Hinweise für Besucherinnen und Besucher
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- Besuchsraum in der JVA Gera
Besuchszeiten für Gefangene
Untersuchungshaft
Montag und Dienstag
- 07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
- 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Strafhaft
Mittwoch
- 13.00 Uhr - 14.00 Uhr
- 14:30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
Besuchsdurchführung
- Der Besuch wird regelmäßig für die auf der Besuchserlaubnis eingeräumte Zeitdauer durchgeführt.
- Über die Dauer des Besuchs entscheidet in der Untersuchungshaft der zuständige Richter / das Gericht oder die Staatsanwaltschaft. Über Besuche bei Strafgefangenen entscheidet die Anstalt.
- Der Besuchstermin ist vorher unter der nebenstehenden Nummer mit der JVA zu vereinbaren.
- Es sind die Besuchserlaubnis und ein gültiges, mit Lichtbild versehenens Personaldokument für jeden Besucher mitzuführen.
- Während des Besuches ist der Erwerb von Tabakwaren, die nach Besuchsende an den Angehörigen ausgehändigt werden, gestattet.
- Es empfiehlt sich daher, Bargeld in Münzform bei sich zu führen.
- Die Besuchsdurchführung kann auch mit einem Wäschetausch (Wäschpaketschein, vorher zu beantragen) und der Einzahlung von Geld für den Angehörigen verbunden werden. Zum näheren Ablauf fragen Sie bitte die zuständigen Beamten im Besuchsbereich vor Ort und vorab per Telefon.
Hinweise für Behörden, Rechtsanwälte und Verteidiger
Vetreter von Behörden, Rechtsanwälte und Verteidiger haben sich vor dem Besuch rechtzeitig mit der Anstalt in Verbndung zu setzen, um eine Terminvereinbahrung zu treffen. Die zur Verfügung stehenden Sprechräume sind begrenzt.Unangemeldete Besuche können nicht durchgeführt werden
Folgende Zeiträume stehen zur Verfügung:
Montag bis Donnerstag
- 07.30 Uhr - 11.30 Uhr
- 12.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
Gefangenenfernsprechsystem
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Telefonanlage im Gefangenenflur
Für die Inhaftierten der JVA Gera ist es möglich - bei Untersuchungsgefangenen mit richterlicher Genehmigung, bei Strafgefangenen mit Genehmigung der JVA - Ferngespräche auf eigene Kosten zu führen. Es können bis zu 10 Rufnummern beantragt werden. Für deren Freischaltung bedarf es einer Bestätigung durch die JVA-Leitung bzw. einer richterlichen Genehmigung sowie eines vorhandenen Guthabens auf dem Telefonkonto.
Hinweis: Die auf den Abteilungen befindlichen Fernsprecher können nicht angerufen werden.
Besuchsdienst
Sie erreichen den Besuchsdienst unter den folgenden Telefonnummern:
- 0365 / 833 88 - 36
- 0365 / 833 88 - 0
Bankverbindung
Hypovereinsbank Gera
Kontonummer: 4314530
Bankleitzahl: 830 200 86
SEPA-Nummer
DE 83 830 200 86
000 431 4530 (IBAN)
BIC
HYVEDEMM468
Wichtig:
Bei Einzahlungen für Gefangene ist unter Verwendungszweck der Name des Gefangenen einzutragen!