07.01.2013 10:20 Uhr

Ansprache des Thüringer Justizministers Dr. Holger Poppenhäger

zur feierlichen Amtseinführung des neuen Präsidenten und Verabschiedung des ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsgerichts Meiningen und zur feierlichen Amtseinführung der neuen Direktorin des Sozialgerichts Meiningen im Foyer des Südthüringischen Staatstheaters Meiningen

Es gilt das gesprochene Wort!

Begrüßungsformel
- Landtagsabgeordnete
- Chefpräsidenten der Thüringer Gerichtsbarkeiten
- Richter am Bundessozialgericht Coseriu
- Landräte und Bürgermeister
- Präsidenten/innen und Direktoren/innen der Thüringer Gerichtsbarkeiten
- Frau Holzhey, Herr Schneider und Herr Dr. Gülsdorff
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizzentrums Meiningen
- Damen und Herren

ich freue mich, dass wir heute gemeinsam in einem würdigen und feierlichen Rahmen und einer ganz besonderen Atmosphäre den ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsgerichts Meiningen, Herrn Dr. Gülsdorff, nun auch noch einmal ganz offiziell in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden und dessen Nachfolger, Herrn Schneider, in sein neues Amt einführen können.

Ich denke, dass die Zielstellung, solche offiziellen Anlässe möglichst zu verbinden, um den bruchlosen Übergang in der Behördenleitung zu dokumentieren, die kleine zeitliche Verzögerung rechtfertigt.

Außerdem führen wir heute die neue Direktorin des Sozialgerichts Meiningen, Susann Holzhey, in ihr neues Amt ein, die ebenfalls vor wenigen Wochen ihre Ernennungsurkunde erhalten hat.

Was hätte also näher gelegen, als diese Initiationsakte miteinander zu verbinden?

Eine solche Kombination drängte sich nicht zuletzt auch aufgrund des engen und kooperativen Verhältnisses der verschiedenen Gerichtszweige am Justizstandort Meiningen auf.

Die räumliche Nähe zueinander, die durch das örtliche Justizzentrum gewährleistet wird, hat dem kollegialen Geist keinen Abbruch getan. Im Gegenteil, sie hat offenbar mit dazu beigetragen, dass über Jahre hinweg ein gutes Vertrauensverhältnis untereinander wachsen konnte. Davon konnte ich mich bei meinem Antrittsbesuch persönlich überzeugen.

Es überraschte mich daher auch nicht, dass Frau Holzhey und Herr Schneider ganz selbstverständlich in den Vorschlag einwilligten, ihre feierlichen Amtseinführungen gemeinsam stattfinden zu lassen.

Meine Damen und Herren,
dass dieser Festakt an einem historischen Ort der Kunst stattfinden kann, der jetzt wieder in vollem Glanz erstrahlt, dafür gibt es zwei Gründe.
 

  • Zum einen die Konzentration und starke Verankerung der Justiz in der Stadt Meiningen. Meiningen ist der mit Abstand größte und bedeutendste Justizstandort in Südthüringen.


  • Zum anderen die hohe Identifikation der Stadt Meiningen und ihrer Bevölkerung mit der örtlichen Justiz, die sicherlich auch mit der langen Tradition der Justiz in Meiningen zusammenhängt.

Für die starke Verwurzelung in der städtischen Bürgerschaft und die hohe, gegenseitige Identifikationsbereitschaft spricht auch, dass sich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Meininger Justiz in der Stadt bürgerschaftlich engagieren. Das wird Herr Bürgermeister Kupietz sicher bestätigen können.

Der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Meiningen, Herr Michel, dem ich an dieser Stelle für seine einführenden Worte recht herzlich danke, bringt sich seit geraumer Zeit bspw. in den Förderverein des Südthüringischen Staatstheaters ein.

Ein Umstand, der beim Bemühen, diesen Festakt hier durchzuführen, zumindest nicht geschadet haben dürfte.

