Diskussionsveranstaltung des Landesbüros Thüringen der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema
„Der „Aufstand“ der Zuständigen. Die Rolle der Justiz in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus“
Weimar, 7. September 2010
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,
sehr geehrter Herr Dr. Molthagen,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
zunächst einmal freue ich mich, dass Sie zur heutigen Veranstaltung so zahlreich erschienen sind. Ihre rege Teilnahme dokumentiert, dass das Thema Rechtsextremismus in unserer Gesellschaft, wie auch politische und gesellschaftliche Gegenstrategien zu dessen Bekämpfung nach wie vor – und vollkommen zu Recht – einen hohen Stellenwert genießen.
Ich habe mich gerne zur Übernahme eines Impulsreferates bereit erklärt, weil ich Veranstaltungen zur Aufklärung über den Rechtsextremismus für besonders wichtig erachte.
Meine Damen und Herren,
die Notwendigkeit solcher Veranstaltungen wird nicht zuletzt dadurch vor Augen führt, dass die NPD bei der vergangenen Thüringer Landtagswahl ihre absolute Stimmenzahl im Vergleich zur vorangegangenen Wahl im Jahr 2004 in etwa verdreifachen konnte. Mindestens ebenso bedrückend wirkt der Umstand, dass die rechtsextremistische und neonazistische Szene Thüringen seit Jahren als bevorzugtes Aufmarschgebiet und als Schauplatz für Großveranstaltungen nutzt.
Ich will aber auch darauf verweisen, dass es der NPD bei der letzten Kommunalwahl erstmalig gelang, in einem Kommunalparlament die ehemals geltende 5-Prozent-Hürde zu überspringen (Eisenach). Spätestens seitdem muss uns allen klar sein, dass wir in unseren gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen zur Bekämpfung des rechtsextremistischen und neonazistischen Ungeistes nicht nachlassen dürfen.
Insofern danke ich dem Team im Landesbüro Thüringen der Friedrich-Ebert-Stiftung dafür, dass auf dessen Anregung hin die heutige Diskussionsveranstaltung in Kooperation mit dem Thüringer Justizministerium stattfindet.
Ich danke darüber hinaus den beiden Referenten, Herrn Generalstaatsanwalt Reibold und Herrn Richter am Amtsgericht Müller, der einen weiten Weg aus Brandenburg auf sich genommen hat, um mit uns über die Erfahrungen der Justiz im Umgang mit rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Delikten und Straftaten zu diskutieren. Der Dank schließt ausdrücklich auch die weiteren Podiumsbeteiligten – namentlich Frau Büttner vom Thüringer Hilfsdienst für Opfer rechtsextremistischer Gewalt und Herrn Götz, Richter am Amtsgericht Weimar und zugleich Vollstreckungsleiter der Jugendarrestanstalt Weimar – mit ein.
Mein Dank richtet sich schließlich an Sie alle, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sie hierher in die Weimarhalle gekommen sind, um sich an einem Dienstag Abend mit diesem wichtigen Thema zu beschäftigen und auseinanderzusetzen, was ganz gewiss keinen selbstverständlichen Vorgang darstellt. Es sind nicht wenige Gäste unter uns, die selbst der Thüringer Justiz angehören und daher in die anschließende Diskussion ihre persönlichen Erfahrungen aus der beruflichen Praxis einbringen können.
Den großen politischen und gesellschaftlichen Stellenwert und die Notwendigkeit zur konsequenten Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus belegt aktuell einmal mehr der veröffentlichte Thüringen-Monitor. Wenn darin auch insgesamt von einem leichten Rückgang rechtsextremistischer Einstellungen und somit einem stabiler gewordenen Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausgegangen wird, so muss uns doch das ein oder andere Ergebnis nachdenklich machen.
So beispielsweise, wenn 53 Prozent der Befragten angeben, dass sie mit der demokratischen Praxis in der Bundesrepublik zumindest überwiegend unzufrieden sind.
Wenn etwa ein Viertel der Jugendlichen, Heranwachsenden und jungen Erwachsenen die Demokratie als Staatsidee eher ablehnt und die Aussage im Kern bestätigt, dass der Nationalsozialismus auch seine guten Seiten gehabt habe. Verbunden mit dem Meinungsbild von nahezu der Hälfte aller Befragten, dass Deutschland in einem gefährlichen Maße überfremdet sei – vor dem Hintergrund eines aktuellen Ausländeranteils in Thüringen von nur etwas mehr als 2 Prozent – geben die erhobenen Ergebnisse genügend Anlass zur kritischen Reflexion und Diskussion.
Die beschrieben Ergebnisse zeigen in meinen Augen aber ganz besonders, wie wichtig auch eine konsensuale Verabschiedung des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit über alle Parteigrenzen hinweg gewesen ist. Dieses Ansinnen sollte nicht tagespolitischen Auseinandersetzungen und Opportunitätserwägungen geopfert werden.
