Ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer
In der Betreuung von unter Bewährungsaufsicht stehenden Verurteilten haben sich ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer zu einer wertvollen Unterstützung für die hauptamtlichen Bewährungshelfer entwickelt. Sie übernehmen - geschult vom Verein Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e. V. und von Mitarbeitern der Sozialen Dienste in der Justiz – vielfältige Aufgaben.
Hierzu gehört:
· die Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche sowie bei Behördengängen,
· die Vermittlung an andere Beratungsstellen (z. B. Suchtberatung),
· Hilfe bei einer sinnvollen Freizeitgestaltung und bei der Rückkehr in die Familie.
Schließlich sollen die ehrenamtlichen Bewährungshelfer/innen auch die Berichterstattung gegenüber den Gerichten übernehmen.
Interessierte Personen dürfen nicht vorbestraft sein. Sie sollten mindestens 25 Jahre alt sein und keine Berührungsängste haben, mit Straffälligen zu arbeiten.
Um die für diese Tätigkeit sehr wichtige Kontinuität zu sichern, sollten Sie mindestens drei Jahre für diese ehrenamtliche Arbeit zur Verfügung stehen.
Soziale Dienste bei der Justiz
Weitere Informationen und Ansprechpartner/innen finden Sie bei den Sozialen Diensten der Justiz