Thüringer Justizministerium

07.01.2013 10:23 Uhr

Ehrenamtliche Betreuer/innen

ehrenamtliche Betreuer

 

Die rechtliche Betreuung eines anderen Menschen, der seine Angelegenheiten wegen Krank­heit und/oder einer kör­per­lichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr alleine re­geln kann, wird grund­sätz­lich eh­ren­amt­lich wahrgenommen.

Betreuungen werden dabei vor­ran­gig von Familienangehörigen geführt, wenn sie hier­für geeignet und in der Lage sind. Aber auch Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen sowie an­dere sozial engagierte, zunächst fremde Personen können eine Betreuung ehrenamtlich übernehmen. Sie leisten damit einen mensch­lich wichtigen Dienst, um dem betreuten Menschen ein selbst bestimmtes Le­ben zu ermög­li­chen.

Besondere Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Dennoch handelt sich um eine sehr an­spruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit. In jedem Falle erfor­der­lich sind persönliches Enga­ge­ment, Kom­mu­nikations­freu­de, Organisationsgeschick und Interesse am Mit­menschen. Hilfreich sind auch Er­­fahrungen im Umgang mit Krankheit und Behinderung sowie mit Behör­den. Fachwissen, das darüber hin­aus notwendig ist, wird durch Beratungs- und Fortbildungs­an­gebote der Be­treuungs­vereine und der Be­treuungsbehörden ver­mit­telt. Dort und in dem Informationsflyer des Justizministeriums „Die ehrenamtliche Betreuung“ erhalten Inte­res­senten alle notwendigen Informationen über dieses Amt.

 

Noch mehr Informationen und Kontaktstellen (z. B. Betreuungsvereine) finden Sie in unserem Faltblatt „Die ehrenamtliche Betreuung – Wissenswertes über ein Ehrenamt in der Justiz“:

 

Flyer: Die ehrenamtliche Betreuung – Wissenswertes über ein Ehrenamt in der Justiz