Gastbeitrag des Thüringer Justizministers Dr. Holger Poppenhäger
Vom Recht auf Gleichheit - 100 Jahre Internationaler Frauentag
(gekürzt erschienen am 7. März 2011 in der Thüringischen Landeszeitung)
In der vorigen Woche hat der Europäische Gerichtshof erneut richtungweisend in Fragen der Gleichstellung entschieden. Er hat die Praxis, unterschiedlicher Privatversicherungstarife für Männer und Frauen als Verstoß gegen das Gleichheitsgebot verurteilt. Ab 2012 darf es keine unterschiedlichen Prämien mehr geben. Dieses Urteil macht erneut deutlich, dass auch 100 Jahre nach dem 1.Internationalen Frauentag immer noch viel zu tun ist, um Gleichheit nicht nur beim Wahlrecht sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen herzustellen, so wie es Clara Zetkin 1907 gefordert hatte. Die Formulierung von Günter Grass, dass der „Fortschritt eine Schnecke“ sei, trifft bei der Verwirklichung der Frauenrechte leider besonders zu .
Fast 30 Jahre dauerte es bis die 1891 im Erfurter Kaisersaal von der SPD erhobene Forderung nach gleichem Wahlrecht für Frauen und Abschaffung aller Frauen diskriminierender Gesetze 1919 in der Weimarer Verfassung zumindest rechtlich verankert worden sind.
Auch 1949 musste Elisabeth Selbert, eine von den vier „Müttern des Grundgesetzes" wiederum heftig um Art. 3, Abs, 2 (Gleichstellung von Mann und Frau) kämpfen und erst 1958 trat endlich das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Widerstand kam vor allem von den konservativen Fraktionen des Bundestages, die das traditionelle Ehe- und Familienrecht (z.B. mit dem „Stichentscheid“ des Ehemannes oder dem sg.„Taschengeldparagraphen“) nicht aufgeben wollten. Am 1951 neu geschaffenen Bundesverfassungsgericht war es wiederum eine Frau, Erna Scheffler, die dort als einzige Richterin tätig war und maßgeblich zur Durchsetzung dieses Artikels beigetragen hat. Sie hat die Rechtsprechung des 1.Senates bis 1963 entscheidend geprägt. Immer wieder hat das Gericht sowohl den Regierungen als auch dem Bundestag wichtige Hinweise zur Weiterentwicklung des Gleichstellungsgebotes aus Art. 3 GG gegeben und hierdurch die gesellschaftliche Realität der Bundesrepublik mit verändert.
Weitere Veränderungen kamen dann auch durch die Wende zustande, denn – zumindest formal – war die Gleichberechtigung in der DDR zum Teil fortschrittlicher als in der alten BRD, zum Beispiel beim Anspruch auf Kindergartenplätze, einer notwendigen Voraussetzung für eine gleichberechtigte Berufstätigkeit von Eltern.
Entscheidende Impulse zur Gleichstellungspolitik sind in den letzten Jahren aber vor allem auch aus Europa gekommen. Der Europäische Gerichtshof mit seinen Richtern und Richterinnen aus 27 Mitgliedstaaten lässt ein europäisches Gesellschaftsbild erkennen, das geprägt ist von den unterschiedlichen Ausbildungs- und Lebenserfahrungen aber auch vom Auftrag, dem gemeinschaftlichen Recht der Europäischen Union zum Durchbruch zu verhelfen.
Das europäische Recht - und die damit verbundene Unionsbürgerschaft – ist ein wirklicher Zugewinn für uns alle. Wir könnenz.B. in Fragen der Gleichstellungspolitik von Skandinavien lernen. Hier ist Gleichberechtigung, aber auch Mitverantwortung beider Geschlechter in Familie und Beruf, schon lange besser gewährleistet. Hier ist auch die bei uns zur Zeit heiß diskutierte Frage einer verbindlichen Quotierung von Frauen in Aufsichtsräten großer Wirtschaftsunternehmen, wie sie von EU – Kommissarin, Viviane Reding, gefordert wird, längst gesetzlich vorgeschrieben. Ich selbst habe mich hierfür im Rahmen der Justizministerkonferenz der Länder eingesetzt, weil ich glaube, dass die Zeiten der unverbindlichen Versprechungen vorbei sind, den Worten müssen Taten folgen. Das gilt im übrigen auch mit Blick auf Forderungen zur Lohngleicheit, zu einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, von dem zu 70 % Frauen profitieren würden und gesetzliche Beschränkungen bei den Minijobs, um der Erosion sozialversichrungspflichtiger und gerecht entlohnter Beschäftigung Einhalt zu gebieten
Ich möchte alle Frauen ausdrücklich ermuntern, sich rechtlichen und richterlichen - auch höchstrichterlichen – Rat und Hilfe bei Gleichstellungsfragen zu holen. Der Rechtsstaat und seine Institutionen sind dafür da, den Grundrechten des Grundgesetzes aber auch der Europäischen Grundrechte Charta zum Durchbruch zu verhelfen.