28.05.2013 09:31 Uhr

Die Justizvollzugsanstalt Gera

Wir über uns

Zuständigkeit

Die Justizvollzugsanstalt Gera ist nach der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan für folgende Vollstreckungen zuständig:

1. Vollzug der Untersuchungshaft an männlichen Personen im Alter ab 21 Jahren aus dem Landgerichtsbezirk Gera mit den Amtsgerichtsbezirken Altenburg, Gera, Greiz, Jena, Lobenstein, Pößneck, Stadtroda, Rudolstadt, Saalfeld, Schleiz

2. Vollzug der Freiheitsstrafen bis 6 Monate an männlichen Gefangenen aus dem Einzugsbereich des Landgerichts Gera.
3. Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafen an männlichen Gefangenen aus den Einzugsbereichen des Landgerichts Gera, des Amtsgerichts Weimar und des Amtsgerichts Apolda sowie den Vollzug von Ordnung-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft

4. Vollzug der Durchgangshaft an männlichen und weiblichen Transportgefangenen





Die jeweils aktuelle Fassung der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan finden Sie hier:

Aktuelle Fassung der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan

Stationsflur
Stationsflur
Bus 2007 Buga _410 X 273_
Die JVA Gera ist transportumlaufleitende Behörde für den Gefangenensammeltransport

Belegungsfähigkeit

Die Belegungsfähigkeit wurde auf 197 Haftplätze festgesetzt.

Vollzugsgestaltung

Die JVA Gera ist vornehmlich geprägt durch den Vollzug von Untersuchungshaft und den damit zusammenhängenden Vorführungen der männlichen Untersuchungsgefangenen gemäß der Zuständigkeit nach der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan und aller weiblichen Untersuchungs- und Strafgefangenen in Thüringen aus der Zuständigkeit der JVA Chemnitz/Teilanstalt Reichenhain aus dem Freistaat Sachsen.

Die JVA Gera ist weiterhin umlaufleitende Transportbehörde für Gefangenensammeltransporte des Freistaats Thüringen und zentraler Anlaufpunkt für die Gefangenensammeltransporte aus Bayern, Sachsen und Sachsen - Anhalt.

Diese Schwerpunktaufgaben prägen das Vollzugskonzept maßgeblich. Damit konzentriert sich die behandlerische Arbeit auf Maßnahmen der sozialen Hilfe während des Vollzuges der Untersuchungshaft, Maßnahmen der Soforthilfe und die Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Strafverfahren. Angeboten werden aber auch Antiaggressionstrainig, sportliche Betätigung und ein Zeichenkurs.

Für den Vollzug der kurzen Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen wird neben dem Arbeitseinsatz auch Hilfe zur Klärung der Wiedereingliederungsbedingungen angeboten

Personal

Der Justizvollzugsanstalt Gera sind 86 Bedienstete zugehörig.

Arbeit und Bildung

Arbeitsmöglichkeiten für Gefangene

Die JVA Gera verfügt über bis zu 19 Arbeitsplätze in der Küche, Bücherei, der Wäscherei, der Hauswerkstatt und im allgemeinen Versorgungsbereich des Hafthauses. Bei Bedarf können bis zu zwei weitere Gefangene zur Arbeit eingesetzt werden.

Arbeitsbereiche

Schulische und berufliche Bildungsangebote

Mit Beginn des Jahres 2007 werden für Gefangene, die die notwendige Eignung besitzen, Lehrgänge im Bereich der Grundlagenvermittlung für die elektronische Datenverarbeitung angeboten. Diese Computerkurse bieten jeweils für 15 Teilnehmer die Möglichkeit, Basiskenntnisse auf diesem Gebiet zu erwerben.

Die Sicherstellung der Maßnahme erfolgt - und das ist wohl bisher einmalig - nur durch Bedienstete der JVA Gera, also ohne externe Förderung.

Ab dem 01.11.2007 wird in der JVA Gera für bis zu 20 Strafgefangene eine berufliche Bildungsmaßnahme angeboten, welche neben der Vermittlung von fachlichen Kenntnissen in modularer Form auch auf die Vermittlung von Arbeitsmöglichkeiten nach der Entlassung ausgerichtet ist. Diese Maßnahme wird unter der Bezeichnung Projekt "BISS" durch einen externen Bildungsträger realisiert.

Arbeit und Bildung