zur Veranstaltung Forum Justiz zum Thema „Ist der Ehrliche der Dumme? Die Entwicklung und Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität in Deutschland“ im Festsaal des Erfurter Rathauses
Es gilt das gesprochene Wort!
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich freue mich, Sie heute zu unserer zweiten Veranstaltung im Rahmen der Reihe „Forum Justiz“ in diesem Jahr begrüßen zu können.
Ich bin sehr erfreut, dass die heutige Veranstaltung auf so große Resonanz stößt.
Besonders begrüßen möchte ich die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, Frau Petra Pollak, Frau Dr. Iris Martin-Gehl, Herrn Dr. Wolfgang Habel und Herrn Dr. Wolfgang Weißkopf,
den Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs, Herrn Dr. Hans Walter Sebastian Dette,
die Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Dr. Marion Eich-Born,
ich begrüße die Mitglieder des Thüringer Landtags,
die Vertreter der Gerichtsbarkeiten, namentlich den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts, Herrn Stefan Kaufmann,
und für die Vertreter der Staatsanwaltschaften, den Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, Herrn Harko Krieg.
Ich freue mich über die Anwesenheit des Präsidenten des Thüringer Landeskriminalamtes, Herrn Werner Jakstat, und des Vertreters des Landesamtes für Verfassungsschutz, Herrn Roger Derichs.
Begrüßen möchte ich auch die Vertreterinnen und Vertreter der Universität Jena und der Fachhochschule Jena, der Anwaltschaft, der Evangelischen Kirche und der Jüdischen Landesgemeinde – namentlich Herrn Nossen – sowie der Neuen Richtervereinigung und des Deutschen Juristinnenbundes.
Und – nicht zuletzt – die Vertreter aus den Reihen des Thüringer Justizvollzugs, Herrn Joachim Fritzsche, den Leiter der JVA Hohenleuben.
Nicht zu vergessen schließlich die Vertreter der Medien, namentlich Herrn Andreas Postel, den neuen Leiter des ZDF-Landesstudios Thüringen.
Seien Sie uns alle herzlich willkommen!
Wir wollen mit der heutigen Vortragsveranstaltung eine kleinere Veränderung im Ablauf erproben und nach dem Referat von Prof. Dr. Bussmann Vertretern der Staatsanwaltschaften in Mühlhausen und Erfurt sowie des Landeskriminalamtes Gelegenheit geben, jeweils in einem etwa fünfminütigen Kurzstatement ihre Position darzustellen.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass es eigentlich zu viel verlangt ist, in einer derartig begrenzten Zeit sich zu einem solch komplexen Thema zu äußern.
Ich begrüße dennoch besonders Herrn Staatsanwalt Gross von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, Herrn Staatsanwalt Dr. Becker von der Staatsanwaltschaft Erfurt und Herrn Oberländer vom Thüringer Landeskriminalamt, die sich trotzdem dieser schwierigen Aufgabe stellen wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
lassen Sie mich, bevor wir gleich das Referat von Professor Bussmann hören werden, einige Anmerkungen zum Thema machen.
Die Wirtschaftskriminalität stellt eine der zentralen Herausforderungen für den Rechtsstaat dar. Die Zahlen zu den durch Wirtschaftskriminalität verursachten direkten materiellen Schäden, machen die Dimension des Problems deutlich, auch wenn sie die im Dunkelfeld verbleibenden Fälle nur teilweise abbilden können.
Professor Bussmann wird in seinem Vortrag hierzu noch konkrete Ausführungen geben, so dass ich an dieser Stelle nicht weiter vorgreifen will.
Erlauben möchte ich mir jedoch den Hinweis, dass die direkten materiellen Schäden nur ein Teil des Problems sind.
Wirtschaftskriminalität – und insbesondere die Korruption – führen dazu, dass der für unser Wirtschaftssystem essenzielle Wettbewerb der Anbieter verzerrt wird. Konkurrenzfähige Anbieter müssen unter Umständen – mit der Folge eines Arbeitsplatzverlustes für ihre Arbeitnehmer – aus dem Markt ausscheiden, wenn ihre Konkurrenten durch illegale Methoden sich Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Für mich ist daher die effektive Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Thüringen.
