07.01.2013 10:20 Uhr

Jugendstationen - Was ist das ?

Jugendstation

 

Zeitnah, erzieherisch, präventiv

Mit dem Modell der Jugendstation wollen wir die Jugendkriminalität weiter senken,  vor allem Ersttätern rasch die Konsequenzen ihres Vergehens deutlich zu machen und sie von weiteren Straftaten abzuhalten und nicht zuletzt bei gefährdeten Kindern und Jugendlichen so früh ansetzen, dass kriminelle Karrieren gar nicht erst entstehen.

Dass eine Jugendstation, bei der nicht nur Jugendgerichtshilfe, Staatsanwaltschaft und Polizei unter einem Dach zusammenarbeiten, sondern diese auch eng mit den freien Trägern vor Ort kooperieren, die richtige Antwort auf Kinder- und Jugenddelinquenz ist, zeigt die erfolgreiche Arbeit der ersten Thüringer Jugendstation in Gera. Diese verfolgt seit dem Jahr 2000 leichte und mittlere Straftaten von Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 20 Jahren. Verfolgt werden neben allgemeinen Strafsachen und Verkehrsdelikten auch Drogenkriminalität, Waffendelikte und Fälle von politisch motivierter Gewalt.

 

Die Bilanz in Gera:

  • Effektives und zielgenaues Fallmanagement: Die Jugendkriminalität ist abzüglich der demografischen Entwicklung überproportional rückläufig
  • Erzieherisch: Es wird häufiger das Mittel der Diversion gewählt und dabei auf das gesamte Spektrum an ambulanten Maßnahmen zurückgegriffen (§ 45 Absatz 2 Jugendgerichtsgesetz)
  • Zeitnah: Mehr als 60 Prozent aller Verfahren werden dort innerhalb eines Monats abgeschlossen
  • Präventiv: Die beteiligten Akteure haben ein enges lokales Netzwerk geknüpft und halten engen Kontakt zu freien Trägern, Jugendämtern und Fachdiensten, den kriminalpräventiven Räten und Jugendhilfeausschüssen, der Bewährungshilfe  und nicht zu vergessen den Schulen.

Das erfolgreiche Modell der Jugendstation zeigt eindrücklich, dass es nicht darum gehen darf, den vorschnellen Rufen nach Verschärfungen des Jugendstrafrechtes und einer Herabsetzung des Strafmündigkeitalters nachzugeben. Es muss uns allen vielmehr auch darum gehen, den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts konsequent zur Anwendung zu bringen, d. h. frühzeitig und umfassend zu intervenieren, damit sich gesetzwidriges Verhalten bei jungen Menschen nicht verfestigt.

Seit dem Frühjahr 2011 gibt es in Thüringen die zweite Thüringer Jugendstation. Sie wurde in Jena eröffnet, ist jedoch nicht nur für eine Stadt, sondern ebenfalls für einen umliegenden Landkreis zuständig. Das deutschlandweit ein Novum.

 

Wie arbeitet eine Jugendstation im Einzelnen? Darstellung am Beispiel Gera

Zu den Mitarbeiter/innen:

Für die Jugendgerichtshilfe arbeiten drei Sozialarbeiterinnen sowie eine Teamverantwortliche, sechs Vollzugsbeamtinnen und -beamte der Polizei, ebenso zwei Staatsanwältinnen der Staatsanwaltschaft Gera. Ferner gehören zwei Mitarbeiterinnen als Geschäftsstellenbedienstete zur Jugendstation. Darüber hinaus ist ein Koordinator für die Öffentlichkeitsarbeit bei der Polizeidirektion Gera tätig.

Zum Arbeitsablauf:

Grundsätzlich werden alle Straftaten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, die im Stadtgebiet Gera und in den umliegenden Städten und Gemeinden leben, von der Polizei in der Jugendstation bearbeitet und begleitet werden.

Zum Verfahren:

Nach Eingang einer Anzeige benachrichtigt die Polizei die Staatsanwaltschaft. Daraufhin werden entsprechende Ermittlungsschritte festgelegt und die Jugendgerichtshilfe informiert.

Der Staatsanwalt hat somit die Möglichkeit, sich im Rahmen des persönlichen Gesprächs – gegebenenfalls auch mit den Eltern - einen Eindruck über die Persönlichkeit und die Reife eines jungen Menschen zu verschaffen. Für die Jugendlichen besteht zudem die Chance, unmittelbar nach Abschluss polizeilicher Maßnahmen mit der Jugendgerichtshilfe Kontakt aufzunehmen. Auf diese Weise kann die Jugendgerichtshilfe die Betroffenen im Verfahren begleiten und unterstützen.

Sofern keine Anklageerhebung geboten ist - dies ist in den meisten Fällen so -, ermöglicht diese Verfahrensweise die Auferlegung von Sanktionen durch die Staatsanwaltschaft direkt nach der polizeilichen Vernehmung.

Die Jugendgerichtshilfe organisiert, begleitet und kontrolliert sodann die Umsetzung der erfolgten Sanktionen. Für den Fall einer Anklageerhebung ist es möglich, kurzfristig einen Termin anzuberaumen.

 

Jugenstation Gera

Flyer der Jugendstation Gera
Informationen zu Aufgaben, Zielen und Abläufen und Kooperationspartnern der Jugendstation Gera

Jugenstation Jena