07.01.2013 10:20 Uhr

Ansprache des Thüringer Justizministers Dr. Holger Poppenhäger

anlässlich der Festveranstaltung „20 Jahre Aufbauhilfe für Thüringen in der Justiz“ in Rotenburg an der Fulda

Es gilt das gesprochene Wort!

Liebe Aufbauhelferinnen und Aufbauhelfer der unabhängigen und rechtsstaatlichen Justiz in Thüringen,
verehrter Minister der Justiz, für Integration und Europa und stellvertretender hessischer Ministerpräsident,
sehr geehrte Herren Chefpräsidenten, Präsidenten und Leitenden Oberstaatsanwälte der Justiz in Hessen und Thüringen,
lieber Direktor der Verwaltungsfachhochschule Rotenburg an der Fulda,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

20 Jahre deutsche Einheit bieten einen guten Anlass, um auf den unverzichtbaren Beitrag unseres Partnerlandes Hessen für den zügigen Aufbau funktionierender rechtsstaatlicher Strukturen und einer unabhängigen, modernen Justiz in Thüringen zurück zu blicken und die gemeinsam erbrachte Aufbauleistung gebührend zu würdigen.

Wo wäre eine solche Veranstaltung passender als an jenem Ort, an dem seit nunmehr fast 20 Jahren erolgreich die gemeinsame Rechtspflegerausbildung von Hessen und Thüringen erfolgt.

20 Jahre deutsche Einheit, 20 Jahre hessische Aufbauhilfe in und für Thüringen gebieten aber auch und vor allen Dingen Dank zu sagen. Dank für die schnelle und großzügige Hilfe aus Hessen, die keineswegs selbstverständlich, aber um so mehr ein Zeichen der tiefen Verbundenheit und gelebten Solidarität gegenüber den Thüringerinnen und Thüringern war und ist. Eine Verbundenheit, die über 40 Jahre deutscher Teilung andauerte; und eine Solidarität, die sich gerade dann praktisch entfaltete, als die Thüringerinnen und Thüringer der umfassenden Hilfe Ihres Partnerlandes am meisten bedurften.


Meine sehr geehrten Damen und Herren...

die deutsche Einheit bedeutete vor allem die Herstellung der rechtlichen Einheit. Das heißt, mit dem Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes mussten die Strukturen der DDR-Justiz in einen funktionierenden Rechtsstaat überführt werden. Im Mittelpunkt standen dabei die Schaffung einer tragfähigen Gerichtsorganisation und die personelle Erneuerung einer weitgehend desavouierten DDR-Justiz. Mit dem eingeleiteten Neuaufbau verbanden sich aber zugleich das Ziel und die Hoffnung, das notwendige Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat wiederherzustellen.

Erlauben Sie mir nachfolgend einige Erläuterungen zum Neuaufbau der Thüringer Justiz nach 1990 zu geben:

Der Neuaufbau einer demokratischen, rechtsstaatlichen Justiz in Thüringen wäre ohne westdeutsche, insbesondere hessische Hilfe so nicht möglich gewesen. Die wesentlichen Grundlagen der hessischen Aufbauhilfe stellten das „Aktionsprogramm Hessen-Thüringen“ (1990-1994) dar und dann nach dessen Auslaufen eine gemeinsame „Vereinbarung über die Fortführung der hessischen Verwaltungs- und Justizhilfe für Thüringen“ (1994-1997).

Das hessische Aktionsprogramm zielte anfänglich darauf ab, die oppositionellen Kräfte in der ehemaligen DDR, genauer in den Bezirken Erfurt, Gera und Suhl zu stärken und damit die demokratische Entwicklung zu befördern und unumkehrbar zu machen. Letztendlich sollte die SED-Herrschaft und das politische System in der DDR endgültig überwunden und der eingeleitete Reformprozess gestützt werden. Hierzu stellte Hessen ganz zu Beginn umfangreiche finanzielle Hilfen für konkrete Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in den drei Thüringer Bezirken zur Verfügung.

Im Jahr 1991erfolgte eine Neuausrichtung des Aktionsprogramms. Nunmehr sollte der Aufbau der demokratischen Rechts- und Verwaltungsstrukturen befördert werden. Die Verwaltungshilfe diente der Um- und Neubildung der Kommunal- und Landesverwaltung, dem Aufbau der verschiedenen Ministerien und insbesondere dem Aufbau der rechtsstaatlichen Justiz.

Dass der Neuaufbau der rechtsstaatlichen Justiz dabei die meisten Ressourcen in Anspruch nahm, wird allein daran schon deutlich, dass seit 1993 nahezu die Hälfte des zeitweilig aus Hessen abgeordneten Personals auf diesen Bereich entfiel.

Die ersten Richter aus Hessen kamen in den Thüringer Bezirken bereits im September 1990 zum Einsatz, also noch vor der deutschen Einheit. Zu den ersten Aufbauhelferinnen und -helfern zählten bspw. der spätere Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Harald Graef und der gegenwärtige Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts Dr. Hartmut Schwan.

