Personen zugelassen. In Ausnahmefällen kann ein Kind (bis 10 Jahre) zusätzlich teilnehmen. Kinder bis 14 Jahre sind nur in Begleitung eines Erwachsenen zum Besuch zugelassen. Ein Besucher kann nicht gleichzeitig mehrere Gefangene besuchen.
Grundsätzlich gelten folgende Besuchszeiten:
Besuchszeiten für Strafgefangene
Montag bis Donnerstag
Jeden ersten, zweiten und vierten Sonnabend und Sonntag im Monat
Besuchszeiten für Untersuchungsgefangene
Donnerstag
Besucherordnung
Die Besucher werden gebeten, sich rechtzeitig, das heißt etwa 30 Minuten vor Besuchsbeginn, in der JVA einzufinden, um Verzögerungen beim besuchsbeginn zu vermeiden. Bitte halten Sie Ihren Besuchserlaubnisschein und ein Dokument, mit dem Sie sich ausweisen können.
Bitte informieren Sie sich über die weiteren Besuchsbestimmungen in dem nachfolgenden Hinweisblatt: