Der Justizvollzug in Thüringen
Vollzug der Untersuchungshaft an männlichen Personen
(1)
Untersuchungshaft an männlichen Personen im Alter von 14 bis unter 21 Jahren wird in der Zweiganstalt Weimar der Jugendstrafanstalt Ichtershausen vollzogen.
(2)
Untersuchungshaft an männlichen Personen, die zur Tatzeit das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (junge Untersuchungsgefangene) wird in der Zweiganstalt Weimar der Jugendstrafanstalt Ichtershausen vollzogen.
(3)
- Untersuchungshaft an männlichen Personen im Alter ab 21 Jahren, ausgenommen Absatz 2, wird aus den Landgerichtsbezirken Erfurt und Meiningen in der Justizvollzugsanstalt Goldlauter,
- dem Landgerichtsbezirk Gera in der Justizvollzugsanstalt Gera und
- dem Landgerichtsbezirk Mülhausen in der Justizvollzugsanstalt Tonna vollzogen.
zur Beachtung!
nach Änderungserlass gilt ab 01.09.2011:
Untersuchungshaft an männlichen Personen im Alter von 14 bis unter 21 Jahren wird abweichend von § 1 Abs. 1 der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan in der Justizvollzugsanstalt Goldlauter vollzogen.
Untersuchungshaft an männlichen Personen, die zur Tatzeit das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (junge Untersuchungsgefangene) wird abweichend von § 1 Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan in der Justizvollzugsanstalt Goldlauter vollzogen.
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