Thüringer Justizministerium

07.01.2013 10:20 Uhr

Güterichterverhandlung - gerichtsinterne konsensuale Konfliklösung

Logo TT Gotha Justiz 200

 

Auch das Gerichtsverfahren selbst bleibt  von  dem wachsenden Interesse an nachhaltigen konsensualen Konfliktlösungen nicht unberührt. Thüringen hat hierbei mit dem Modellprojekt „Güterichter“ wesentliche Beiträge zu einer im Juli 2012 in Kraft getretenen bundeseinheitlichen Regelung geleistet.

 

 

Parteien profitieren seit Mitte der 1990er Jahren von mediativen Elementen im Gerichtsverfahren

Schon Mitte der 1990er Jahre fand auf Initiative des Thüringer Justizministeriums die Mediation bundesweit Eingang in die Fortbildungprogramme der Richterinnen und Richter. Richter/innen aller Gerichtsbarkeiten haben sich seitdem schulen lassen und lassen mediative Elemente in die Gerichtsverfahren einfließen.

 

Erfahrungen mit dem Güterichterverfahren seit 2009

Um die einvernehmliche Konfliktlösung weiter zu fördern und eine neue Streitkultur zu etablieren, hob das Justizministerium im Jahr 2009 in einem weiteren Schritt das Modellprojekt Güterichter zur sogenannten „gerichtsinternen Mediation“ aus der Taufe. Dessen Konzept fand im Juli 2012 Eingang in § 278 Abs. 5 der Zivilprozessordnung.

 

 

Gemeinschaftliche Lösung statt Urteil

Ziel des Güterichterverfahrens ist es, Verfahren, die bei Gericht bereits anhängig sind, statt durch Urteil durch eine von den Parteien selbst erarbeitete Lösung beizulegen. Besonders Konflikte, die tiefer liegen und schon lange schwelen, die vor Gericht bis zur letzten Instanz durchgekämpft werden und für die letztlich doch keine dauerhafte Lösung gefunden wird, sind für eine Güterichterverhandlung geeignet. Anders als oftmals bei einem Urteil kann es für die Parteien leichter sein, wieder aufeinander zuzugehen, wenn sie eine gemeinsame Lösung gefunden haben. Der Blick wird von der Vergangenheit („was ist schief gelaufen?“) auf die Zukunft gerichtet („welche Lösung entspricht am besten unseren Interessen?“).

 

Güterrichterverfahren an Amts- und Landgerichten, Arbeitsgerichten und Verwaltungsgerichten

Speziell ausgebildete Güterichterinnen und Güterichter bieten an den Thüringer Zivilgerichten (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgericht), an den Verwaltungsgerichten und an den Arbeitsgerichten seit mehreren Jahren erfolgreich konsensuale Konfliktlösungsmethoden an. Sie setzen sich mit den Parteien an einen Tisch und helfen ihnen, einvernehmliche Lösungen zu entwickeln. Sie bedienen sich dabei in erster Linie der Methoden der Mediation, passen die Verhandlung aber stets den (besonderen Gegebenheiten des Falles an. Die Verhandlung ist nichtöffentlich, vertraulich, freiwillig und autonom. Die Parteien können also frei darüber entscheiden, was sie dort von ihren Beweggründen, Wünschen und Vorstellungen einbringen, und sie können das Verfahren auch jederzeit beenden, ohne dass dies Auswirkungen auf ihren Prozess hat.

 

 

 

Eckpunkte des Güterichterverfahrens:

 

  • Die Parteien entscheiden freiwillig, ob und wie lange sie an der Güterichterverhandlung teilnehmen
  • Das Güterichterverfahren ist vertraulich
  • Der Güterichter ist Richter, aber er trifft keine Entscheidung
  • Die Parteien erarbeiten ihre Lösung in einem strukturierten, vom Güterichter geleiteten Verfahren  selbst
  • Die Rechtsanwälte nehmen beratend, nicht vertretend an dem Verfahren teil
  • Die Güterichterverhandlung findet vor einem anderen als dem zuständigen  Prozessrichter statt
  • Das laufende Gerichtsverfahren wird für die Güterichterverhandlung unterbrochen und kann bei Nichteinigung wieder aufgenommen werden
  • Die einvernehmlich gefundene Lösung kann in einem vollstreckbaren Vergleich protokolliert werden.

 

 

Besonders geeignete Bereiche

Erbrechtliche und familienrechtliche Streitigkeiten, Konflikte zwischen Nachbarn oder Geschäftspartnern, Streitigkeiten in Gesellschaften oder Eigentümergemeinschaften,  Vergütungsstreitigkeiten aus Kauf- oder Werkverträgen, , Bausachen, Miete,  Pacht, Grundstücksübertragungen.

Im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit wird die Güterrichterverhandlung am häufigsten bei strittigen Fragen zur Kündigung und Vergütung in Anspruch genommen.

 

Mehrzahl der Parteien würde sich wieder für das Güterichterverfahren entscheiden

In fast zwei Dritteln der Güteverhandlungen kam es zu einer Einigung. Davor waren die Verfahren teilweise schon lange bei Gericht anhängig und konnten nun einvernehmlich beendet werden. Etwa die Hälfte der Einigungen ging über den Gegenstand des Ausgangsprozesses hinaus, so dass die Parteien umfassende und nachhaltige Lösungen erzielen konnten.

