07.01.2013 10:23 Uhr

Landesausschusssitzung des Gemeinde- und Städtebund Thüringen e. V.

Justizminister Dr. Holger Poppenhäger stellt das Projekt „Thüringer Straße der Menschenrechte und Demokratie“ vor


Es gilt das gesprochene Wort!

Herzlichen Dank für die Gelegenheit, Ihnen heute ein Projekt des Thüringer Justizministeriums vorstellen zu dürfen, das mit dem Jubiläum der Verfassung des Freistaats Thüringen im nächsten Jahr zu tun hat. Gerade jetzt mit dem beginnenden Frühling werden wir ja daran erinnert, dass „wer ernten will, auch säen muss“.

Der gestrige astronomische Frühlingsanfang passt deshalb gut, Ihnen Einzelheiten zum Projekt „Thüringer Straße der Menschenrechte und Demokratie“ zu erläutern.

Ich bin Ihrem Präsidenten Herrn Brychcy, Herrn Rusch und Herrn Schäfer (Geschäftsführer / Stellvertreter) sehr dankbar, dass Sie mein Schreiben in dieser Angelegenheit im November letzten Jahres an alle Mitglieder verteilt haben, einige Reaktionen (z.B. aus Gotha und aus Teistungen) liegen uns auch schon vor. Auf der Webseite des Thüringer Justizministeriums können Sie darüber hinaus weitere Einzelheiten zum Projekt erfahren. Worum geht es im Kern bei diesem Projekt, das eine längere Vorgeschichte hat?

Vorgeschlagen hatte das Thema Herr Prof. Dr. Knigge, der Stiftungsdirektor der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau – Dora, vor circa 5 Jahren.

Im ursprünglichen Konzept ging es vor allem auch darum, durch eine Art landesweites „Gedenkstättenkonzept“ sowohl inhaltlich als auch konzeptionell und personell zu einer Verstetigung der guten Arbeit an den verschiedenen Gedenkorten in Thüringen beizutragen. Zugleich sollte auch ein Fokus auf historische Entwicklungen (z. B. Verabschiedung der Weimarer Verfassung) gerichtet werden, die hier von Thüringen aus nachhaltig die geschichtliche Entwicklung in ganz Deutschland und darüber hinaus beeinflusst haben, positiv wie negativ!

Soweit es um ein solch umfassendes Gedenkstättenkonzept geht, ist dies dem Ressort meines Kollegen Christoph Matschie zuzuordnen. Was aber das Bewusstmachen von frühen demokratischen, sozialen und sonstigen gesellschaftlichen Entwicklungen auf Thüringer Boden – mit örtlicher oder auch überörticher Bedeutung – betrifft, fühle ich mich als für die Verfassung zuständiger Minister aufgefordert, aktiv zu werden. Wir wissen aus Umfragen, dass die Verbundenheit der Bevölkerung in den Ländern der Bundesrepublik mit ihrer Region – aber auch und vor allem mit ihren Gemeinden und Städten – sehr hoch ist. Das hat viel mit Heimatgefühlen, aber auch mit konkreten Mitwirkungsmöglichkeiten zu tun.

Wir wissen aus dem jährlichen Thüringenmonitor auch um die fragile Zustimmung zu den formal abgesicherten Werten unserer Verfassungsgrundlagen und ich liege sicherlich nicht ganz falsch, wenn ich davon ausgehe, dass der detaillierte Kenntnisstand über den Text unserer Landesverfassung – aber auch über das Grundgesetz oder gar die Charta der Grundrechte der Europäischen Union – eher wenig vertieft ist? Das ist nicht vorwerfbar, ein Jahr vor dem zwanzigsten Jubiläum unserer Verfassung des Freistaats Thüringen jedoch etwas, worüber wir uns Gedanken machen sollten.

