07.01.2013 10:24 Uhr

Grußwort des Thüringer Justizministers Dr. Holger Poppenhäger

anlässlich der Festveranstaltung "10 Jahre Jugendstation Gera" in der Aula der Berufsakademie Gera

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendstation Gera,
verehrter Herr Innenminister,
sehr geehrte Mitglieder des Thüringer Landtags,
verehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,
lieber Herr Villwock,
verehrter Herr Prof. Dr. Utecht (Rektor der Berufsakademie Gera),
meine sehr geehrten Damen und Herren,

wir haben heute dazu eingeladen, um in einem feierlichen Rahmen das erfolgreiche zehnjährige Bestehen der ersten in Thüringen eingerichteten Jugendstation zu würdigen und all jenen zu danken, die dazu beigetragen haben.

Bevor ich kurz auf die Jugendstation selbst und deren Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren eingehe, erlauben Sie mir zu Beginn mich bei denjenigen zu bedanken, die die heutige Veranstaltung organisatorisch vorbereitet haben oder durch eigene Beiträge bereichern; sei es durch die Kraft des Wortes oder der Musik.

Der Stadt Gera – heute durch Herrn Bürgermeister Hein vertreten – haben wir dafür zu danken, dass sie in Absprache mit der Leitung der ortsansässigen Berufsakademie dafür Sorge getragen hat, dass wir heute Gast in dieser schönen Aula sein dürfen um den Festakt zu begehen. In diesem Zusammenhang möchte ich natürlich auch Herrn Rektor Prof. Dr. Utecht nicht unerwähnt lassen.

Ganz besonders sind wir aber Herrn Leitenden Ministerialrat Thomas Villwock zu Dank verpflichtet, da er sich kurzfristig dazu bereit erklärt hat, neben der Moderation der Veranstaltung auch die Festrede zu übernehmen, nachdem Frau Prof. Dr. Ludwig leider erkrankt ist. Ihre spontane Bereitschaft – Herr Villwock – zeugt davon, wie sehr Ihnen persönlich die Jugendstation und die Würdigung der hier vor Ort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Herzen liegt.

Daher dürfte es für die zukünftige Arbeit der Jugendstation nur förderlich sein, dass Sie als einer ihrer entschiedenen Verfechter mit dem morgigen Tag in die Funktion des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Gera überwechseln.

Für Ihre bevorstehende Aufgabe wünsche ich Ihnen persönlich, aber auch im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Thüringer Justizministeriums alles erdenklich Gute und Gottes Segen. Ich denke, dass diese personelle Entscheidung eine Gewähr dafür bietet, dass die Jugendstation in Gera durch die Justiz auch in Zukunft die notwendige Unterstützung erfahren wird.


Meine sehr geehrten Damen und Herren,

als die Geraer Jugendstation im Jahr 2000 nach dem Vorbild eines sog. „Hauses des Jugendrechts“ in Stuttgart/Bad Cannstatt eingerichtet wurde, war dies keineswegs eine selbstverständliche Angelegenheit. Sie trug vielmehr einen durchaus experimentellen Kern in sich, da ein alternativer Weg in der Sanktionierung von Straffälligkeit junger Mitmenschen ausgetestet werden sollte. Schließlich gab es über die Wirkungen einer solchen Einrichtung bis dato keine belastbaren Erkenntnisse auf wissenschaftlich fundierter Grundlage.

Dass sich das Modell der der sog. „Jugendstation“ bewährt und Nachahmung gefunden hat, belegt nicht zuletzt der Umstand, dass seither bspw. in Rheinland-Pfalz mehrere dieser Einrichtungen etabliert wurden. In unserem Nachbarland Hessen hat vor wenigen Tagen eine Jugendstation in Wiesbaden ihre Arbeit aufgenommen. In wenigen Wochen wird eine weitere in Frankfurt-Höchst folgen. Und auch in Thüringen wird zum Jahresanfang 2011 eine zweite Jugendstation in Jena hinzukommen. Insoweit war es naheliegend, dass sich die hessische und thüringische Landesregierung im Zuge ihrer gemeinsamen Kabinettssitzung auf der Wartburg zu Beginn dieser Woche in einem einvernehmlichen Beschluss zum Modell der „Jugendstation“ bekannt haben.

Die besonderen Vorteile der „Jugendstation“ liegen auf der Hand: dadurch, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe unter einem Dach untergebracht sind, werden kurze Wege und enge Kontakte zueinander und untereinander gewährleistet.

Die vor Ort tätigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte können sich nicht nur einen Eindruck von der Reife und dem familiären Umfeld des jeweiligen Delinquenten im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, gegebenenfalls unter Beteiligung der Eltern verschaffen. Sie können außerdem im Bedarfsfall bereits an der Vernehmung teilnehmen und so wichtige Informationen in Bezug auf die Tatumstände, den Tathintergrund und die persönlichen Verhältnisse erlangen. Zugleich erfolgt eine umgehende Kontaktaufnahme zur Jugendgerichtshilfe, um über geeignete erzieherische Sanktionen und deren Umsetzung zu befinden.

