Elektronisches Handelsregister
Das Handelsregister gibt u. a. Auskunft über die Rechtsverhältnisse der Kaufleute und Handelsgesellschaften. Die Registerführung der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister wurde in Thüringen im Zuge der Justizmodernisierung auf die elektronische Form umgestellt. Damit besteht für jeden registrierten Anwender die Möglichkeit am automatisierten Auskunftsverfahren teilzunehmen und direkt über das Internet in das Register Einsicht zu nehmen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena:
Elektronisches Handelsregister
Zentrales Registerportal des Bundes