Thüringer Justizministerium

07.01.2013 10:23 Uhr

Ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer

 

In der Betreuung von unter Bewährungsaufsicht stehen­den Verurteilten haben sich ehren­amt­liche Bewäh­rungs­helferinnen und Bewährungshelfer zu einer wertvollen Unterstützung für die hauptamtlichen Be­wäh­rungshelfer ent­wickelt. Sie übernehmen - geschult vom Verein Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e. V. und von Mit­ar­beitern der So­zialen Dienste in der Justiz – vielfälti­ge Aufgaben.

 

Hierzu gehört:

·        die Unterstützung bei der Woh­­nungs- und Arbeitssuche sowie bei  Behördengängen,

·        die Ver­mittlung an andere Beratungsstellen (z. B. Sucht­be­ra­tung),

·        Hilfe bei einer sinnvollen Freizeitgestaltung und bei der Rückkehr in die Familie.

 

Schließlich sol­len die ehrenamtlichen Bewährungshelfer/innen auch die Be­richterstattung gegenüber den Ge­richten übernehmen.

 

Interessierte Personen dürfen nicht vorbestraft sein. Sie sollten mindestens 25 Jah­re alt sein und keine Berüh­rungsängste haben, mit Straffälligen zu arbeiten.

 

Um die für diese Tätigkeit sehr wichtige Kon­tinuität zu sichern, sollten Sie mindestens drei Jahre für diese ehren­amt­li­che Arbeit zur Ver­fü­gung ste­hen.

 

 

Soziale Dienste bei der Justiz
Weitere Informationen und Ansprechpartner/innen finden Sie bei den Sozialen Diensten der Justiz