Dennoch betrachte ich die Gastfreundschaft des Südthüringischen Staatstheaters nicht als selbstverständlich. Ich danke darum der Verwaltungsdirektorin Frau Schwabe sehr dafür, dass wir unsere Festveranstaltung heute hier feiern dürfen.

Zugleich danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Meininger Staatstheaters, die an der organisatorischen Vorbereitung des Festaktes beteiligt waren.

Danken möchte ich ebenso der Meininger Max-Reger-Musikschule, ihrem Leiter und natürlich den Musikschülern, die die Veranstaltung musikalisch begleiten. Ihre spontane Bereitschaft zeugt von dem Ansehen und der Anerkennung, die die Justiz in Meiningen allenthalben genießt.

Meine Damen und Herren,
bevor ich auf aktuelle Themen eingehe, die die Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit betreffen, möchte ich einige Aspekte zum beruflichen Werdegang derjenigen hervorheben, die im Mittelpunkt des heutigen Festaktes stehen.

Beginnen möchte ich mit dem ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsgerichts Meiningen, Herrn Dr. Gülsdorff, der bei seinem Ruhestandseintritt im Juli dieses Jahres auf ein schaffensreiches und erfülltes Berufsleben im Dienst der Justiz zurückblicken konnte.

Die Grundlagen dafür wurden in Hamburg, Würzburg und Berlin durch das erfolgreiche Studium der Rechtswissenschaften, das Bestehen der 2. Juristischen Staatsprüfung Ihre daran anschließende Promotion gelegt.

Der Beginn Ihrer Karriere im Dienste der Justiz datiert auf den Mai 1978. Damals wurden Sie als Richter kraft Auftrags beim Verwaltungsgericht in Würzburg eingesetzt und schon kurze Zeit später ins Richterverhältnis auf Lebenszeit berufen.

Sie wirkten am Würzburger Verwaltungsgericht fast 25 Jahre, bevor Sie schließlich im März 1993 an das neu eingerichtete Verwaltungsgericht in Meiningen abgeordnet wurden. Sie haben den Wiederaufbau der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit seit den Anfängen begleitet und einen wesentlichen Anteil daran gehabt, dass eine rechtsstaatliche Justiz im Freistaat erfolgreich neu entstehen konnte. Dafür möchte ich Ihnen heute noch einmal ganz herzlich danken.

Dass Sie mit außerordentlicher Kompetenz und Herzblut an diesem traditionsreichen Verwaltungsgerichtsstandort ans Werk gingen – das Herzogtum Sachsen-Meiningen etablierte Ende des 19. Jahrhunderts als erster der Thüringer Kleinstaaten eine gesonderte Verwaltungsgerichtsbarkeit - bezeugt nicht zuletzt Ihre zügige Versetzung und Ernennung zum Vorsitzenden Richter beim Verwaltungsgericht Meiningen im Februar 1995. Zwei Jahre wurden Sie bereits ins Amt des Vizepräsidenten beim Meininger Verwaltungsgericht berufen.

Unmittelbare Leitungstätigkeiten haben Sie dann zum Jahresbeginn 2001 übernommen, als Sie an das Geraer Verwaltungsgericht teilabgeordnet und mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Gerichtspräsidenten beauftragt wurden. Seit Mai 2006 waren Sie schließlich als Präsident beim Verwaltungsgericht Meiningen bis zu Ihrem Ruhestandseintritt im Juli 2011 tätig.

Es ist nicht übertrieben zu behaupten, dass sie die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Meiningen fast zwanzig Jahre wesentlich mit geprägt haben.


Sehr geehrter Herr Schneider,
auch Sie haben eine Beziehung zum fränkischen Würzburg, nicht nur, weil Sie dort geboren sind und an der heimischen Julius-Maximilians-Universität Rechtswissenschaften studierten. Vor der 2. juristischen Staatsprüfung im Jahr 1993 legten Sie einen Zwischenstopp als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Würzburg ein.

