Thüringer Justizministerium

29.04.2013 10:12 Uhr

Opferhilfen und Opferschutz

Opferhilfe
Foto: Photocase

 

Auf den nächsten Seiten finden Sie umfangreiche Informationen zum Themenbereich Opferschutz.

Sie reichen

  • von einem Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und
  • ERSTE HILFE Hinweise, wenn man Opfer einer Straftat geworden ist,
  • über Beratungs-, Betreuungs- und Interventionsstellen in Thüringen für Betroffene, aber auch für Hinweisgeber,
  • bis hin zu Formularen nach dem Opferentschädigungsgesetz und
  • Angeboten der Justiz (z. B. Zeugenschutzräume in Gerichten, Kinderbetreuung während einer Vernehmung, Recht auf einen Opferanwalt, Adhäsionsverfahren, Täter-Opfer-Ausgleich, Täterarbeit als Opferschutz).

 

ERSTE HILFE-Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren
In dem Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren finden Sie zusammengefasst wichtige Informationen, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind.
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.

im Notfall: Informationen für Kinder und Jugendliche

Opferhilfeeinrichtungen in Thüringen

Täter-Opfer-Ausgleich

Gewaltkonfliktberatung

Gesetzliche Grundlagen

Opferentschädigung - Allgemeine Hinweise

Opferentschädigung - Antragstellung (dort unter Soziales Entschädigungsrecht)

Zeugenbetreuung und Zeugenbetreuungszimmer im Amtsgericht Erfurt

EU-Kommission Logo Opferschutzpolitik der EU
Gleichgültig, um welches Verbrechen es sich handelt- Opfer haben überall dieselben grundlegenden Bedürfnisse: Achtung und würdige Behandlung, Schutz und Unterstützung und Zugang zur Justiz, Schadensersatz und Wiedergutmachung. Am 18. Mai 2011 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die nationalen Gesetze durch EU-weite Mindeststandards zu ergänzen, die Opfer schützen, unabhängig davon, aus welchem EU-Mitgliedstaat sie stammen. Die Richtlinie über Mindeststandards für Opfer wird zur Folge haben, dass die Menschen dieselben grundlegenden Rechte in Anspruch nehmen und Vertrauen in die Justiz haben können, wo immer sie sich in der EU befinden. Die Richtlinie enthält Empfehlungen, die sicherstellen sollen, dass Opfer von Straftaten während der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens besser geschützt sind, dass sie ein Recht auf klare Informationen haben und dass festgestellt wird, ob ein Opfer besonders gefährdet ist.