07.01.2013 10:23 Uhr

Aktuelle Schwerpunkte

Justitia

 

Moderne Justizstrukturen und Justizausstattung schaffen


Die Justizstrukturen und Gerichtsorganisation haben dem Anspruch von Bürgernähe und Effizienz zu genügen. Dies bedeutet einerseits, dass Gerichte für den Recht suchenden Bürger erreichbar sein müssen. Anderseits muss die Größe der Gerichte aber so beschaffen sein, dass ein effektives Funktionieren gewährleistet bleibt. Dazu gehören auch eine gute und auskömmliche Personalausstattung personelle Ausstattung und eine moderne technische Infrastruktur. Nur so können Gerichts- und Ermittlungsverfahren zeitnah und in der nötigen Qualität abgeschlossen und ein effektiver Rechtsschutz gewährt werden. Eine zeitgemäße Ausstattung und effiziente Strukturen in der Justiz bedeuten perspektivisch die Einführung und den Ausbau elektronischer Register und des elektronischen Rechtsverkehrs.

Thüringer Richtergesetz

Bei der Novellierung des Thüringer Richtergesetzes setzen wir uns dafür ein, die richterliche Unabhängigkeit zu stärken. Wir wollen die Beteiligungsrechte von gewählten Vertretern der Richterschaft auch im Rahmen von Ernennungsverfahren ausbauen und diese Verfahren transparenter gestalten.

Arbeitsgerichtsbarkeit

Eine funktionierende Arbeitsgerichtsbarkeit ist zentral für eine sachgerechte rechtliche Entscheidung über Konflikte im Arbeitsleben. Eine Zusammenlegung der Arbeitsgerichtsbarkeit mit der allgemeinen Zivilgerichtsbarkeit lehnen wir deshalb ab. Allerdings erfolgt aufgrund des kontinuierlich rückläufigen Geschäftsanfalls zum Jahresbeginn 2014 eine Konzentration der Thüringer Arbeitsgerichte auf vier Standorte. Damit werden die Strukturen in der Arbeitsgerichtsbarkeit an den bundesweiten Durchschnitt angepasst.

Konsensuale Konfliktlösung - außergerichtlich und gerichtsintern

Nicht jede Auseinandersetzung muss vor Gericht ausgetragen und entschieden werden. Nachhaltiger Rechtsfrieden kann in geeigneten Fällen mindestens genauso gut auf dem Wege der außergerichtlichen Streitschlichtung erreicht werden. Um hierfür das notwendige Bewusstsein in der Bevölkerung noch stärker zu wecken sowie die Idee und die Chancen der alternativen Konfliktlösung populärer zu machen, hat sich auf Anregung des Thüringer Justizministeriums ein entsprechender Beirat gegründet.

 

Klageflut an den Sozialgerichten bewältigen

Mit der Zusammenführung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II ist die Zahl der Klagen vor den Sozialgerichten förmlich explodiert. Landesregierung und Parlament haben den Handlungsbedarf im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit erkannt. Um den Rechtsgewährungsanspruch nicht zu gefährden, wurden sowohl im richterlichen als auch im nichtrichterlichen Dienst an den Thüringer Sozialgerichten beträchtliche personelle Verstärkungen vorgenommen.

Die außerdem vorgenommen Änderungen des Verfahrensrechts - auch auf Thüringer Initiative hin - sollten weitergeführt werden, indem die Position der Gerichte gestärkt und die Prozessbeteiligten auf ein lösungsorientiertes Verhalten verpflichtet werden, um so einen zeitlich angemessen Verfahrensabschluss sicherzustellen.

 

Datenschutz stärken

Datenschutz ist Bürgerrecht. Das Ausmaß von Datenerhebung und -verwendung muss streng begrenzt werden. Statt gläserner Menschen brauchen wir transparente und gesetzlich geregelte Verfahren der Datenerhebung, Datenspeicherung, Datenverarbeitung und Datennutzung. Die Rechte Betroffener auf Information und Löschung müssen verstärkt werden. Datenaustausch und -weitergaben darf es nur geben, wenn sie für gesetzliche Aufgaben unvermeidlich und verhältnismäßig sind. Wir brauchen einen Beschäftigtendatenschutz, der aus Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine gläsernen Menschen macht. 