Ähnlich wie Dr. Gülsdorff zählen Sie zu jenem Personenkreis, der die Phase des unmittelbaren Wiederaufbaus des Meininger Verwaltungsgericht miterlebt und begleitet hat, begann hier doch 1993 Ihre berufliche Laufbahn im Justizdienst als Richter auf Probe. Im April 1996 wurden Sie dann als schließlich als Lebenszeitrichter beim Verwaltungsgericht Meiningen ernannt.

Mit Ihrer zweiten Wirkungsstätte innerhalb der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit kamen Sie erstmalig drei Jahre später in Berührung, als Sie an das Thüringer Oberverwaltungsgericht abgeordnet wurden.

Eine erneute Abordnung dorthin erfolgte im Jahr 2001, wobei Sie zwischenzeitlich als Richter an das Oberverwaltungsgericht berufen wurden. Hier waren Sie bis zu Ihrer Rückkehr an das Verwaltungsgericht Meiningen tätig.

Dass Ihnen auch die wissenschaftliche Arbeit sehr am Herzen lag, zeigt Ihre wiederholte Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Thüringer Verfassungsgerichtshof.

Mit Ihrer Ernennung zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Meiningen nehmen Sie erstmals eine unmittelbare Leitungsfunktion wahr. Ich bin guter Dinge, dass Sie durch Ihre langjährige Tätigkeit an höchsten Thüringer Gerichten gerüstet sind und die vor Ihnen stehenden Aufgaben hervorragend meistern werden.

Meine Damen und Herren,
bei einer vergleichenden Betrachtung der beruflichen Werdegänge von Frau Holzhey und Herrn Schneider lassen sich durchaus gewisse Parallelen erkennen. Wenngleich Frau Holzhey schon aufgrund ihrer Herkunft wohl die längste Beziehung zu Thüringen besitzt.


Sehr geehrte Frau Holzhey,

Sie wurden nicht nur im thüringischen Saalfeld geboren und sind dort aufgewachsen, sondern haben auch an der Thüringer Landesuniversität in Jena Rechtswissenschaften studiert und im Freistaat Ihre beiden juristischen Staatsprüfung abgelegt.

Ihr beruflicher Einstieg in den Thüringer Justizdienst erfolgte dann im April 1999 beim Sozialgericht Gotha durch die Berufung ins Richterverhältnis auf Probe. Ähnlich wie Herr Schneider wurden Sie dann zeitweilig an ein Obergericht, in Ihrem Fall das Thüringer Landessozialgericht abgeordnet, was man aus heutiger Sicht vielleicht schon als Vorzeichen für Ihr neues Amt deuten konnte.

Ihr erster unmittelbarer Kontakt zum Meininger Sozialgericht entstand im Frühjahr 2006 im Zuge einer Abordnung, die mit dem Auftrag der kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben der Behördenleitung verbunden war. Dass Sie sich schnell in die neue Aufgabe eingefunden und diese hervorragend bewältigt haben, erklärt die umgehende Versetzung an das Sozialgericht Meiningen.

Das Vertrauen in Ihre Person und Ihre Kompetenzen belegten endgültig die Ernennungen zur ständigen Vertreterin der Behördenleitung im Jahr 2009 und letztlich zur Direktorin des Sozialgerichts Meiningen vor wenigen Wochen. Noch deutlicher wird es, wenn man sich vergegenwärtigt, in welchem Alter und zu welch frühem Zeitpunkt Sie bereits mit Leitungsfunktionen betraut wurden.

Meine Damen und Herren,
neben der wichtigen Würdigung von Dr. Gülsdorff , Frau Holzhey und Herrn Schneider möchte ich zwei Themen ansprechen, die zum ersten die Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit als öffentlich-rechtliche Fachgerichtsbarkeiten betreffen und zum zweiten den weit fortgeschrittenen Entwurf eines Thüringer Richtergesetzes betreffen.

Ein aktuell wieder diskutiertes, jedoch für uns in der Justiz kein neues Thema betrifft die Zusammenlegung von öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten.

