Thüringer Justizvollzug

17.04.2013 08:46 Uhr

Der Justizvollzug in Thüringen

Vollzug der Untersuchungs-, Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs-, Erzwingungs- und Abschiebungshaft sowie der Freiheits- und Jugendstrafe an weiblichen Personen

 (1)

Bei weiblichen Personen wird für den Vollzug der Untersuchungs-, Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs-, Erzwingungs- und Abschiebungshaft sowie der Freiheits- und Jugendstrafe gemäß der am 20. November 2008 abgeschlossenen Vereinbarung mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz bis auf Weiteres die sächsische Justizvollzugsanstalt Chemnitz, Teilanstalt Reichenhain, in Anspruch genommen.

  (2)

Wenn sie den besonderen Anforderungen des offenen Vollzugs genügen, sollen weibliche Strafgefangene aufgrund der Entscheidung des Leiters der abgebenden Anstalt zur Entlassungsvorbereitung in die Abteilung für den offenen Vollzug bei der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld verlegt werden.

 


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