Thüringer Justizministerium

07.01.2013 10:24 Uhr

Medieninformation 144/2011

Zwei Thüringer Standorte in der Vorauswahl für gemeinsamen JVA-Neubau mit Sachsen

 

Die Landesregierungen von Thüringen und Sachsen haben der Vorauswahl für vier Standorte zugestimmt, die für den geplanten JVA-Neubau geeignet sind. Die Eckpunkte für einen Staatsvertrag zur gemeinsamen Errichtung und zum gemeinsamen Betrieb der neuen Vollzugseinrichtung wurden heute ebenfalls in den zeitgleich tagenden Kabinetten beschlossen. „Wir sind in Erfurt und Dresden auf die Zielgerade für eine gemeinsame Justizvollzugsanstalt eingebogen“, begrüßt Justizminister Holger Poppenhäger die erreichte weitere Etappe.

Standorte aus der Vorauswahl liegen auf Augenhöhe - Thüringen schickt Korbußen und Gera-Aga ins Rennen
Für die Standorte Korbußen und Gera-Aga für Thüringen sowie Zwickau-Pöhlau und Zwickau-Marienthal für Sachsen werden nun baufachliche und wirtschaftliche Gutachten erstellt. „Alle vier Standorte erfüllen die angelegten Bewertungskriterien und liegen auch örtlich so nah beieinander, dass die gesamte Region Ostthüringen/Westsachsen von dem Projekt profitieren wird. Dennoch sind meine Favoriten natürlich die Thüringer Kandidaten“, sagte Minister Poppenhäger nach der Kabinettssitzung und ergänzt: „Entscheidend ist jedoch, dass gebaut wird. Wir brauchen in Thüringen endlich die dringend benötigten und gesetzlich vorgeschriebenen Einzelhaftplätze und flächendeckend moderne Vollzugsstrukturen. An der Justizvollzugsanstalt kommen wir aus vielen triftigen Gründen nicht vorbei. Die finanziellen Aspekte gehören unbedingt dazu. Alles ist günstiger, als noch länger marode und in der Unterhaltung teure Altanstalten instand zu setzen und zu betreiben.“

Auch die Mitarbeitervertretungen der Justizvollzugsbediensteten haben sich bereits positiv zu einem möglichen Standort in Korbußen oder Gera-Aga geäußert.

„Ich bin zuversichtlich, dass wir die neue JVA, die uns einen an Resozialisierung orientierten Justizvollzug ermöglicht, noch in diesem Jahrzehnt beziehen werden“, sagte Poppenhäger abschließend.

Hintergrund
Nach dem gemeinsamen Kabinettsbeschluss mit Sachsen vom 13.09.2011 haben sich zwei Projektarbeitsgruppen (1. Standortsuche, 2. Eckpunkte des Vertrages) auf Bewertungskriterien, -maßstäbe und -methoden verständigt, die an den Standort angelegt werden sollten. Dabei spielten vollzugliche und bauliche Anforderungen eine maßgebliche Rolle. Dazu zählen: die Nähe zum abgebenden Bundesland, die Entfernung zu den Gerichten, die öffentlichen Verkehrsmittel (wichtig für Besucher und für Gefangene im offenen Vollzug), der Straßenanschluss (u. a. wichtig für Gefangenentransporte und für Heim-Arbeits-Fahrzeiten der Bediensteten der zu schließenden JVA´s), Eigentumsverhältnisse und Erschließung des Grundstücks, Möglichkeiten für ein erfolgreiches Übergangsmanagement für Gefangene (z. B. Arbeitsmöglichkeiten im offenen Vollzug) sowie für Arbeitsbetriebe und Aufträge für die Gefangenenbeschäftigung im geschlossenen Vollzug.

Aus Thüringen lagen acht Standortbewerbungen vor: Altenburg-Rautenberg, Gera-Aga, Gera-Cretzschwitsch, Gera-Trebnitz, Greiz-Großenstein, Greiz-Korbußen, Greiz-Seelingstädt, Greiz-Hohenleuben, Schkölen.