Eine Vielzahl von abgeordneten oder versetzten Richtern und Staatsanwälten bekleideten die wesentlichen Führungspositionen an den Gerichten, Staatsanwaltschaften und auch im Justizministerium in Erfurt in der Phase des Übergangs und verkörperten somit das tragende Gerüst der Thüringer Justiz nach 1990. Sie begleiteten und prägten neben den Akteuren in der Justizverwaltung selbst ganz wesentlich den Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit und ebenso den Neuaufbau der Fachgerichtsbarkeiten, die vormals in der DDR nicht existierten.

Die gesetzlichen Grundlagen wurden in den Jahren 1992 und 1993 geschaffen. In diesen Zeitraum fiel nicht nur die Errichtung der Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, deren Rechtsprechung zwischenzeitlich durch Kammern und Senate bei den Kreis- und Bezirksgerichten erfolgte. Auch die ordentliche Gerichtsbarkeit wurde auf Grundlage des Thüringer Gerichtsorganisationsgesetzes vom August 1993 neu eingerichtet. Die Kreis- und Bezirksgerichte der ehemaligen DDR gehörten damit endgültig der Vergangenheit an. Den formalen Abschluss des Umbauprozesses bildete schließlich die Schaffung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs im Juni 1994 resp. dessen eigentliche Konstituierung im September des folgenden Jahres.

Auch wenn eine beträchtliche Anzahl an hessischen Bediensteten zeitweilig oder dauerhaft in der Thüringer Justiz tätig wurde – der Spitzenwert lag im August 1993 bei insgesamt 120 Personen – so war es doch zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften notwendig und gewollt, auch auf ehemalige Mitarbeiter der Justiz der DDR zu bauen.

Grundbedingung für eine weitere Verwendung in der Thüringer Justiz für Richter und Staatsanwälte war jedoch eine individuelle Überprüfung. So hatten ein Richterwahlausschuss und ein Staatsanwaltsüberprüfungsausschuss darüber zu befinden, ob die jeweilige Person für den weiteren Dienst in der Thüringer Justiz geeignet war. Die einfache SED-Mitgliedschaft genügte im Übrigen nicht als Ausschlusskriterium. Nur wer formell oder informell mit dem Ministerium für Staatssicherheit bzw. dem Amt für Nationale Sicherheit zusammengearbeitet, wer sich rechtswidrigen Verhaltens schuldig gemacht, übermäßig hart geurteilt oder gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hatte, blieb von einer Übernahme in den Justizdienst ausgeschlossen.

Insgesamt gelang etwa einem Drittel der DDR-Staatsanwälte und ca. 60 Prozent der DDR-Richter der Übergang in die Thüringer Justiz.

Diejenigen, die der Überprüfung standgehalten hatten, waren zur Teilnahme an mehrwöchigen Fortbildungskursen verpflichtet. Hierbei vermittelten erfahrene hessische Richter und Staatsanwälte Einblicke in sämtliche Hauptrechtsgebiete. Ergänzend mussten Hospitationen und ein Vorbereitungsdienst absolviert werden.

Neben die Qualifizierung von DDR-Juristen trat zusätzlich die eigenständige Ausbildung von Juristen als entscheidendes Kriterium für den erfolgreichen Wiederaufbau der rechtsstaatlichen Justiz in Thüringen. 1997 erfolgten erstmals Einstellungen von Juristinnen und Juristen, die vollständig in Thüringen ausgebildet worden waren. Damit waren auch die Fragen des personelle Neuaufbaus auf einen guten Weg gebracht. Die Thüringer Justiz stand nunmehr auf eigenen Beinen, so dass die hessische Justiz- und Verwaltungshilfe dann 1997 auslaufen konnte.

Neben der Gewährung von Rechtsschutz leisteten maßgeblich die erfahrenen westdeutschen Juristinnen und Juristen bei der Aufarbeitung von SED- Unrecht der DDR-Justiz im Rahmen von Rehabilitationsverfahren einen Berg von Arbeit. Allen voran die Überprüfungen und zumeist Aufhebungen tausender ergangener Strafrechts-Urteile lassen erahnen, welche juristische und historische Leistung sich damit verbindet. War doch gerade die politisch motivierte Strafjustiz ein, wenn nicht das wirksamste Instrument, um die SED-Herrschaft zu festigen und auszubauen.


Meine sehr geehrten Damen und Herren...

ein anschauliches Beispiel für die erfolgreiche hessische Aufbauhilfe in Thüringen nach 1990, aber auch für eine fruchtbare länderübergreifende Kooperation bis heute liefert die bereits angedeutete gemeinsame Rechtspflegerausbildung hier in der Verwaltungsfachhochschule Rotenburg an der Fulda, die seit nunmehr fast 20 Jahren praktiziert wird und seit März 1993 auf der Grundlage eines Staatsvertrages erfolgt.

Der Einigungsvertrag vom August 1990 regelte allgemein die Übertragung des bundesdeutschen Rechtssystems und Rechtswesens auf die neu zu schaffenden Länder in Ostdeutschland. Ein nicht unwesentlicher Bestandteil betraf dabei die Wiedereinführung des Erfolgsmodells des „Rechtspflegers“

Die Rechtspfleger waren in der ehemaligen DDR im Zuge der Verwaltungs- und Gebietsreform des Jahres 1952 und der einher gehenden Änderung des Gerichtsverfassungsrechts abgeschafft worden.

