Studium und Praktika
Das juristische Voll-Studium beträgt in der Regel mindestens 4 Jahre (siehe § 5a DRiG). Mindestens zwei Jahre davon müssen an einer Universität in Deutschland absolviert werden.
In Thüringen wird das Studium der Jurisprudenz nur an der Friedrich-Schiller-Universität Jena angeboten. Allerdings gibt es auch juristische Lehrstühle an der Universität Erfurt (Staatswissenschaftliche Fakultät). An der Technischen Universität Ilmenau und an der Fachhochschule Schmalkalden wird ebenfalls Recht gelehrt.
Gegenstand des universitären Studiums sind im Wesentlichen die Kernbereiche des Bürgerlichen und Öffentlichen Rechts, des Straf-, Verfahrens- und Europarechts.
Studienstandorte in Thüringen
Universität Jena
Rechtswissenschaften
Universität Jena
Studienplan und Studienordnung
Universität Erfurt
TU Ilmenau
Fachhochschule Schmalkalden
Die praktische Studienzeit für Rechtsstudent(inn)en ist geregelt in § 5a III S. 2 u. 3 DRiG und § 15 ThürJAPO. Erläuterungen finden Sie im Hinweisblatt "Informationen zur praktischen Studienzeit".
Grundsätzlich sind für insgesamt 13 Wochen folgende Praktika durchzuführen:
Weist allerdings die Praktikumsstelle einen engen Bezug zu dem Schwerpunktbereich auf, in dem die Schwerpunktbereichsprüfung abgelegt wird, so kann das gesamte Praktikum (13 Wochen) dort abgeleistet werden, § 15 Abs. 1 S. 5 ThürJAPO.
Frühere Ausbildungszeiten bei Gerichten oder in der Verwaltung können anerkannt werden, § 15 Abs. 2 S. 3 ThürJAPO.
Das Gerichtspraktikum soll als dreiwöchige Gruppenausbildung während der vorlesungsfreien Zeit bei den Gerichten durchgeführt werden.
Einzelausbildungsstellen der Verwaltung sind das Landesverwaltungsamt, die Landratsämter und die kreisfreien Städte.