Deshalb betrachte ich es persönlich auch als so wichtig, dass wir an einem Abend wie heute hier zusammen gekommen sind, um uns zu informieren und engagiert zu diskutieren, Erfahrungen auszutauschen und den Blick dafür zu weiten, an welchen Stellen gegebenenfalls Dinge verändert werden müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
lassen Sie mich nun kurz auf die Rolle der Justiz bei der angedeuteten Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus eingehen.
Immer wieder werden wir mit dem verständlichen Ruf nach einer umgehenden und konsequenten Reaktion der Justiz auf rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Übergriffe konfrontiert. Vollkommen berechtigt, wie ich gleich zu Anfang betonen möchte. Da die Justiz- neben den Polizeibehörden eine der beiden tragenden Säulen des staatlichen Repressionsapparates gegenüber dem Rechtsextremismus darstellen.
Diesbezüglich stehen aber häufiger Vorwürfe des Versagens im öffentlichen Raum – gerade im Zusammenhang mit manchen durch Verwaltungsgerichte aufgehobenen Verboten von politischen Demonstrationen und Großveranstaltungen der rechtsextremen und neonazistischen Szene. All zu schnelle und lautstarke kritische Rufe tun der Justiz allerdings Unrecht, auch wenn Sie menschlich nachvollziehbar scheinen.
Ich sage dies ausdrücklich, meine Damen und Herren, weil die unabhängige Justiz in unserem demokratischen Rechtsstaat eine herausragende Wächterfunktion in Bezug auf Recht und Gesetz wahrzunehmen hat. Man denke beispielhaft an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe oder den Thüringer Verfassungsgerichtshof hier in Weimar.
Gerade weil die Justiz diese Wächterfunktion ausfüllt, gelten für sie enge Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Diese uneingeschränkte und unvoreingenommene Bindung an das Recht machen den wesentlichen Kern eines demokratischen Rechtsstaates aus und unterscheiden ihn von Diktaturen. Es steht eben niemand außerhalb oder über Recht und Gesetz. Die unabhängige Rechtssprechung erfolgt eben nicht nach politischen Opportunitätserwägungen.
Sie hat klar formulierte Verfahrensgrundsätze und Abläufe einzuhalten: beispielweise die Unschuldsvermutung, das Recht auf anwaltliche Verteidigung oder das Prinzip der Vorhersehbarkeit des anzuwendenden Rechts.
Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes und dem Gebot der staatlichen Neutralität gelten diese Vorgaben genauso für Personen mit rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher oder antisemitischer Gesinnung, also selbstverständlich auch für Anhänger rechtsextremistischer Parteien und Organisation.
Das Recht auf Vereinigungsfreiheit kann zum Beispiel nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt oder konditioniert werden. Es darf nicht für Zwecke oder Tätigkeiten verwendet werden, die den Strafgesetzen zuwider laufen, die sich gegen die Verfassungsordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten.
Das Grundgesetz schreibt nach Artikel 21 Abs. 2 GG hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit von Parteien fest, dass deren Anhängerschaft nach Zielen und Verhalten nicht darauf ausgerichtet sein darf, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder gar zu beseitigen. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei – das wissen wir alle – befindet alleine das Bundesverfassungsgericht.
Solange das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei nicht positiv feststellt, sind der Einschränkung von Grundrechten wie der Versammlungsfreiheit – und das aus gutem Grund – hohe Hürden gesetzt. Solange werde im Übrigen auch Parteien wie die NPD an der staatlichen Parteienfinanzierung partizipieren können. Schon allein dieser Umstand sollte für uns ein ausreichender Beweggrund sein, um einen erneuten Versuch der Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens bei hinreichender Beweislage anzustrengen.
Meine Damen und Herren,
davon abgesehen gibt es weitere Möglichkeiten, um das Agieren der NPD im öffentlichen Raum einzuschränken oder zu unterbinden. Versammlungen können grundsätzlich bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verboten werden. Seit April 2005 erstreckt sich dieses Verbot ebenfalls auf Versammlungsorte mit herausragender historischer Bedeutung für die Opfer des Nationalsozialismus, da andernfalls die Würde der nationalsozialistischen Opfer in nicht akzeptabler Weise beeinträchtigt würde. Die Länder sind seither
ermächtigt, entsprechende Orte in ihrem Hoheitsbereich ausdrücklich zu schützen.
Sie können auch nur dann aufgelöst werden, wenn sie beispielsweise von den Angaben der Anmeldung abweichen, gegen Auflagen verstoßen oder ausdrücklich ein Versammlungsverbot vorliegt.
Meine Damen und Herren,
nach diesen eher allgemeinen Ausführungen möchte ich nachfolgend noch etwas spezieller auf den Umgang der Thüringer Justiz in Bezug auf Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus eingehen.
Allen voran gilt es die bei den vier Thüringer Staatsanwaltschaften eingerichteten Sonderdezernate zur Verfolgung politisch motivierter Kriminalität herauszuheben. Diese Dezernate gewährleisten die beschleunigte Durchführung von Ermittlungs- und Strafverfahren und mithin die konsequente und vor allem zeitnahe Ahndung von rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Straftaten. Bei besonderen Anlässen, zum Beispiel Großdemonstrationen und Massenveranstaltungen, richten die Sonderdezernate außerdem spezielle Bereitschaftsdienste ein.
