Thüringer Justizvollzug

17.04.2013 09:23 Uhr

Der Justizvollzug in Thüringen

Freizeit-, Kurz- und Dauerarrest

(1)

Freizeit-, Kurz- und Dauerarrest an männlichen Jugendlichen wird in der Jugendarrestanstalt Weimar vollzogen.

 (2)

Freizeit-, Kurz- und Dauerarrest an weiblichen Jugendlichen wird gemäß der am 20. November 2008 abgeschlossenen Vereinbarung mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz in den Jugendarresträumen der Justizvollzugsanstalt Chemnitz, Teilanstalt Reichenhain, vollzogen.

 

 

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Weiterführende Informationen

Weimar
Thüringer Jugendarrestanstalt