03.06.2013 08:03 Uhr

Aktuelle Seminarangebote

Internationale Richterfortbildung

„EU disability law and the UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities”
„EU-Behindertenrecht und UN-Behindertenrechtskonvention“


Die Europäische Rechtsakademie (ERA) lädt zu einer Seminarreihe ein:

1. Seminar:    24. und 25. Januar 2013 in Trier
    Tagungssprachen:  Englisch, Spanisch

2. Seminar : 03. und 04. September 2013 in Krakau
    Tagungsssprachen: Englisch, Polnisch

3. Seminar:  für Dezember 2013 in Trier geplant
    Tagungsssprachen: Englisch, Deutsch (Bestätigung/Bekanntgabe folgt.)
 


Informationen zum  Seminar am 03. und 04. September 2013 in Krakau:

Das Seminar richtet sich an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter. Es stehen 2 Teilnehmerplätze für Deutschland zur Verfügung.

Teilnahmegebühren werden nicht erhoben.

Die Reisekosten werden bis zu einer Höhe von 400 € gegen Vorlage der Originalbelege vom Veranstalter erstattet, der auch direkt die Unterbringung für zwei Nächte bucht und bezahlt.

Ob Dienstbefreiung gewährt werden kann, obliegt der Entscheidung des jeweiligen Behördenleiters.

Interessenbekundungen sind dem Thüringer Justizministerium auf dem Dienstweg bis 17.05.2013 zuzuleiten.
Die Meldungen sollten unbedingt eine aktuelle E-Mail-Anschrift und eine aktuelle Telefonnummer enthalten.

Weitere Infomation finden Sie hier.
 

European Institute of Public Administration (EIPA)

Seminar „Der Entscheidungs- und Umsetzungsprozess in der Europäischen Union und seine Bedeutung für die deutschen Länder"
vom 16.-19. April 2013 und
vom 12.-15. November 2013 in Maastricht (NL)


Das European Institute of Public Administration (EIPA) lädt zu einem Grundlagenseminar vom 16.-19. April 2013 und vom 12.-15. November 2013 in Maastricht (NL) ein. Es handelt sich hierbei um zwei inhaltsgleiche Tagungen.

Das Seminar richtet sich primär an Bedienstete der deutschen Länder, die in ihrer täglichen Arbeit mit Vorhaben der Europäischen Union bereits zu tun haben oder in Zukunft stärker mit EU-Fragen konfrontiert werden. Im Verlauf der Veranstaltung sollen Grundkenntnisse aufgefrischt und vertiefte Einsichten über die Institutionen, Entscheidungsprozesse und die Mitwirkungsmöglichkeiten der deutschen Länder vermittelt werden.

Die Seminarsprache wird grundsätzlich Deutsch sein. Lediglich Grundkenntnisse der englischen Sprache sind erforderlich.

Die Seminarplätze werden entsprechend dem Eingang der Anmeldungen vergeben.

Eine Kostenübernahme durch das Thüringer Justizministerium ist nicht möglich.

Ob Dienstbefreiung gewährt werden kann, obliegt der Entscheidung des jeweiligen Behördenleiters.

Teilnehmermeldungen sind mit dem ausgefüllten Anmeldeformular unmittelbar an den Veranstalter zu richten.
 

Programm und Anmeldeformular (3,0 MB)
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.


ERA-Seminar zum Thema Internetkriminalität

Basic Training Course on Legal and Technical Aspects of Cybercrime for Judge and Prosecutors (4rd course) – The implications of cloud computing
vom 19. bis 20. September 2013 in Trier

Die Europäische Rechtsakademie (ERA) lädt zum o. g. Seminar vom 19. bis 20. September 2013 nach Trier ein.

Die Veranstaltung wendet sich an Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Die Tagungssprache ist Englisch.

Genauere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Programm.

Es wird eine Seminargebühr in Höhe von 120 € pro Teilnehmer erhoben. In dieser Gebühr sind die Unterkunft, Verpflegung sowie die Unterlagen enthalten.

Die Reisekosten werden bis zu einer Höhe von 400 € gegen Vorlage der Originalbelege vom Veranstalter erstattet.
Die Unterbringung erfolgt im Hotel Arcadia (vom 18. bis 20.09.2013), welches direkt durch die ERA gebucht und bezahlt wird. Andere Hotels werden nicht akzeptiert.

Ob Dienstbefreiung gewährt werden kann, obliegt der Entscheidung des jeweiligen Behördenleiters.

Interessenbekundungen sind direkt an die ERA (eklopocki{at}era{punkt}int oder www.era.int/?123727&en) zu richten, da das „First-come-first-served“-Prinzip angewandt wird.
 

Programm und Anmeldung (1,1 MB)
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.


