Erste juristische Prüfung
Die staatliche Pflichtfachprüfung als Teil der ersten juristischen Prüfung im Sinne des § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) wird vom Justizprüfungsamt (Prüfungsabteilung I) durchgeführt.
Die Prüfungen werden voraussichtlich jeweils zu folgenden Zeiten stattfinden:
Frühjahrstermin
Meldetermin voraussichtlich Ende Oktober/ Anfang November
Schriftlicher Teil: Ende Februar/ Anfang März
Mündlicher Teil: Juli
Herbsttermin
Meldetermin voraussichtlich Ende April/ Anfang Mai
Schriftlicher Teil: Ende August/ Anfang September
Mündlicher Teil: Februar
Prüfungstermin 2/2013, Sommersemester 2013 Termine zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten der staatlichen Pflichtfachprüfung: Donnerstag, 22.08.2013 Freitag, 23.08.2013 Montag, 26.08.2013 Dienstag, 27.08.2013 Donnerstag, 29.08.2013 Freitag, 30.08.2013 Das Justizprüfungsamt weist nur vorsorglich darauf hin, dass sachliche Gründe eine Abänderung des Prüfungszeitraums bzw. einzelner Prüfungstermine innerhalb des Prüfungszeitraums rechtfertigen können. Meldeschluss: Montag, 22. April 2013 Informationsveranstaltung: Montag, 08. April 2013, 16.00 Uhr, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Hörsaal 4, Carl-Zeiss-Straße 3, 07743 Jena Im Mai bzw. Juni 2013 werden Sie auf Ihren Zulassungsantrag hin eine Mitteilung des JPA erhalten, in der Ihnen ggf. Mängel Ihres Zulassungsantrags (z. B. fehlende Unterlagen) benannt werden. Auch bei mangelfreiem Antrag erhalten Sie eine Mitteilung. Sollten Sie bis einschließlich der 23. Kalenderwoche 2013 keine Reaktion des JPA auf den von Ihnen eingereichten Zulassungsantrag erhalten haben, wenden Sie sich bitte zur Vermeidung von Nachteilen in Ihrem eigenen Interesse telefonisch (0361 3795-556) oder per E-Mail (poststelle{at}tjm.thueringen{punkt}de) an das JPA. Weitere Informationen entnehmen Sie dem folgenden Hinweisblatt: |
Hinweisblatt zum Meldetermin zur staatlichen Pflichtfachprüfung
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Erläuterung zum Meldetermin:
Für die Teilnahme an der staatlichen Pflichtfachprüfung ist eine Anmeldung (Antrag auf Zulassung) erforderlich. Für jeden Prüfungsdurchgang wird der jeweilige Meldeschluss rechtzeitig durch Aushang an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und auf dieser Seite bekannt gemacht. Ab dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung bis spätestens zu dem jeweiligen Meldeschluss kann der Antrag auf Zulassung beim Justizprüfungsamt eingereicht werden.
Antragsformular
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Merkblatt für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung
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Information zum Meldeverfahren zur erneuten Prüfung nach Teilnahme am Freiversuch
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Wichtige Hinweise zur Staatlichen Pflichtfachprüfung |
Hilfsmittelliste allgemein, gültig ab 01.01.2013
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Zugelassene Hilfsmittel im Prüfungsverfahren 2/2013
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Hinweise für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung
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Hinweise des Justizprüfungsamtes für Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften im Falle von Beurlaubungen durch die Universität
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Langzeitstudiengebühren
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| Verordnungen und gesetzliche Regelungen auf einen Blick |
Kontakt zur Geschäftsstelle
Sprechzeiten
Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr