28.05.2013 09:31 Uhr

Hinweise für Besucherinnen und Besucher

Besucherraum JVA Gera
Besuchsraum in der JVA Gera

Besuchszeiten für Gefangene

Untersuchungshaft

Montag und Dienstag

  • 07.30 Uhr bis 11.30 Uhr 
  • 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Strafhaft

Mittwoch

  • 13.00 Uhr - 14.00 Uhr
  • 14:30 Uhr - 15.30 Uhr

Freitag

  • 10.00 Uhr - 11.00 Uhr

 


Besuchsdurchführung

  1. Der Besuch wird regelmäßig für die auf der Besuchserlaubnis eingeräumte Zeitdauer durchgeführt.
  2. Über die Dauer des Besuchs entscheidet in der Untersuchungshaft der zuständige Richter / das Gericht oder die Staatsanwaltschaft. Über Besuche bei Strafgefangenen entscheidet die Anstalt.
  3. Der Besuchstermin ist vorher unter der nebenstehenden Nummer mit der JVA zu vereinbaren.
  4. Es sind die Besuchserlaubnis und ein gültiges, mit Lichtbild versehenens Personaldokument für jeden Besucher mitzuführen.
  5. Während des Besuches ist der Erwerb von Tabakwaren, die nach Besuchsende an den Angehörigen ausgehändigt werden, gestattet.
  6. Es empfiehlt sich daher, Bargeld in Münzform bei sich zu führen.
  7. Die Besuchsdurchführung kann auch mit einem Wäschetausch (Wäschpaketschein, vorher zu beantragen) und der Einzahlung von Geld für den Angehörigen verbunden werden. Zum näheren Ablauf fragen Sie bitte die zuständigen Beamten im Besuchsbereich vor Ort und vorab per Telefon.

 


Hinweise für Behörden, Rechtsanwälte und Verteidiger

Vetreter von Behörden, Rechtsanwälte und Verteidiger haben sich vor dem Besuch rechtzeitig mit der Anstalt in Verbndung zu setzen, um eine Terminvereinbahrung zu treffen. Die zur Verfügung stehenden Sprechräume sind begrenzt.Unangemeldete Besuche können nicht durchgeführt werden

Folgende Zeiträume stehen zur Verfügung:

Montag bis Donnerstag

  • 07.30 Uhr - 11.30 Uhr
  • 12.30 Uhr - 15.30 Uhr

Freitag

  • 10.00 Uhr - 11.00 Uhr

 


Gefangenenfernsprechsystem

Telefonanlage im Gefangenenflur
Telefonanlage im Gefangenenflur

 

 

Für die Inhaftierten der JVA Gera ist es möglich - bei Untersuchungsgefangenen mit richterlicher Genehmigung, bei Strafgefangenen mit Genehmigung der JVA - Ferngespräche auf eigene Kosten zu führen. Es können bis zu 10 Rufnummern beantragt werden. Für deren Freischaltung bedarf es einer Bestätigung durch die JVA-Leitung bzw. einer richterlichen Genehmigung sowie eines vorhandenen Guthabens auf dem Telefonkonto.

Hinweis: Die auf den Abteilungen befindlichen Fernsprecher können nicht angerufen werden.

 


Besuchsdienst

Sie erreichen den Besuchsdienst unter den folgenden Telefonnummern:

  • 0365 / 833 88 - 36
  • 0365 / 833 88 - 0

 


Bankverbindung

Hypovereinsbank Gera

Kontonummer: 4314530

Bankleitzahl: 830 200 86

SEPA-Nummer

DE 83 830 200 86

000 431 4530 (IBAN)

BIC

HYVEDEMM468

Wichtig:

Bei Einzahlungen für Gefangene ist unter Verwendungszweck  der Name des Gefangenen einzutragen!