Elektronisches Grundbuch
Für einen bestimmten Nutzerkreis (Notare, Kreditinstitute, Behörden, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Landes- und Kommunalbehörden) erlaubt das Elektronische Grundbuch die Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren. Den Teilnehmern wird damit die Möglichkeit geboten, unabhängig von den Öffnungszeiten der Grundbuchämter, elektronische Grundbücher über das Internet einzusehen oder Grundbuchabdrucke zu fertigen.
Weitere und ausführlichere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena:
Elektronisches Grundbuch
Antragsformular Grundbuchabrufverfahren
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.
Thüringer Grundbuchämter