Aus unterschiedlichen Motiven und von verschiedenen Akteuren wird vor allem im letzten Jahrzehnt immer wieder überlegt, ob und wie sich hier Kräfte bündeln lassen, ohne die besonderen Anforderungen an die Sozialgerichte, an die Verwaltungsgerichte und an die Finanzgerichte zu untergraben.

Wir alle hier im Saal wissen, wir haben einen gut funktionierenden demokratischen Rechtsstaat, in dem die unabhängige Justiz als dritte Gewalt eine wichtige Wächterfunktion einnimmt. Wir haben gewachsene Strukturen. Zu einer Gerichtsbarkeit zu gehören, stiftet Identität – irgendwann ist man mit ganzer Seele Verwaltungsrichter, Strafrichterin, Arbeitsrichter, Zivilrichter oder Sozialrichterin.

Dennoch sollte es keine Denkverbote geben. Bewährtes kann immer weiterentwickelt und noch weiter verbessert werden.

Die Sozialgerichte sind trotz erheblicher Personalverstärkung einerseits und einigen verfahrens- und materiellrechtlichen Entlastungen im Bereich des SGB II andererseits in den ostdeutschen Ländern vielerorts nach wie vor an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt.

Selbst wenn sich die Neueingänge – wie ich vorhin ausgeführt habe – etwas stabilisiert haben, haben wir noch lange mit den Beständen zu tun. Dadurch, dass sich das Gros der neu eingehenden Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit auf einen Bereich konzentriert, der vor der Einführung der Hartz-Gesetze – also bis ins Jahr 2004 – der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugeordnet war, kommt es häufig auch zu längeren Verfahrenszeiten bei den „klassischen“ Klagegegenständen, wie bspw. der Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung.

Die Justiz muss einen qualitativ hochwertigen und effektiven Rechtsschutz gewährleisten. Doch auf die Klageexplosion bei der Sozialgerichtsbarkeit ab 2005, als die Sozialhilfeklagen im Zuge der Einführung der sogenannten Hartz-Gesetze von den Verwaltungs- auf die damals eher kleinen Sozialgerichte übertragen wurden, war offenbar in dem Ausmaß niemand vorbereitet. Mehr oder weniger sechs Jahre haben wir benötigt, um wieder einigermaßen Wasser unter den Kiel zu bekommen.

Auf der Herbstkonferenz der Justizminister im letzten Monat hat es eine deutliche ¾-Mehrheit für eine Bitte an die Bundesjustizministerin gegeben, einen möglichen gesetzlichen Weg für eine Zusammenführung zu erarbeiten. Präferiert wurde die Möglichkeit einer Öffnungsklausel, die es den einzelnen Ländern überlässt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Dieses Vorhaben steht im Übrigen auch im Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung in Berlin.

Ich möchte es daher noch einmal auf den Punkt bringen. Wir brauchen nicht nur wohl gewachsene, sondern auch zukunftsfeste Strukturen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
das zweite Thema betrifft den Entwurf eines neuen Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes, der zurzeit lebhaft diskutiert wird. Die Vorlage des Entwurfs resultiert aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU zur Bildung der neuen Thüringer Landesregierung. Dort ist festgehalten worden, dass die Mitbestimmung der Richter verbessert werden soll.

Dies geschieht im neuen Entwurf des Richter- und Staatsanwältegesetzes in großem Umfang. Soweit die Sachverhalte vergleichbar waren, sind die Mitbestimmungstatbestände denen des neuen Personalvertretungsgesetzes angepasst worden. Wie Sie alle wissen, war die Mitbestimmung der Richter seit nunmehr 20 Jahren deutlich schwächer angelegt als die Mitbestimmung der Personalvertretungen. Es würde den heutigen Rahmen sprengen, das gesamte Paket in allen seinen Facetten darzustellen. Lassen Sie mich jedoch einen weiteren Punkt des Entwurfs herausgreifen: den gemeinsamen Präsidialrat.

In § 73 des Entwurfs wird das Präsidialratssystem neu austariert und ein gemeinsamer Präsidialrat anstelle der bisherigen Vielzahl an Präsidialräten vorgeschlagen.

