Der Justizvollzug in Thüringen
Vollzug der Jugendstrafe an männlichen Gefangenen
(1)
Jugendstrafe an männlichen Gefangenen wird, mit Ausnahme des Absatzes 2, in der Stammanstalt der Jugendstrafanstalt Ichtershausen vollstreckt.
(2)
Jugendstrafe an männlichen Gefangenen im Alter von 14 bis unter 16 Jahren aus dem Einzugsbereich des Amtsgerichts Weimar wird in der Zweiganstalt Weimar der Jugendstrafanstalt Ichtershausen vollstreckt.
zur Beachtung!
nach Änderungserlass gilt ab 01.09.2011:
Jugendstrafe an männlichen Gefangenen wird abweichend von § 3 der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan ausschließlich in der Jugendstrafanstalt Ichtershausen vollstreckt.
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