Weiterhin will ich das Modell der sogenannten Jugendstation erwähnen.
Seit nunmehr zehn Jahren kooperieren Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe in Gera erfolgreich unter einem Dach in einer Jugendstation. Aufgabe und Zielstellung dieser Einrichtung ist es, delinquentem Verhalten von Jugendlichen frühzeitig und gezielt mit erzieherischen Maßnahmen entgegen zu treten. Eine zweite Jugendstation befindet sich in Jena gegenwärtig im Aufbau. Zukünftig sollen die dort eingebundenen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auch für Propagandadelikte zuständig sein.
Ich möchte den Fokus aber nicht allein auf den repressiven Aspekt der Strafrechtsanwendung lenken. Die Justiz agiert durch die verschiedenen Staatsanwaltschaften, Gerichte und den Justizvollzug auch in präventiver Weise.
Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang beispielhaft die Rechtskundebeauftragten an allen Thüringer Gerichten und Staatsanwaltschaften, die im Rahmen des rechtskundlichen Unterrichts den Schulen zur Verfügung stehen. Mit Hilfe dieses Unterrichts soll das Vertrauen in den Rechtsstaat entwickelt und ein Beitrag dafür geleistet werden, Rechtskenntnisse zu verbessern, aber auch die Rechte anderer zu respektieren zu lernen, Zivilcourage zu befördern und somit frühzeitig rechtsextremistischen Einstellungen und Grundhaltungen bei Kindern und Jugendlichen zu begegnen.
Im Jugendarrest und Jugendstrafvollzug werden seit einigen Jahren sogenannte Aggressionsschwellentrainings angeboten, die dazu dienen, die Hemmschwellen für den Einsatz körperlicher Gewalt zu erhöhen und sich darüber hinaus mit den Folgen der eigenen Straftaten umfassend auseinanderzusetzen. Der zuständige Vollstreckungsleiter der Jugendarrestanstalt Weimar, Herr Richter am Amtsgericht Götz, wird hierzu sicherlich noch detailliere Ausführungen aus seiner praktischen Erfahrung einfließen lassen. Verbunden ist dieses Training mit dem Versuch der Behebung vorhandener Bildungsdefizite, insbesondere im Bereich der jüngeren deutschen Geschichte, um so Vorurteile in Frage zu stellen und abzubauen.
Trotz all der verschiedenen repressiven und präventiven Maßnahmen müssen wir aber auch offen einräumen, dass die Justiz hin und wieder – buchstäblich – an Grenzen stößt. Ich beziehe mich damit vor allem auf die Möglichkeiten moderner Kommunikationsmittel, die den Austausch und Vertrieb von Propaganda-Material mit rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen oder antisemitischen Inhalten enorm erleichtert haben. Dessen Prüfung, Konfiszierung, Verbot oder Sperrung ist häufig nicht ohne Weiteres möglich. Umso mehr, da dieses Material häufig auf ausländischen Servern deponiert wird und damit dem direkten Zugriff der deutschen Ermittlungsbehörden entzogen bleibt.
An dieser Stelle würde es sich sicherlich noch anbieten, zumindest einen kurzen Einblick in die qualitative und quantitative Entwicklung von rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Straftaten in Thüringen seit der Jahrtausendwende zu geben. Ich gehe davon aus, dass mein Nachredner, Herr Generalstaatsanwalt Reibold, hierauf gesondert eingehen wird. Deshalb verzichte ich hierauf.
Ich will nur so viel andeuten, dass sich die Anzahl der Ermittlungsverfahren bei rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen oder antisemitischen Straftaten im Vergleich zu den vorangegangen Jahren etwas verringert hat. Allerdings bewegen wir uns immer noch auf einem deutlich höheren Niveau als in den 1990er Jahren. Wenn man sich die Beschuldigtenstatistiken vor Augen führt, bleibt trotz des spürbaren Rückgangs bei Jugendlichen und Heranwachsenden zu konstatieren, dass deren Anteil bevölkerungsbereinigt deutlich über dem Durchschnitt liegt.
Allein dieser Umstand verdeutlicht, dass wir uns vorrangig um dieses Klientel zu kümmern haben, zumal auf Jugendliche und Heranwachsende (unter optimalen Voraussetzungen) noch erzieherisch eingewirkt werden kann. Dabei sollten wir uns aber alle bewusst sein, dass die Justiz nur als einer von vielen Akteuren handeln und Versäumnisse an anderer Stelle nicht zwangsläufig beheben kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
soweit einige einführende Überlegungen meinerseits, die nun durch den Thüringer Generalstaatsanwalt, Herrn Hartmut Reibold, zweifellos noch wesentlich unterfüttert werden.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, wünsche unserer Veranstaltung einen erfolgreichen Verlauf und eine spannende Diskussion!