Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind selbstverständlicher und wichtiger Bestandteil der Justiz. Ihre Beteiligung in der Rechtsprechung fördert die Transparenz, die Bürgernähe und die gesellschaftliche Akzeptanz der Justiz.
Sie wirken in der Zivilgerichtsbarkeit und an den Fachgerichten (Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichte) in allen Instanzen mit. In den Strafverfahren werden die ehrenamtlichen Richter/innen auch Schöffen genannt.
In Thüringen werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit durch das Justizministerium berufen. Ihre Berufung erfolgt auf Vorschlag der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände und diesen gleichgestellten Vereinigungen. Auch Nichtmitglieder können vorgeschlagen werden. Eine direkte Bewerbung beim Justizministerium ist nicht möglich.
In der Sozialgerichtsbarkeit werden die ehrenamtlichen Richter alle fünf Jahre durch den Präsidenten des Landessozialgerichtes auf der Basis von Vorschlagslisten berufen. Diese Listen entstehen aus Vorschlägen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, der Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen, des Landesversorgungsamtes sowie der Vereinigungen von Kriegsopfern und Behinderten. Bei diesen Organisationen oder beim Landessozialgericht erfahren Sie den Termin der nächsten Berufung.
Auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit stellen (Land)Kreise und kreisfreie Städte alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen im jeweiligen Gerichtsbezirk für das Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht auf. Wann die nächste Wahl in Ihrem Verwaltungsgerichtsbezirk (Meiningen, Gera, Weimar) stattfindet, erfahren Sie bei den Verwaltungsgerichten oder dem Oberverwaltungsgericht Weimar Bewerben kann sich jeder wählbare Bürger bei der Verwaltung seiner kreisfreien Stadt oder Kreisverwaltung.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Finanzgerichtsbarkeit werden von einem Wahlausschuss aus einer Vorschlagsliste gewählt. Der Präsident des Finanzgerichtes stellt diese Liste auf. Für die Wahlvorschläge werden die Berufsvertretungen (Gewerkschaften, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Vertretungen der freien Berufe, Bauernverbände usw.) gefragt. Wegen des nächsten Wahltermins wenden Sie sich bitte an die genannten Berufsvertretungen oder an das Thüringer Finanzgericht in Gotha.
Ehrenamtliche Handelsrichterinnen und Handelsrichter werden auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammern von den Präsident/innen des jeweiligen Landgerichts für die Dauer von fünf Jahren ernannt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer oder an eines der Thüringer Landgerichte (Mühlhausen, Meiningen, Gera, Erfurt).
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Landwirtschaftsgericht werden von Organisationen der Landwirtschaft (z.B. Landwirtschaftskammer, Bauernverband) vorgeschlagen und vom Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts für fünf Jahre berufen. Interessent/innen wenden sich an eine vorschlagsberechtigte Organisation. Wer das im Einzelfall ist, ist vom Zentzralausschuss der Deutschen Landwirtschaft (www.landwirtschaftskammern.de/zdl.htm) zu erfahren.
Am 11. Mai 2012 wurde in Brüssel erstmals der Europäische Tag des ehrenamtlichen Richters ausgerufen und die „Europäische Charta des ehrenamtlichen Richters“ unterzeichnet. Die nationalen Verbände der EU-Mitgliedsländer wollen fortan gemeinsam und europaweit die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern in der Justiz fördern.
Ergänzende Auskünfte zu den Voraussetzungen für Ehrenamtliche Richter/innen erhalten Sie bei den Gerichten oder beim Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e. V. (www.schoeffen.de; www.schoeffen.net).