Thüringer Justizministerium

07.01.2013 10:19 Uhr

Elektronisches Grundbuch

Für einen bestimmten Nutzerkreis (Notare, Kreditinstitute, Behörden, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Landes- und Kommunalbehörden) erlaubt das Elektronische Grundbuch die Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren. Den Teilnehmern wird damit die Möglichkeit geboten, unabhängig von den Öffnungszeiten der Grundbuchämter, elektronische Grundbücher über das Internet einzusehen oder  Grundbuchabdrucke zu fertigen. 

 

Weitere und ausführlichere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena:

Grundbuch Elektronisches Grundbuch

Antragsformular Grundbuchabrufverfahren
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.

Thüringer Grundbuchämter