Dass der Freistaat nach 1990 gerne auf das Angebot einer gemeinsamen Rechtspflegerausbildung von Hessen und Thüringen zurückgriff, hatte nicht zuletzt mit dem hessischen Know-how zu tun. Schließlich konnte die Verwaltungsfachhochschule in Rotenburg bereits langjährige Erfahrungen in der Rechtspflegerausbildung vorweisen. Ein weiterer wichtiger Grund war der Umstand, dass eine eigenständige Rechtspflegerausbildung in Thüringen auf Dauer nicht wirtschaftlich gewesen wäre. Daher wurde bereits zum Jahresende 1990 die landeseigene Fachschule für Verwaltung und Rechtspflege in Weimar geschlossen.

Eine besonders schwierige Situation im Bereich der Rechtspflege galt es anfangs bspw. im Grundbuchwesen zu bewältigen, das in der DDR ein Schattendasein gefristet hatte und daher erst mühsam wieder aufgebaut werden musste. Dieser Umstand verlangte von den erfahrenen hessischen Grundbuchbeamtinnen und -beamten ein außergewöhnliches Engagement. Entweder auf dem längerfristigen Wege der Abordnung und Versetzung oder in sogenannten Grundbuchsonderteams, in denen häufig in Wochenendeinsätzen praktische Verwaltungshilfe geleistet wurde.

Parallel zu dieser direkten personellen Hilfe begann die Ausbildung und das Studium von Rechtspflegern an der Verwaltungsfachhochschule Rotenburg. Seit 1991 wurden außerdem ehemalige Justizsekretärinnen und Justizsekretäre zu sogenannten Bereichsrechtspflegern im Rahmen von dreimonatigen Fortbildungsmaßnahmen auf bestimmte Rechtspflegertätigkeiten vorbereitet.

Der bereits erwähnte Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen griff die positiven Erfahrungen aus der bereits bestehenden Rechtspflegerausbildung in der Verwaltungsfachhochschule Rotenburg an der Fulda auf und verlieh der Zusammenarbeit eine ganz neue Qualität.

Seither werden die Thüringer Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter gemeinsam mit den hessischen Kolleginnen und Kollegen fachtheoretisch ausgebildet und geprüft. Der berufspraktische Ausbildungspart erfolgt mittlerweile in Thüringen. Dass sich die gemeinsame Rechtspflegerausbildung bewährt hat und auf einem soliden Fundament ruht, dokumentiert ein Beschluss der beiden Landesregierungen, die unlängst während ihrer gemeinsamen Kabinettsitzung bekräftigten, dass diese Form der Ausbildungskooperation fortgesetzt werden soll.


Meine sehr geehrten Damen und Herren...

ich habe mich nicht nur etwas umfänglicher den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern gewidmet, um dem Gastgeber unserer heutigen Festveranstaltung Tribut zu zollen. Sondern ebenso um ein besonders gelungenes Beispiel herauszugreifen, bei dem sozusagen die Saat der Aufbauhilfe vortrefflich gediehen ist. Die gemeinsame Rechtspflegerausbildung kann daher zu Recht als lebendiges Zeichen einer gewachsenen Partnerschaft zwischen Hessen und Thüringen betrachtet werden.

Ich habe mich in meinen Ausführungen aber auch deshalb weniger mit dem Transformationsprozess an den Thüringer Gerichten, Staatsanwaltschaften und der Justizverwaltung befasst, weil die nun anschließende Podiumsdiskussion sicherlich detailliertere Eindrücke liefern wird.

Dass wir alle nun eine spannende und informative Diskussion erleben werden, dafür bürgen nicht zuletzt die im Podium vertretenen Diskutanten. Wer könnte auch umfassender und anschaulicher über die Phase des Wiederaufbaus berichten als die Zeitzeugen selbst.

Ich freue mich auf die nun folgende Diskussion und bin sehr gespannt auf die verschiedenen Zeitzeugenberichte.

Ich möchte es zum Abschluss meiner Ansprache nicht versäumen, all denjenigen herzlich zu danken, die in direkter oder indirekter Form, sei es in der Justiz selbst, in der Verwaltung oder in politischen Funktionen einen Beitrag zum erfolgreichen Neuaufbau einer unabhängigen und rechtsstaatlichen Justiz in Thüringen geleistet haben. Weder waren die partnerschaftliche Verbundenheit der Hessinnen und Hessen und ihre praktische Solidarität selbstverständlich noch der gelungene Transformationsprozess hin zu rechtsstaatlichen Verhältnissen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR.

Die Thüringerinnen und Thüringer haben jedenfalls das angestrebte Vertrauen in der Rechtsstaat nach 1990 überwiegend wieder zurück gewonnen. Dass dieses Vertrauen auf einem soliden Fundament ruht, belegen eindrücklich die regelmäßigen Erhebungen des sogenannten Thüringen-Monitor.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!