Am Sonntag wurde mit Bundespräsident Gauck erstmals ein Ostdeutscher in dieses Amt gewählt, dessen persönlicher Lebenslauf Zeugnis dafür ist, dass einzelne Menschen vor allem auch dann, wenn sie sich mit Gleichgesinnten zusammentun, viel bewirken können, um gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu verändern, um Freiheitsrechte ebenso wie soziale Rechte erkämpfen zu können.

Auch an vielen Orten in Thüringen ist dies im Kleinen und im Großen geschehen – vor und in der Wendezeit, vor und während der Weimarer Republik, aber auch vor über einhundert Jahren und in den Jahrhunderten davor. Wir möchten diese Entwicklungen, den Einsatz einzelner Menschen aber auch von Gemeinden oder größeren Verbünden deutlich machen im Rahmen einer Art „Wettbewerb“, der die Bewusstmachung solcher positiven, verfassungsstiftenden Initiativen zum Ziel hat.

Wir wollen, dass Thüringen – gerade auch nach den belastenden Nachrichten der letzten Monate über rechten Extremismus – im Inneren aber auch nach Außen als eine Region wahrgenommen wird, in der die Themen Menschenrechte und Demokratie in vielfältiger Weise verankert sind. Dazu tragen natürlich auch Namen wie Martin Luther, Friedrich Schiller und andere bei, in deren Schaffen Freiheit und Verantwortung des Einzelnen immer wieder eine Rolle gespielt haben.

Wir wollen diese guten Potentiale stärken und dabei das, was an Bewusstmachung der Verletzlichkeit von Menschenrechten und demokratischen Verfassungen leider auch – nicht nur retrospektiv – zu konstatieren ist, mit einbeziehen. Die Stadträte von Weimar und Erfurt haben dies in Resolutionen auch schon vor zwei Jahren deutlich gemacht und ich bin sicher, wenn die anderen Kommunen im Land in Kooperationen mit ihren Museen, Geschichtsvereinen, mit Bürgerinnen und Bürgern nach Wurzeln und Ereignissen in der Demokratieentwicklung suchen, wird sich noch mancher Schatz heben lassen.

Wir wollen dann am Ende dieses Prozesses – mit fachlicher Unterstützung durch einen Beirat, zu dem ich gerne auch einen Vertreter des Gemeinde– und Städtebundes einladen möchte – nicht nur 20 Orte mit einer besonderen Plakette auszeichnen. Wir wollen sie darüber hinaus auch in einer Broschüre zum Verfassungsjubiläum, aber auch im Rahmen der touristischen Bewerbung Thüringens, erkennbar machen als Teil einer sich durch das ganze Land ziehenden „Straße der Menschenrechte und Demokratie“.

Ich bitte Sie um Unterstützung bei diesem Projekt, das zwar nicht die üblichen Geldsummen für Straßenbaumaßnahmen enthält, das aber geeignet sein kann, ein nachhaltigeres Bewusstsein für positive Potentiale der Geschichte in verschiedensten Orten unseres Landes zu wecken, sie miteinander zu verbinden und darüber hinaus auch Menschen draußen auf Thüringens Geschichte neugierig zu machen. Die Verfassung des Freistaats Thüringen ist die jüngste in der Bundesrepublik Deutschland, sie ist eine gute Verfassung.

Wir sollten uns ihre Grundlagen immer wieder bewusst machen, und sie im Zusammenwirken mit dem Grundgesetz und den neu hinzugekommenen rechtlichen Rahmenbedingungen im zusammenwachsenden Europa für eine gemeinsame Zukunft nutzen. Die interessierten Bürgerinnen und Bürger Thüringens können auf der Webseite des Thüringer Justizministeriums weitere Einzelheiten zu dem Projekt erfahren. Dort befinden sich auch ein Kontaktformular sowie die Telefonnummern unserer Ansprechpartner.

Für Rückfragen zu diesem Projekt, aus den Gemeinden und Städten oder auch von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern, stehen meine Mitarbeiter aus der Stabsstelle Europäische

Integration und Rechtspolitik jederzeit gerne zur Verfügung.

Vielen Dank!