Gleichzeitig aber wird der Staat auch direkt durch die Wirtschaftskriminalität in Mitleidenschaft gezogen, wenn unnötig Steuergelder ausgegeben oder minderwertige Leistungen eingekauft werden, weil Vergabeentscheidungen manipuliert wurden.
Es ist mir daher ein wichtiges Anliegen, das in der Koalitionsvereinbarung über die Bildung der amtierenden Landesregierung enthalten ist, dass im Bereich der Justiz die Möglichkeiten für eine bessere Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität geschaffen werden sollen.
Hierzu zählt für mich auch die Schaffung eines sogenannten „Korruptions- bzw. Vergaberegisters“.
Es muss möglich sein, die von Unternehmen und Einzelpersonen begangenen Wirtschaftsstraftaten zentralisiert zu erfassen und bei Entscheidungen über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Subventionen zu berücksichtigen. Dabei halte ich nicht nur Fälle der Korruption für relevant, sondern auch andere Formen von Rechtsverstößen, wie zum Beispiel die illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern.
Wie Sie vielleicht der aktuellen Medienberichterstattung entnommen haben, war das Thema Wirtschaftskriminalität auch Gegenstand der gestrigen Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister. Grundlage der Beschlussfassung war ein Vorschlag aus Hamburg, der eine ganze Reihe von Vorschlägen für eine effektivere Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität vorsieht.
Im Rahmen eines an die Bundesjustizministerin gerichteten Gesamtpaketes von rechtspolitischen Forderungen wurde zunächst die Schaffung wirksamer Möglichkeiten zur Sanktionierung auch juristischer Personen gefordert. Der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder der Gewährung von Subventionen könnte dann auch hier eine der Sanktionen gegen Unternehmen sein. Über die Einführung einer Verantwortlichkeit für Organisationsmängel könnte der Gedanke der Mitverantwortung der Wirtschaft für die Kriminalitätsbekämpfung gefördert werden.
Der Beschlussvorschlag für die Justizministerkonferenz sieht auch vor, dass die bisherigen Erfahrungen mit der Vermögensabschöpfung zusammengetragen und ausgewertet werden sollten. Zudem soll das Verfahren für die Verteilung des abgeschöpften Gewinns auf die Geschädigten überprüft und effektiver gestaltet werden.
Besonders am Herzen liegt mir die an die Bundesministerin der Justiz gerichtete Forderung zur Schaffung eines bundeseinheitlichen Registers für vergaberechtliche Informationen. Ein solches Instrument könnte die bisher aufgetretenen Lücken und Umgehungsmöglichkeiten beseitigen.
Abgerundet wird das Vorschlagspaket aus Hamburg durch die Forderung nach einer Neugestaltung des Tatbestandes der Abgeordnetenbestechung und der Strafbarkeit unwahrer Gewinnversprechen, die insbesondere bei älteren Menschen zu erheblichen Schäden geführt haben.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass dem staatlichen Bemühen um eine wirksame Strafverfolgung im Bereich der Wirtschaftskriminalität Grenzen gesetzt sind, wenn nicht die Betroffenen mitwirken.
Daher sehe ich im Bereich der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität auch die Wirtschaft selbst und ihre Verbände und Organisationen in der Verantwortung. Sie sind aufgefordert, auch selbstständig präventive Maßnahmen zur Vorbeugung und zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität zu ergreifen. Straftaten in diesem Bereich sind kein Kavaliersdelikt, sondern müssen auch zu einer empfindlichen Sanktionierung durch die Wirtschaft führen.
Auch zu diesen Fragen werden wir im Referat von Herrn Prof. Bussmann sicherlich einiges hören können.
Ich freue mich, dass es gelungen ist, mit Herrn Prof. Bussmann einen der führenden Experten im Bereich der Wirtschaftskriminalität für den heutigen Abend zu gewinnen.
Herr Prof. Bussmann ist als Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Halle-Wittenberg auch Leiter des Economy&Crime Research Centers. Bereits über viele Jahre hinweg hat er in Zusammenarbeit mit PriceWaterhouseCoopers eigene Untersuchungen zur Wirtschaftskriminalität durchgeführt.
Gleichzeitig hat er sich immer wieder auch mit Möglichkeiten der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität nicht nur durch den Staat, sondern auch durch Maßnahmen der Wirtschaftsunternehmen selbst befasst.
Sehr geehrter Prof. Bussmann, ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft heute zu uns zu sprechen. Sie haben das Wort.