ERA-Seminarreihe  EU-Anti-Discrimination Law / EU-Antidiskriminierungsrecht
Tagung vom 23. bis 24. September 2013 in Trier


Die Europäische Rechtsakademie (ERA) lädt zu einer Tagung aus der o.g. Seminarreihe vom 23. bis 24. September 2013 nach Trier ein.

Diese Seminarreihe befasst sich mit den Richtlinien 2000/43 und 2000/78 zur Anti-Diskriminierung.

Die Veranstaltung, zu der mindestens 2 Teilnehmerplätze für Deutschland zur Verfügung stehen, wendet sich an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie - insbesondere in der Arbeitsgerichtsbarkeit tätige - Richterinnen und Richter.

Die Tagungssprachen sind Englisch und Spanisch (mit Simultanübersetzung).

Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben.
Die Reisekosten werden bis zu einer Höhe von 450 € gegen Vorlage der Originalbelege vom Veranstalter erstattet, der auch die Unterbringung für zwei Nächte bezahlt.
Ob Dienstbefreiung gewährt werden kann, obliegt der Entscheidung des jeweiligen Behördenleiters.

Weitere Informationen finden Sie unter www.era.int/anti-discrimination

Interessenbekundungen sind dem Thüringer Justizministerium auf dem Dienstweg bis 29.07.2013 zuzuleiten. Die Meldungen sollten unbedingt eine aktuelle E-Mail-Anschrift und eine aktuelle Telefonnummer enthalten.
 


ERA-Seminar

 

Tagung „Annual Conference on EU Criminal Justice“

„Jahrestagung zur EU-Strafjustiz 2013“
 

vom 10. bis 11. Oktober 2013 in Trier



Die Europäische Rechtsakademie (ERA) lädt zum o.g. Seminar vom 10. bis 11. Oktober 2013 nach Trier ein.

Thema ist u. a. „Neue Horizonte für das EU-Strafrecht 2015 – 2020: Was kommt nach dem Stockholmer Programm“.

Die Veranstaltung, zu der 1 Teilnehmerplatz für Deutschland zur Verfügung steht, wendet sich an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter.
Die Tagungssprachen sind Englisch, Französisch und Deutsch mit Simultanübersetzung.

Teilnehmergebühren werden nicht erhoben. Die Reisekosten werden bis zu einer Höhe von 400 € gegen Vorlage der Originalbelege vom Veranstalter erstattet, der auch die Unterbringung für zwei Übernachtungen (09. bis 11. Oktober 2013)  im Arcadia Hotel bezahlt (Rechnungen anderer Hotels werden nicht akzeptiert).

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Tagungsübersicht sowie dem beigefügten Programm.

Ob Dienstbefreiung gewährt werden kann, obliegt der Entscheidung des jeweiligen Behördenleiters.

Interessenbekundungen sind dem Thüringer Justizministerium auf dem Dienstweg bis 11.06.2013 zuzuleiten. Die Meldungen sollten unbedingt eine aktuelle E-Mail-Anschrift und eine aktuelle Telefonnummer enthalten.
 

Tagungsübersicht und Programm (1,0 MB)
PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.


Seminar

Der Entscheidungs- und Umsetzungsprozess in der Europäischen Union
und seine Bedeutung für die deutschen Länder

Grundlagenseminar des Europäischen Instituts für öffentliche Verwaltung 
vom 16.-19. April und vom 12. - 15. November 2013 in Maastricht (NL)

Das Seminar ist auf Bedienstete der deutschen Länder zugeschnitten, die zwar erste Erfahrungen im Umgang mit und Kontakte zur Europäischen Union haben, aber vertiefte Kenntnisse in ihrer jetzigen oder zukünftigen Arbeit brauchen. Es vermittelt grundlegendes Wissen über die Strukturen und Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse in der Europäischen Union und die Rolle, die die Länder dabei heute spielen bzw. spielen können.

Es ist die Aufgabe dieses Seminars, Bediensteten der Länder die Gelegenheit zu bieten:
• ihr Verständnis der politischen Entscheidungs- und Implementierungsprozesse auf europäischer Ebene zu vertiefen,
• ihre Kenntnisse über wichtige Bereiche der europäischen Politik zu verbessern,
• die Problematik der Beziehungen zwischen Ländern, Bund und EU besser kennenzulernen,
• ihr Verständnis der Möglichkeiten der Mitwirkung der Länder an europäischen Entscheidungsprozessen zu vertiefen und zu reflektieren.
 

Die zur Verfügung stehenden Plätze werden nach Eingang der Anmeldung vergeben.

Seminarprogramm April und Anmeldung

Seminarprogramm November und Anmeldung
 

Teilnahme- bzw Reise- oder Unterbringungskosten werden durch das Thüringer Justizministerium nicht übernommen.