07.01.2013 10:21 Uhr

Schlagworte der Justiz von A - Z

Mit unserer Schlagwortverzeichnis möchten wir für Sie eine Art Glossar zum Themenbereich Justiz und Rechtspolitik aufbauen, das insbesondere den Thüringer Blickwinkel berücksichtigt.

 

A

Adhäsions-Verfahren

Das Adhäsionsverfahren (auch Anhangverfahren genannt) ist in den §§ 403 ff Strafprozessordnung (StPO) geregelt und kommt insbesondere den Opfern von Straftaten zugute. Verletzte können einen erlitten vermögensrechtlichen Schaden, der nach den Regeln des Zivilrechts erstattungsfähig ist (z. B. Schmerzensgeld, Schadenersatz, Herausgabe eine gestohlenen Sache), statt in einem separaten Zivilverfahren bereits im Strafverfahren geltend machen. Das heißt, durch die Adhäsion ist die Entscheidung in nur einem Verfahren möglich, in dem das Strafgericht im Rahmen des Strafverfahrens  auch mit über den zivilrechtlichen Anspruch urteilt.

Wichtig: Lehnt das Gericht den schriftlich oder mündlich gestellten Adhäsionsantrag ab (z. B. bei angenommener Verfahrensverzögerung gem. § 405 StPO), steht dem Verletzten der Zivilrechtsweg jedoch weiterhin offen. Über einen etwaigen Antrag sollte sich der Verletzte mit einer Opferschutzorganisation oder einem Rechtsbeistand beraten.

Das Adhäsionsverfahren wurde entwickelt, um die Opferrechte zu stärken. Es kommt Opfern von Straftaten zugute, die gleichzeitig geschädigt worden sind. Denn mit dem Verfahren wird dem Verletzten eine weitere Klage vor dem Zivilgericht erspart und Beweise, die im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Untersuchungen des Gerichts eingeholt werden, kann der Verletzte nun auch für seinen vermögensrechtlichen Anspruch nutzen.

Das Adhäsionsverfahren eröffnet dem Verletzten zudem die Möglichkeit, sich in einem weiten Umfang am Strafverfahren zu beteiligen und räumt ihm eine gesicherte Rechtsposition zur Geltendmachung seiner Interessen und zur Abwehr von Angriffen ein.

  • Zunächst kommt dem Verletzten ein Recht auf ununterbrochene Anwesenheit in der Hauptverhandlung zu; auch wenn er selbst als Zeuge in Betracht kommt.
  • Darüber hinaus kann er sich umfassend Informieren, an den Angeklagten, Zeugen und Sachverständige Fragen richten, nach jeder Beweiserhebung Erklärungen abgeben und sich eines rechtskundigen Beistands bedienen.
  • Schließlich ist dem Verletzten nach denselben Regeln wie im Zivilverfahren für die Geltendmachung seines Schmerzensgeld- oder Schadensersatzanspruch auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe zu bewilligen.

 

B

 

C

 

D

 

 

E

 

F

 

G

 

H

HeADS-Konzeption Thüringen

HEADS ist die Abkürzung für die Haftentlassenen-Auskunftsdatei Sexualstraftäter.

Ihr Ziel ist die Minimierung des Risikos einer erneuten Begehung von Straftaten von als besonders rückfallgefährdet eingestuften Sexualstrafttäern und damit der Schutz der Bevölkerung vor diesen Tätern. Dieses Ziel soll umgesetzt werden

I

 

 

J

Justiz-Auktion

Es gibt einen Bereich, in dem ist die Justiz an einer langen Kundenbindung interessiert, nämlich auf ihrer bundesweiten Versteigerungsplattform www.justiz-auktion.de. Was früher ausschließlich in Justizgebäuden unter den Hammer kam, wird inzwischen unkompliziert und erfolgreich im Internet angeboten und versteigert. Die Anbieter der Waren sind ausschließlich Justizbehörden und Gerichtsvollzieher/innen. Vom Parfum bis zum Sportauto werden alle Produkte mit Fotos und Beschreibungen für die Dauer von zwei bis vier Wochen angeboten. Bundesweit wurde im Jahr 2011 über 11.000 Auktionen (Thüringen: 99), ein Gesamterlös von rund 2,5 Millionen Euro (Thüringen: 37.500 EUR) erzielt. Ganz neu können Schnäppchenjäger/innen seit August 2012 eine Web-App herunterladen und dann mit ihrem Smartphon Gebote abgeben, interessante Artikel beobachten oder ihre Auktionen verwalten.

K

L

M

N

O

P

R

Rote Richterrobe am Bundesverfassungsgerichts

Die rote Farbe der Richterroben des Bundesverfassungsgerichts wurde vom damaligen Präsidenten bei der Gründung des Bundesverfassungsgerichts 1951 ausgewählt. Die ersten roten Roben wurden von einem Kostümschneider des badischen Staatstheaters nach dem Vorbild der Richtertracht aus der Stadt Florenz im 15. Jahrhundert entworfen. Zur Robe hinzu zählen die Barette, die von allen acht Richtern eines Senats gleichzeitig abgelegt werden muss, sowie die Jabots, wie die langen weißen Halsbinden genannt werden. Die rotglänzenden Roben werden in einem Schrank vor dem Beratungszimmer aufbewahrt, d. h. nicht jeder oberste Richter bzw. jede oberste Richterin hat eine eigenes Gewand. Die Dienstbekleidung wird vielmehr von Richter/in zu Richter/in weitergegeben und bei Wechseln nicht neu angeschafft.

S

T

U

V

W

X, Y, Z