Der Justizvollzug in Thüringen - Produkte und Dienstleistungen
Strafgefangene sollen durch sinnvolle Arbeit daran gewöhnt werden, nach ihrer Entlassung aus der Vollzugsanstalt eigenverantwortlich ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können - denn “Müßiggang ist aller Laster Anfang“. Der regelmäßige Arbeitseinsatz bildet daher auf dem Weg in die soziale Reintegration der Strafgefangenen zusammen mit der schulischen und beruflichen Bildung das Kernstück der staatlichen Wiedereingliederungsbemühungen.
Die Strafgefangenen werden innerhalb der Anstalt in zeitgemäß eingerichteten anstaltseigenen Betrieben (z. B. Bäckerei, Druckerei/Buchbinderei, Fensterbau, Gärtnerei, Kfz-Werkstatt, Näherei, Schlosserei, Tischlerei, Wäscherei) oder in von Unternehmen eingerichteten Werkstätten zur Arbeit eingesetzt. Die Arbeiten reichen von einfachen bis zu qualitativ hochwertigen handwerklichen Tätigkeiten.
Das Arbeitswesen in den Thüringer Vollzugsanstalten konkurriert nicht mit den Unternehmen der freien Wirtschaft; es versteht sich vielmehr als eine volkswirtschaftlich sinnvolle Ergänzung der Privatwirtschaft - quasi als deren “verlängerte Werkbank“.
Durch den Arbeitseinsatz der Gefangenen können die Kosten für den Strafvollzug, für die der Freistaat Thüringen aufkommen muss, verringert werden.
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