Gesetzliche Grundlagen
„Im Strafverfahren geht es doch nur um den Täter hören wir Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen häufig enttäuscht oder auch bitter sagen.
Richtig daran ist, dass im Strafverfahren Straftat und Schuld des Täters nach rechtsstaatlichen Maßstäben und Regelungen festgestellt werden müssen.
Unser sozialer Rechtsstaat darf sich aber nicht darauf beschränken, den Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Er muss sich auch um die Opfer von Straftaten kümmern. Zu diesem Zweck gilt seit 1986 das Opferschutzgesetz (inzwischen mehrmals erweitert – die Red.), das Zeugenschutzgesetz ist 1998 in Kraft getreten. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist seit 1999 im Strafverfahren verstärkt worden.
Wir wollen jedoch den Opferschutz weiter ausbauen und die Betroffenen innerhalb und außerhalb der Strafverfahren unbürokratisch unterstützen. Es ist meist unvermeidlich, dass Opfer von Straftaten selbst als Zeugen vor Gericht auftreten müssen, damit der Beschuldigte in einem rechtsstaatlichen Verfahren überführt werden kann.
Diese Situation ist für das Opfer vor allem dann sehr belasten, wenn es um Sexualdelikte oder Gewalttaten geht, bei denen außer dem Täter und dem Opfer niemand anwesend war. Häufig durchlebt dann dieser Opfer-Zeuge die ganze Hilflosigkeit und Ohnmachtsituation mit allen erlittenen Qualen und Demütigungen erneut; nicht selten kommt die Angst vor dem Täter, dem man im Gerichtssaal wieder begegnet, hinzu. Es ist deshalb besonders wichtig, den Opfer-Zeugen die Furcht zu nehmen, vor Gericht auf sich allein gestellt zu sein.
Wenn man Opfer einer Straftat wird, stellen sich viele Fragen, beispielsweise
- Wo bekommt man Hilfe für eine Schadenswiedergutmachung?
- Wer kann mich rechtlich beraten (Opferanwalt – die Redaktion) und wer bazahlt das?
- An welche Stellen kann ich mich wenden, um Beistand Tipps und Hilfe zu erhalten oder Kontakt zu anderen Betroffenen herzustellen?
Die Opferfibel der Bundesregierung beantwortet diese und weitergehende Fragen. Sie informiert Sie über das gerichtliche Verfahren und Ihre Rechte als Verletzte oder Verletzter.
Die Opferfibel ist von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet worden. Engagierte Expertinnen und Experten haben ihre Erfahrung und ihr Wissen eingebracht, um Betroffene von Straftaten zu unterstützen und ihnen Hilfestellungen zu geben.
Aus dem Vorwort der „OpferFibel – Rechtswegweiser für Opfer einer Straftat“ des Bundesjustizministeriums (Stand 2002).
Die gesamte Broschüre können Sie hier barrierefrei einsehen:
Opferfibel des Bundesministerium der Justiz
PDF-Dokument ist barrierefrei.
ERSTE HILFE Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren
In dem Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren finden Sie zusammengefasst wichtige Informationen, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind.
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.