Ehrenamtliche Betreuer/innen
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Die rechtliche Betreuung eines anderen Menschen, der seine Angelegenheiten wegen Krankheit und/oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr alleine regeln kann, wird grundsätzlich ehrenamtlich wahrgenommen.
Betreuungen werden dabei vorrangig von Familienangehörigen geführt, wenn sie hierfür geeignet und in der Lage sind. Aber auch Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen sowie andere sozial engagierte, zunächst fremde Personen können eine Betreuung ehrenamtlich übernehmen. Sie leisten damit einen menschlich wichtigen Dienst, um dem betreuten Menschen ein selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen.
Besondere Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Dennoch handelt sich um eine sehr anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit. In jedem Falle erforderlich sind persönliches Engagement, Kommunikationsfreude, Organisationsgeschick und Interesse am Mitmenschen. Hilfreich sind auch Erfahrungen im Umgang mit Krankheit und Behinderung sowie mit Behörden. Fachwissen, das darüber hinaus notwendig ist, wird durch Beratungs- und Fortbildungsangebote der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörden vermittelt. Dort und in dem Informationsflyer des Justizministeriums „Die ehrenamtliche Betreuung“ erhalten Interessenten alle notwendigen Informationen über dieses Amt.
Noch mehr Informationen und Kontaktstellen (z. B. Betreuungsvereine) finden Sie in unserem Faltblatt „Die ehrenamtliche Betreuung – Wissenswertes über ein Ehrenamt in der Justiz“:
Flyer: Die ehrenamtliche Betreuung – Wissenswertes über ein Ehrenamt in der Justiz