Wahlstation Thüringen
Die folgend aufgeführten Stellen sind nach § 35 Abs. 4 Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung allgemein als Ausbildungsstellen für die Wahlstation zugelassen worden. Die Wahlstation kann außerdem bei allen Stellen absolviert werden, die von einem anderen Bundesland zur Ableistung der Wahlstation oder Wahlpflichtstation zugelassen worden sind.
Ein Anspruch des Referendars, innerhalb einer der aufgeführten Stellen ausgebildet zu werden, wird hierdurch nicht begründet. Vielmehr hat sich der Referendar mit der jeweiligen Stelle ins Benehmen zu setzen und deren Einverständnis einzuholen. Die jeweilige Stelle wird dieses Einverständnis nur dann erteilen, wenn die erforderlichen persönlichen und sachlichen Kapazitäten vorhanden sind.
Verzeichnis der allgemein zugelassenen Ausbildungsstellen |
Auflistung aller bislang in Thüringen allgemein zugelassenen Ausbildungsstellen für die Wahlstation (§ 35 Abs. 4 ThürJAPO)
(vgl. JMBl. 1995 S. 11, 1996 S. 22 und 1997 S. 67, 1999 S.18, 2000 S.34, 2001 S.33, 2002 S. 53 f. und 2003 S. 35, 2004 S. 35 und 2005 S. 31 ff und 2007 S. 40)
Schwerpunktbereich Justiz
Schwerpunktbereich Verwaltung
Schwerpunktbereich Anwaltschaft
Schwerpunktbereich Wirtschafts- und Finanzwesen
Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht
Schwerpunktbereich Internationales Recht und Recht der Europäischen Union
Begleitende Arbeitsgemeinschaft |
Wahlstation vom 01. August - 31. Oktober 2013
Einstellungstermin November 2011
Termine werden noch bekannt gegeben.