Der Aktionsplan sieht Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte vor. Sie stärken das Grundrecht auf Datenschutz durch einen neuen umfassenden Rechtsrahmen und sehen die Einführung des Datenschutzes in alle EU-Maßnahmen (z. B. in der Strafverfolgung, Kriminalprävention, internationalen Beziehungen) vor.
Weiter sollen alle Formen der Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Homophobie bekämpft werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz von Kinderrechten und schutzbedürftiger Gruppen, zu denen auch Opfer von Kriminalität und Terrorismus gehören. Zum besseren Schutz von Opfern wird die Kommission ein umfassendes Instrument und praktische Maßnahmen vorschlagen, einschließlich einer Europäischen Schutzanordnung. Sie wird auch Legislativvorschläge zu den Rechten des Einzelnen im Strafverfahren und zu Maßnahmen zum Gewahrsam vorlegen.
Außerdem werden die Mitspracherechte für die Bürger/innen in Europa gestärkt, insbesondere beim Recht auf Freizügigkeit, beim Schutz in Drittländern und die Teilhabe am demokratischen Leben.
Um den europäischen Rechtsraum zu stärken, soll der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung durch verschidene Maßnahmen verwirklicht werden. Dazu gehören Legislativvorschläge
- zur Beweiserhebung,
- zur Anerkennung von gegenseitigen Rechtsverlusten und
- zur Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in Strafsachen.
Die Kommission beabsichtigt Vorschläge für
- neue Rechtsvorschriften zum Zivilrecht (z. B. Scheidung, Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen),
- die Entwicklung gemeinsamer Mindeststandards im Straf- und Zivilrecht,
- einen erleichterten Zugang zur Justiz (z. B. Personenstandsurkunden),
- die Unterstützung der Wirtschaft (z. B. Vollstreckung von Urteilen)
- die Stärkung der internationalen Präsenz der EU im Zivil- und Strafrecht (u. a. Abkommen und Übereinkommen mit Drittländern).
Um die Bürger/innen besser zu schützen und die grenzüberschreitende Kriminalität zu bewältigen, enthält der Aktionsplan eine Strategie der inneren Sicherheit.
So sollen die bestehenden Sicherheitsinstrumente verbessert (z. B. Informationsmanagement) und technologische Sicherheitsinstrumente eingeführt werden (z. B. europäische Strafregister für Drittstaatsangehörige).
Zur besseren Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität sieht der Aktionsplan vor, u. a.im Bereich der Kriminalprävention und der Strafverfolgung besser zusammenzuarbeiten (z. B. zwischen Europol, Eurojust, Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex)).
Für den Schutz vor schwerer und organisierter Kriminalität sieht der Aktionsplan beabsichtigt der Aktionsplan Legislativvorschläge zu folgenden Bereichen:
- Menschenhandel;
- sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie;
- Computerkriminalität/Netz- und Informationssicherheit;
- Wirtschaftskriminalität und Korruption;
- Drogen;
- Terrorismus.
Außerdem sollen die Kapazitäten der EU zur Prävention, Vorsorge und Abwehr von Katastrophen, sowohl durch Menschen verursachte Katastrophen als auch Naturkatastrophen gestärkt werden.
Die Kommission wird Maßnahmen ergreifen, um das integrierte Grenzmanagement für die Außengrenzen der EU weiterzuentwickeln. Dazu gehören Legislativvorschläge zur Änderung von Frontex, des Schengener Grenzkodex und des Europäischen Grenzüberwachungssystems (Eurosur).
Die Kommission wird auch Vorschläge zur Einrichtung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) und eines Programms für registrierte Reisende (RTP) vorlegen.
Außerdem wird sie weiter an der Befreiung von der Visumpflicht arbeiten. Sie wird mit Drittländern Visaerleichterungsabkommen aushandeln und das Visa-Informationssystem starten.
| Das Europa der Solidarität |
Für eine dynamische und umfassende Einwanderungspolitik wird die Kommission Legislativvorschläge vorlegen für
- die Weiterentwicklung des Gesamtansatzes der EU zur Migrationsfrage, um die Zusammenarbeit mit Drittländern zu verstärken;
- die Unterstützung der Einwanderung, um den Bedarf an Arbeitskräften auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu decken;
- die Förderung der Eingliederung und der Rechte von Migranten;
- die Eindämmung der illegalen Einwanderung durch Rückübernahmeabkommen und eine gemeinsame Rückkehrpolitik;
- die Berücksichtigung der Situation unbegleiteter Minderjähriger.
Durch eine gemeinsame Asylpolitik, in der sich die EU-Mitgliedstaaten die Verantwortung teilen, will die Kommission einen gemeinsamen Raum des Schutzes für Asylsuchende schaffen. Der soll auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, ein EU-Neuansiedlungsprogramm und neue regionale Schutzprogramme beinhalten.
| Europa in einer globalisierten Welt |
Der Aktionsplan betont die enge Verflechtung zwischen der internen und der externen Dimension der Politik in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht.
Um dies zu erreichen,
- soll die Zusammenarbeit und Austausch von Informationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten verbessert werden,
- will die Kommission ihre Beziehungen zu Drittländern forcieren
- sollen bestehende Abkommen unterstptzt werden (z. B. Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels, des Datenschutzübereinkommens und der Übereinkommen zum Schutz von Kindern, über Cyberkriminalität und Korruption, die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht).
Um die politischen Prioritäten des Stockholmer Programms in konkrete Maßnahmen umzusetzen, sieht der Aktionsplan Folgendes vor:
- die Bewertung von Maßnahmen und Mechanismen für den Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit;
- die Schulung von Angehörigen aller Rechtsberufe und von im Bereich der Sicherheit tätigen Personen sowie für Justizbehörden und Strafverfolgungsbehörden;
- Maßnahmen zur Aufklärung;
- Dialog mit der Zivilgesellschaft;
- neue Finanzierungsprogramme.