 

Ein umfassender Datenschutz darf allerdings nicht die effektive Strafverfolgung behindern. Wir sprechen uns daher grundsätzlich für den Erhalt der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung aus. Diese muss allerdings den engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgen, insbesondere hinsichtlich der Sicherung, Verarbeitung und Löschung der Kommunikationsdaten sowie der Auskunftspflichten gegenüber dem Betroffenen. Die Speicherfrist ist auf deutlich unter sechs Monate zu begrenzen. Die Auswertung der Daten darf ausschließlich bei einem Verdacht auf schwerste Straftaten erfolgen und kann nur auf Grundlage einer richterlichen Anordnung erfolgen.

 

Jugendkriminalität: Prävention vor Repression

Anders als vielfach angenommen und verbreitet, geht die Jugendkriminalität in Thüringen seit Jahren kontinuierlich zurück und verzeichnet Thüringen im bundesweiten Vergleich eine niedrige Rückfallquote bei Jugendstrafgefangenen. Dennoch sind wir mit dem gesellschaftlichen Problem konfrontiert, dass ein beschränkter Kreis an jugendlichen Mehrfach- und Intensivtätern eine besondere Gewaltbereitschaft an den Tag legt. Der Rechtsstaat steht daher vor der Aufgabe, mit den Instrumenten der Jugendhilfe und des Jugendstrafrechts zeitnah, konsequent und individuell ausgerichtet auf die Straffälligkeit von Jugendlichen zu reagieren. Es gilt der allgemeine Grundsatz „Prävention vor Repression“.

Delinquenz ist die Folge einer Reihe von Fehlentwicklungen im Leben von jungen Menschen, die mit verschiedenen Ursachen zusammenhängen kann. Diese Fehlentwicklungen gilt es zu erkennen und zu korrigieren. Dabei ist es entscheidend, dass die Instrumentarien des Jugendstrafrechts zeitnah und effektiv angewendet werden und so ihre Wirkung entfalten können. Genauso wichtig für eine effektive Reaktion ist die enge behördenübergreifende Zusammenarbeit, insbesondere mit der Jugendgerichtshilfe. Die Jugendgerichtshilfe muss in der Hauptverhandlung verpflichtend anwesend sein und vom Gericht zu den in Betracht kommenden Maßnahmen gehört werden.

Eine besondere Rolle bei der effektiven Bekämpfung von Jugendkriminalität durch behördenübergreifende Zusammenarbeit kommt dem Modell der Thüringer Jugendstation zu. Die enge Kooperation zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft unter einem Dach ermöglicht schnelle Bearbeitungszeiten durch kurze Wege und stellt zudem durch den intensiven Austausch ein effektives und zielgenaues Fallmanagement sicher. Ein weiterer förderlicher Begleiteffekt ist die Einbindung verschiedenen Akteure im Bereich der Jugendgerichts- und Straffälligenhilfe, die zur Herausbildung von funktionierenden Netzwerken beiträgt.

Gerade bei jungen Tätern kommt dem Täter-Opfer-Ausgleich eine große Bedeutung zu. Der Täter kann und muss sich dabei mit der Situation des Opfers und den Folgen seiner Straftat auseinandersetzen, mit der entsprechenden erzieherischen Begleitwirkung. Ein durchgeführter Täter-Opfer-Ausgleich sollte deshalb als Jugendhilfeleistung anerkannt werden.

 

Verbraucher schützen – fairen Wettbewerb sichern – Wirtschaftskriminalität bekämpfen

Wirtschaftskriminalität verursacht in Deutschland beträchtliche materielle und immaterielle Schäden. Als solche führt das Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität etwa nicht mehr kompensierbare Wettbewerbsvorteile, gesundheitliche Schäden für Verbraucher durch Verstöße gegen Lebens-, Arznei- und Umweltschutzgesetze oder den Vertrauensverlust in die Funktionsfähigkeit der deutschen Wirtschaft an. Wirtschaftskriminalität muss daher konsequent und wirkungsvoll bekämpft werden, mit den geeigeneten Instrumenten und auskömmlicher personeller und technischer Ausstattung. Die Instrumente für eine effektive Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität sind nicht starr, sondern müssen an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.

Neben der Stärkung des Schutzes von Hinweisgebern und der Vermögensabschöpfung zählt vor allem eine intensivere Korruptionsbekämpfung, unter anderen durch ein bundes- oder gar europaweites Vergaberegister, zur den vorrangigen Maßnahmen in der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität. Mit einem solchen Korruptionsregister erhielte die öffentlichen Verwaltung ein wirkungsvolles Mittel an die Hand, um korruptionsauffällige Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen.

