Der Justizvollzug in Thüringen
Freizeit-, Kurz- und Dauerarrest
(1)
Freizeit-, Kurz- und Dauerarrest an männlichen Jugendlichen wird in der Jugendarrestanstalt Weimar vollzogen.
(2)
Freizeit-, Kurz- und Dauerarrest an weiblichen Jugendlichen wird gemäß der am 20. November 2008 abgeschlossenen Vereinbarung mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz in den Jugendarresträumen der Justizvollzugsanstalt Chemnitz, Teilanstalt Reichenhain, vollzogen.
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