Das Jugendrechtshaus Erfurt war eines der ersten in der Bundesrepublik, dass nach dem Konzept der Richterin am Landgericht Cottbus, Sigrun von Hasseln, im Jahr 2004 als Verein seine Arbeit aufnahm.
| Bilden • erziehen • diskutieren • helfen |
Die Jugendrechtshäuser arbeiten nach einem 4-Säulenmodell:
- Sie sind regionale Präventionseinrichtungen auf rechtspädagogischer Basis.
- Sie sind Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, aber auch für ihre Eltern, Betreuer, Erzieher und Lehrkräfte im Alltag rund um das Recht, Rechtsbewusstsein und Sozialkompetenz.
- Sie tragen zur ganzheitlichen Demokratie- und Werteschulung für ein friedliches und tolerantes Miteinander bei.
- Sie unterstützen als freie Träger den Staat und seine Einrichtungen bei der Erfüllung seines Bildungs-, Erziehungs- und Präventionsauftrages im Rahmen des regionalen Präventionsnetzwerkes Elternhaus, Kindergarten, Schule, Ausbildungsbetrieb, Jugendhilfeeinrichtung, Justiz u.v.m.
| Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle |
Beim Jugendrechtshaus Erfurt heißt das ganz konkret: Hilfesuchende treffen dort auf ein junges und engagiertes Team aus Ehrenamtlichen mit einem offenen Ohr für ihre Problemlagen rund um das Thema Recht (z. B. Schulden, Mietfragen, Probleme mit der Arbeits- oder Ausbildungsstelle,). Gemeinsam wird unter Beteiligung geeigneter Partner nach einem Lösungsweg gesucht und der oder die Hilfesuchende begeleitet. Vertraulichkeit ist dabei selbstverständlich.
| Vorträge und Seminare nicht nur für Schulklassen |
Darüber hinaus organisiert das Jugendrechtshaus Erfurt innerhalb seiner Informations- und Präventionsarbeit für Schulklassen und Jugendgruppen kostenfreie Seminare und Vorträge zu verschiedenen Rechtsbereichen (z. B. die erste Wohnung, Rechte und Pflichten in der Ausbildung, Online-Banking, Einkaufen im Internet, Versicherungen). Dabei kooperiert es mit Fachreferent/innen aus den Bereichen Justiz (z. B. Staats- und Rechtsanwält/innen, Richter/innen) Wirtschaft, Schule und Sozialwesen.
| Rechtsberatung für Jugendliche mit geringem Einkommen |
Regelmäßig (14-Tage-Rhythmus) bietet das Jugendrechtshaus Erfurt für junge Menschen mit geringem Einkommen in seinen Räumen eine Beratungshilfe rechtlichen Fragen (gemäß Beratungshilfegesetz) an. Um dieses Angebot auch außerhalb einer Anwaltskanzlei oder eines Gerichtsgebäudes in einer eher jugendgemäßen Umgebung zu ermöglichen, hat das Justizministerium in Erfurt mit dem Erfurter Anwaltverein und in Jena mit dem Jenaer Anwaltverein eine Vereinbarung geschlossen.
In Jena findet die Rechtsberatung für Jugendliche, die am Projekt agito 2 teilnehmen, aber auch für andere jugendliche Rechtshilfesuchende in den Räumen der Jugendberufshilfe Thüringen e. V. statt.
| Warum unterstützt das Justizministerium die Rechtsberatungsstelle im Jugendrechtshaus? |
Wir sind überzeugt: Junge Menschen zu unterstützen, die sich ihren Problemen stellen wollen, ist in jedem Fall sinnvoll und nachhaltig. Jeder Fall in dem es letztlich gelingt, eine soziale Stabilisierung und berufliche Integration zu erreichen, ist nutzbringend für die Gesellschaft insgesamt.
Und es gehört zu einer bürgernahen Justiz, Schwellenängste zu nehmen und zu zeigen, dass auch sozial schwächere Bürgerinnen und Bürger und bedürftige junge Menschen Anspruch darauf haben, schnell und unkompliziert kompetente Rechtshilfe zu erhalten. Insofern sehe ich auch für die Justiz in Ihrer Rechtsberatungsstelle für Jugendliche einen Gewinn. Berührungsängste können viel leichter abgebaut werden, und Vertrauen und Kenntnis in unser Rechtssystem erworben werden.
Der Vorteil einer Beratungsstelle in einem Jugendrechtshaus besteht darin, dass jungen Menschen mit geringem Einkommen unter 27 Jahren ein niedrigschwelliger Zugang zu juristischer Beratung gewährt wird. Auf diesem Weg können Probleme manchmal schon in einem frühen Stadium oder noch so rechtzeitig angepackt und dann in die richtige Bahn gelenkt werden.