Auch wenn es beim Güterichter nicht zu einer Einigung kam, verbesserte die Verhandlung bei ihm in aller Regel das Verhältnis zwischen den Parteien, so dass der fortgesetzte Prozess weniger konfrontativ geführt wurde und zumeist doch noch mit einer gütlichen Lösung endete.

Im Modellversuch gaben ca. 92 % der Parteien eine positive Bewertung des Verfahrens und des Ergebnisses ab. Die große Mehrheit würde in einem entsprechenden Fall wieder das Güterichterverfahren wählen.

 

Mediationsgesetz sichert Güterichterverfahren und ermöglicht Erweiterung

Mit dem ersten deutschen Mediationsgesetz, das im Jahr 2012 in Kraft getreten ist, kann das Thüringer Güterichterkonzept bruchlos fortgesetzt und sogar noch erweitert werden. Außer in der Zivilgerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird es künftig auch in der Sozialgerichtsbarkeit,  der  Finanzgerichtsbarkeit sowie bei den Patent- und Markengerichten Güterichter geben.

 

 

Thüringer Güterichterverfahren zeichnet sich durch Methodenvielfalt aus

Moderation

Hier hilft der Güterichter den Parteien, sachlich und zielgerichtet zu verhandeln. Durch Vergleichsvorschläge kann er es ihnen erleichtern, ohne Gesichtsverlust eine Lösung im Wege gegenseitigen Nachgebens zu finden.

Mediation

Die Besonderheit dieser Methode besteht darin, dass die Parteien in einem strukturierten Verfahren dazu angeleitet werden, selbst eine konstruktive, zukunftsorientierte Lösung ihres Konflikts zu erarbeiten, die sich von der juristischen Betrachtungsweise löst und allen beteiligten Interessen am besten entspricht.

Schlichtung

Hier gibt der Güterichter eine eigene Bewertung des Rechtsstreits ab. Sein Schlichtungsspruch ist zwar rechtlich nicht verbindlich; wegen seiner besonderen fachlichen oder persönlichen Autorität kommt seinem Votum aber eine hohe faktische Wirkung zu.

Schiedsgutachten

Die Parteien beauftragen gemeinsam einen Sachverständigen, eine zwischen ihnen streitige Frage sachkundig zu klären und unterwerfen sich seinem Votum in der Regel als für sie – auch in einem evtl. Gerichtsverfahren – verbindlich. Die Bindungswirkung kann individuell vereinbart werden, so dass die Parteien sich risikolos auf ein Schiedsgutachtenverfahren einlassen können. In vielen Fällen kann

 

Wodurch unterscheidet sich das Güterichterverfahren von einer normalen Vergleichsverhandlung?

Vergleich:

Der entscheidungszuständige Richter unterbreitet einen Vergleichsvorschlag, der sich an der Rechts- und Beweislage orientiert und die Parteien zu einem beiderseitigen Nachgeben (Kompromiss) veranlasst Güterichterverfahren:

Die Parteien erarbeiten die Lösung unter Leitung eines nicht zur streitigen Entscheidung berufenen Richters selbst, indem sie ihre beiderseitigen Interessen klären, den Blick von der rechtlichen Beurteilung weg auf kreative, zukunftsorientierte Gestaltungen richten und eine Vereinbarung treffen, die für beide Seiten ein optimales Ergebnis darstellt  (sog. win-win-Lösung)

Anders als beim Vergleichsgespräch vor dem zur Entscheidung berufenen Richter wird der Rechtsstreit demnach nicht juristisch voll aufgearbeitet. Der Güterichter unterstützt lediglich die Bemühungen der Parteien und Anwälte, eine für alle zufriedenstellende, umfassende Lösung zu entwickeln.

Kommt es beim Güterichter nicht zu einer Einigung, wird die Sache an den Prozessrichter zurückverwiesen. Der Güterichter entscheidet in der Sache nicht und wahrt die Vertraulichkeit. Dies führt zu einer größeren Offenheit der Parteien in dem Gütegespräch, da keine Erkenntnisse in eine mögliche Urteilsfindung einfließen können.

Weitere Informationen zum Güterichterverfahren, eine Auflistung der Thüringer Gerichte mit Güterichter/innen sowie den Ergebnisbericht unseres Modellprojektes "Thüringer Güterichter 2009 - 2011) mit vielen interessanten Fakten und Zahlen:

 

 

Thüringer Gerichte mit Güterichterverfahren

Abschlussbericht Güterichter - 1. Teil
In Teil I des Abschlussberichts "Thüringer Projekt Güterichter" von Professor Dr. Reinhard Greger und Professor Dr. Hannes Unberath finden Sie empirische Daten, z. B. Anzahl der Güterichterverhandlungen, Art und Verhältnis der angewandten Verhandlungsmethoden, Verfahrensdauer, Bewertung der Güterichter/innen, Rückmeldungen und Bewertungen der Parteien und Rechtsanwält/innen, Beispiele und Zitate
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.

Abschlussbericht Güterichter - 2. Teil
In Teil II des Abschlussberichts "Thüringer Projekt Güterichter", dass 2009 bis 2012 durchgeführt wurde und jetzt als Güterichterverfahren auf der Grundlage des ersten deutschen Mediationsgesetzes fortgeführt wird, finden Sie Bewertungen und Schlussfolgerungen der beiden Projektbetreuer Prof. Greger und Prof. Unberath.
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.