Justizvollzugsanstalt Goldlauter - Wir über uns ...
I. Zuständigkeit
II. Belegungsfähigkeit
III. Personal
IV. Arbeit und Bildung der Gefangenen
V. Freizeit- Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen
VI. Geschichte der Anstalt
I. Zuständigkeit:
Die Anstalt dient als Justizvollzugsanstalt für Männer. Sie ist in drei Vollzugsabteilungen untergliedert, welche in den Häusern 1, 2 und 5 untergebracht sind.
Die JVA ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzugs gem. § 10 Abs. 2
StVollzG für männliche erwachsene Strafgefangene mit offener Vollzugsabteilung. Weiterhin sind hier gemäß der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan erwachsene Untersuchungsgefangene sowie alle Abschiebegefangenen aus dem Freistaat Thüringen in Amtshilfe für das Innenministerium untergebracht.
Nach der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan vom 16. Juni 2010 ist die Justizvollzugsanstalt Goldlauter zuständig :
- geschlossener Vollzug
- Untersuchungshaft an männlichen Personen im Alter ab 21 Jahren aus den Landgerichtsbezirken Erfurt und Meiningen
- Vollstreckung von Freiheitsstrafen an männlichen Personen bis zu einem Jahr und sechs Monaten im Erstvollzug
- Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen an männlichen Personen aus den Landgerichtsbezirken Erfurt, Meiningen und Mühlhausen
- Abschiebungshaft an männlichen Personen für den ganzen Freistaat Thüringen im Wege der Amtshilfe.
- Auslieferungshaft an männlichen Personen
- Strafarrest für Soldaten der Bundeswehr
- offener Vollzug
- Männliche Strafgefangene aus den Justizvollzugsanstalten des Freistaates Thüringen können aufgrund von Entscheidungen der Leiter der jeweiligen Anstalt mit Zustimmung des Leiters der JVA Goldlauter, wenn sie den besonderen Anforderungen dieser Vollzugsform genügen, in die offene Vollzugsabteilung der Anstalt verlegt werden.
zur Beachtung!
nach Änderungserlass gilt ab 01.09.2011:
Untersuchungshaft an männlichen Personen im Alter von 14 bis unter 21 Jahren wird abweichend von § 1 Abs. 1 der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan in der Justizvollzugsanstalt Goldlauter vollzogen.
Untersuchungshaft an männlichen Personen, die zur Tatzeit das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (junge Untersuchungsgefangene) wird abweichend von § 1 Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan in der Justizvollzugsanstalt Goldlauter vollzogen.
nach Neuregelung vom 20.10.2012:
Ersatzfreiheitsstrafe an männlichen Gefangenen, gegen die ausschließlich die Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken ist, wird abweichend von § 2 Abs. 5 der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan und Nummer 4 des Erlasses vom 01.08.2011 wie folgt vollstreckt:
- aus dem Landgerichtsbezirk Gera und den Amtsgerichtsbezirken Apolda und Weimar in der Justizvollzugsanstalt Gera,
- aus dem Landgerichtsbezirk Meiningen und den Amtsgerichtsbezirken Arnstadt und Erfurt in der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld,
- aus dem Landgerichtsbezirk Mühlhausen und den Amtsgerichtsbezirken Gotha und Sömmerda in der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben.
Alle Zuständigkeiten im Thüringer Justizvollzug
Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan
II. Belegungsfähigkeit:
Die Anstalt verfügt über insgesamt 320 Haftplätze.
III. Personal:
Derzeit sind in der Anstalt insgesamt 164 Bedienstete tätig.
davon :
| mittlerer allgemeiner Vollzugsdienst : |
146 |
Bedienstete |
| davon : |
145 |
Beamte |
| |
1 |
Angestellter |
| gehobener Dienst : |
14 |
Bedienstete |
| davon : |
14 |
Beamte |
| höherer Dienst : |
4 |
Bedienstete |
| davon : |
4 |
Beamte |
Im Nebenamt wird die Anstalt von folgenden Personen betreut :
- 1 katholischer Gemeindereferent
- 1 evangelischer Pfarrer
- 1 russisch-orthodoxer Priester
- nebenberuflich: 1 Zahnarzt