Damit ist zunächst im Grundsatz geklärt, dass das Gremium beibehalten werden soll, wie es auf den bundesrechtlichen Regelungen (der §§ 74, 75 DRiG) beruht.

Die oft geforderte Aufhebung durch Landesrecht erscheint derzeit mit Rücksicht auf die nicht abschließend geklärten verfassungsrechtlichen Fragen zur Vereinbarkeit mit Bundesrecht nicht sachgerecht und wäre mit zu großen Risiken behaftet.

Andererseits nimmt der Gesetzentwurf beim Präsidialrat strukturell nachhaltige Änderungen vor, indem er die bisherige Trennung der Gerichtszweige überwindet und die separaten Präsidialräte zu einem einheitlichen Gremium zusammenführt.

Dadurch würden nicht allein überschaubare und effiziente Gremienstrukturen geschaffen. Dieser Schritt fördert auf institutioneller Ebene den Blick über den Tellerrand der einzelnen Gerichtsbarkeit hinaus und stärkt das gemeinsame Bewusstsein der Richterschaft. Damit wird die Verantwortung für die Justiz insgesamt unterstrichen, um die Herausforderungen an die Thüringer Gerichte in den kommenden Jahrzehnten erfolgreich zu meistern.

Aufgrund der von mir bereits skizzierten Rahmenbedingungen - eine schwierige Haushaltslage bei sinkender Bevölkerungszahl - werden wir zum Ausgleich unterschiedlicher Belastungen einzelner Gerichtszweige oder -Standorte zunehmend auf Bewerbungen über die Grenzen der jeweiligen Gerichtsbarkeit hinaus angewiesen sein. Schon um solche Beförderungsverfahren transparenter und die Beurteilungspraxis in den verschiedenen Gerichtszweigen miteinander vergleichbarer zu machen, sehe ich in dem einheitlichen Gremium einen erheblichen Gewinn.

Dabei bin ich mir durchaus bewusst, dass ein Gesetzesentwurf bis zu seinem Erscheinen im Gesetzblatt noch veränderbar ist. So lässt sich die Befürchtung kleinerer Gerichtsbarkeiten durchaus nachempfinden, in einem solchen einheitlichen Gremium unter die Räder zu geraten und ihre Besonderheiten nicht ausreichend zu Gehör zu bringen. Dies ließe sich aber möglicherweise bei der Zusammensetzung des neuen Gremiums berücksichtigen.

So könnte man etwa daran denken, statt der zwei von allen Richtern zu wählenden Mitglieder des Präsidialrats eine nach betroffener Gerichtsbarkeit wechselnden Besetzung vorzusehen. Da bin ich durchaus offen für Diskussionen und Vorschläge.

Es kann an dieser Stelle nicht ausbleiben, dass ich auch noch wenige Sätze zu den uns alle bedrückenden terroristischen Taten sagen muss, die in Thüringen ihren Anfang und ihr hoffentliches Ende nahmen.

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Gerichtszweige,

ich danke Ihnen sehr für Ihr engagiertes, motiviertes und kollegiales Wirken für eine zügige und qualitativ hochwertige Rechtsprechung. Mit Ihrer Arbeit haben sie den Justizstandort Meiningen zu einem leistungsfähigen und anerkannten Thüringer Justizstandort gemacht.

Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Gülsdorff, wünsche ich für den angebrochenen neuen Lebensabschnitt alles erdenklich Gute, vor allen Dingen Gesundheit und Wohlergehen. Genießen Sie die Zeit mit Ihrer Familie, mit Angehörigen und Freunden und nutzen Sie die entstandenen Freiräume.

Ihnen, verehrte Frau Holzhey und verehrter Herr Schneider,
will ich nochmals ganz herzlich zur Berufung in die neuen Ämter gratulieren. Ich wünsche Ihnen für die bevorstehende Arbeit alles Gute und Gottes Segen.

Ich danke Ihnen allen für Ihre Aufmerksamkeit