 

Justizvollzug modernisieren: resozialisieren statt wegsperren

JVA-Neubau Ostthüringen/Westsachsen

Das zentrale und weit über diese Legislaturperiode hinaus weisende Projekt im Bereich des Justizvollzugs ist die gemeinsame Errichtung einer Justizvollzugsanstalt in Ostthüringen/Westsachsen, die auf Thüringer Seite die veralteten Anstalten in Gera und Hohenleuben ersetzen soll. Mit dieser länderübergreifenden Planung und Errichtung sowie dem gemeinsamen Betrieb einer Vollzugsanstalt würden wir deutschlandweit Neuland beschreiten. Die sächsische und die thüringische Landesregierung haben während einer gemeinsamen Kabinettsitzung am 13. September 2011 bereits den Grundsatzbeschluss für den Bau dieser gemeinsamen Vollzugsanstalt gefasst haben. Im Jahr 2017 soll dieses bislang größte mitteldeutsche Kooperationsprojekt in Betrieb gehen.

Mit dem Ersatzneubau schaffen wir zeitgemäße Haftbedingungen, insbesondere durch die dann vorgesehene Einzelunterbringung und ein breites Therapie-, Bildungs- und Beschäftigungsangebot. Die Vollzugsgestaltung wird in der neuen Vollzugsanstalt also besser als bisher dem Ziel Resozialisierung der Straftäter Rechnung tragen können.

JSA-Neubau Arnstadt

Noch in dieser Legislaturperiode wird die sich im Bau befindliche Jugendstrafanstalt mit integriertem Jugendarrest in Arnstadt-Rudisleben ihre Arbeit aufnehmen. Auch hier wird das Einzelunterbringungsgebot umgesetzt. Der Vollzug des Jugendarrestes ist darauf orientiert, die verhängte Strafe möglichst kurzfristig nach der Anlasstat zu vollstrecken, um so eine generalpräventive Wirkung zu entfalten. Die neue Jugendstraf- und Jugendarrestanstalt wird ferner bessere Möglichkeiten für die Behandlung, Qualifizierung und Beschäftigung der Gefangenen und Arrestanten schaffen.

Mit der Fertigstellung des Ersatzneubaus in Ostthüringen/Westsachsen würde die Neugestaltung der Thüringer Voll­zugs­landschaft weitestgehend abgeschlossen und mittel- und langfristig auf wenige und durchgängig moderne Anstalten konzen­triert sein.

Thüringer Strafvollzugsgesetz

Das Fundament für einen zeitgemäßen und am Resozialisierungsgedanken ausgerichteten Justizvollzug soll das erste Thüringer Strafvollzugsgesetz darstellen. Thüringen hat mit neun weiteren Bundesländern im September 2011 einen gemeinsamen Musterentwurf vorgelegt, der hierfür als Grundlage dienen wird. Das Landesstrafvollzugsgesetz wird auf die Wiedereingliederung der Straftäter in die Gesellschaft abstellen. Ein gezielter Behandlungsvollzug, der am ersten Hafttag beginnt, mit individuellen Therapie-, Betreuungs- und Beschäftigungsangeboten ausgestattet ist und auch ein effektives Übergangsmanagement beinhaltet, soll die notwendigen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Resozialisierung schaffen und einer erneuten Straffälligkeit vorbeugen.

 

Sicherungsunterbringung: Sicherheit und Freiheit nicht gegeneinander ausspielen

Im Bereich der zukünftigen Sicherungsunterbringung wird Thüringen die durch das Bundesverfassungsgericht gestellten Vorgaben konsequent umsetzen, um eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Eine der zentralen sozialdemokratischen Forderungen bei der Reform des Sicherungsverwahrungsrechts war es, deren mögliche Anordnung auf schwerste Sexual- und Gewaltstraftaten zu beschränken.

Der gemeinsame mitteldeutsche Vollzug der Sicherungsverwahrung in Burg wird auf Wunsch Sachsen-Anhalts beendet. Aufgrund der vergleichsweise geringen Anzahl an Sicherungsverwahrten in Thüringen wollen wir weiterhin kooperieren. Sofern ein gemeinschaftlicher Vollzug nicht möglich sein sollte, werden die notwendigen Voraussetzungen für den Vollzug der Sicherungsunterbringung in Thüringen geschaffen.

 

Koalitionsvertrag der SPD-CDU-Landesregierung 2009-2014
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