Dies alles stellt also sicher, dass notwendige Maßnahmen zeitnah, konsequent und zielgenau erfolgen!

Dass die Einrichtung einer solchen Jugendstation in Gera richtig war und sich bewährt hat, belegen die Statistiken zur Entwicklung der Kinder- und Jugendkriminalität und zur Verfahrensdauer bei Jugendstrafsachen eindrucksvoll.

Die um die Jahrtausendwende auffällig hohe Kinder- und Jugendkriminalität in Gera hat sich seither insgesamt stark rückläufig entwickelt. In den Jahren 2000 bis 2009 ging sie um etwa 60 Prozent(!) zurück. Also im Vergleich zur allgemeinen Kriminalitätsentwicklung und selbst vor dem Hintergrund der demographischen Veränderungen kann von einem deutlich überproportionalen Rückgang der Kinder- und Jugendkriminalität gesprochen werden. Bei Heranwachsenden liegt der Rückgang bei etwa 30 Prozent.

Im Hinblick auf die angestrebte Verkürzung der Verfahrensdauer lässt sich festhalten, dass über zwei Drittel der Verfahren innerhalb der Geraer Jugendstation in weniger als vier Wochen nach Bekanntwerden der begangenen Straftat und damit deutlich zügiger als außerhalb abgeschlossen werden. Die staatliche Reaktion auf das normwidrige Verhalten erfolgt also umgehend.

Und schließlich wird durch die in der Jugendstation tätigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte häufiger als anderswo zum Instrument der sog. Diversion gegriffen. Wobei die Verfahrenseinstellung nach dem Jugendgerichtsgesetz in der Regel mit Auflagen nach §45 Absatz 2 erfolgt. Das heißt es werden erzieherische Maßnahme im Sinne des §10 JGG eingeleitet. Die erhobenen Statistiken zeigen dabei, dass das gesamte Spektrum an ambulanten Maßnahmen nach §10 JGG ausgeschöpft wird.

Es lässt sich demnach feststellen, dass die wesentlichen Zielstellungen, die mit der Einrichtung der Jugendstation in Gera angestrebt wurden, erreicht worden sind: insbesondere eine engere Verzahnung der Strafverfolgungsbehörden mit der Jugendhilfe, eine schnellere und auf die individuelle Problemlage abgestellte Bearbeitung und Sanktionierung von Kinder- und Jugenddelinquenz und daraus resultierend, auf längere Sicht eine spürbare Senkung der Kinder- und Jugendkriminalität.

Die engagierte Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendstation Gera trägt daran den wesentlichsten Anteil. Dafür möchte ich Ihnen – lieber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendstation – ganz herzlich danken. Stellvertretend für alle möchte ich Frau Berens-Mohrmann, Herrn Szkowronek, Frau Hüttig, und Herrn Schildt nennen. Ich bin der festen Überzeugung, dass Sie auch weiterhin das in Sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen und die mit der Jugendstation verbundenen Erwartungen erfüllen werden.

Wie eng die Jugendstation mit Gera mittlerweile verbunden und dass sie aus der Stadt nicht mehr wegzudenken ist, zeigen die gewachsenen Verbindungen zu zahlreichen freien Träger der Jugendhilfe und zu Schulen, aber auch die Kontakte zum Jugendhilfeausschuss und zum Kriminalpräventiven Rat.

Für die erfolgreiche Arbeit der Jugendstation spricht ebenso, dass im Jahre 2006 der Zuständigkeitsbereich der Jugendstation auf zusätzliche Delikte ausgeweitet wurde und mittlerweile auch umliegende Gemeinden zum Einzugsbereich der Jugendstation Gera gehören.

Demzufolge wird es interessant sein zu beobachten, ob die gerade im Aufbau befindliche Jugendstation in Jena, die auch für den umliegenden Saale-Holzland-Kreis zuständig sein wird, eine ähnlich erfolgreiche Entwicklung nehmen wird. Das besondere Interesse leitet sich auch daraus ab, dass in der neuen Jugendstation erstmalig auch politisch motivierte Kriminalität bearbeitet werden wird.


Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ein solch feierlicher Anlass gebietet es, nicht mit leeren Händen vor die versammelten Festgäste zu treten. Ich möchte es daher nicht nur bei freundlichen Worten belassen, sondern auch einen bescheidenen Beitrag für die positive Gestaltung des Arbeitsumfeldes und der Arbeitsbedingungen in der Geraer Jugendstation leisten. Es freut mich daher Ihnen mitteilen zu können, dass die im Gebäude der Jugendstation bereits begonnenen Renovierungsmaßnahmen in den nächsten Monaten abgeschlossen werden. Hiermit verbindet sich die Hoffnung, dass dadurch auch Bedingungen für eine weitere erfolgreiche Arbeit der Jugendstation geschaffen werden.

Es bleibt mir nun noch, Sie alle im Anschluss an den Festakt herzlich dazu einzuladen, sich einen persönlichen Eindruck von der Jugendstation Gera zu verschaffen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich übergebe jetzt das Wort an den Bürgermeister der Stadt Gera, Herrn Norbert Hein.