Thüringer Justizministerium

08.05.2013 10:21 Uhr

Wahlstation Thüringen

 

Die folgend aufgeführten Stellen sind nach § 35 Abs. 4 Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung allgemein als Ausbildungsstellen für die Wahlstation zugelassen worden. Die Wahlstation kann außerdem bei allen Stellen absolviert werden, die von einem anderen Bundesland zur Ableistung der Wahlstation oder Wahlpflichtstation zugelassen worden sind.

Ein Anspruch des Referendars, innerhalb einer der aufgeführten Stellen ausgebildet zu werden, wird hierdurch nicht begründet. Vielmehr hat sich der Referendar mit der jeweiligen Stelle ins Benehmen zu setzen und deren Einverständnis einzuholen. Die jeweilige Stelle wird dieses Einverständnis nur dann erteilen, wenn die erforderlichen persönlichen und sachlichen Kapazitäten vorhanden sind.


 

Verzeichnis der allgemein zugelassenen Ausbildungsstellen

 Auflistung aller bislang in Thüringen allgemein zugelassenen Ausbildungsstellen für die Wahlstation (§ 35 Abs. 4 ThürJAPO)
(vgl. JMBl. 1995 S. 11, 1996 S. 22 und 1997 S. 67, 1999 S.18, 2000 S.34, 2001 S.33, 2002 S. 53 f. und 2003 S. 35, 2004 S. 35 und 2005 S. 31 ff und 2007 S. 40)

Schwerpunktbereich Justiz

Schwerpunktbereich Verwaltung

Schwerpunktbereich Anwaltschaft

Schwerpunktbereich Wirtschafts- und Finanzwesen

Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht

Schwerpunktbereich Internationales Recht und Recht der Europäischen Union

 

 

 Begleitende Arbeitsgemeinschaft

  
Wahlstation vom  01. August - 31. Oktober 2013
Einstellungstermin November 2011

Termine werden noch bekannt gegeben.