19.04.2013 22:08 Uhr

Justiz in Thüringen: kompetent – effizient – bürgernah

Minister Portrait 2011
Justizminister Dr. Holger Poppenhäger

Rechts- und Justizpolitik muss sich stets auf der Höhe der Zeit bewegen und aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen reflektieren. Füür uns bedeutet moderne Rechts- und Justizpolitik in Thüringen:

  • die notwendigen Rahmenbedingungen für eine unabhängige, leistungsfähige und moderne Justiz als dritter Gewalt in unserer Verfassungsordnung zu setzen,
  • den effektiven Rechtsschutz durch eine bürgernahe und effiziente Justiz unabhängig von der sozialen Stellung und den Einkommensverhältnissen des Einzelnen zu gewähren
  • größtmögliche Rechtssicherheit und Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft zu garantieren,
  • die notwendige Balance zwischen den berechtigten Sicherheitsbedürfnissen der Allgemeinheit und den individuellen Freiheitsrechten auszuloten, um einerseits eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen, ohne dabei die Grundrechte des Einzelnen auszuhöhlen,
  • für einen humanen und zeitgemäßen Justizvollzug zu sorgen, der sich am Ziel der Re-Sozialisierung ausrichtet sowie 
  • die Rechts- und Justizpolitik im Bund, in den Ländern und in Europa bewusst mit zu gestalten, insbesondere durch eine vertiefte europäischen Integration im Zuge der Harmonisierung des europäischen Rechts und der Ausweitung von länderübergreifenden Kooperationen.

Vom demografischen Wandel in Thüringen ist die Justiz nicht unberührt. Auch hier sind Strukturreformen unausweichlich. Der Kostendeckungsgrad in der Justiz muss grundsätzlich erhöht werden. Dennoch müssen Gebühren- und Honorarsätze erschwinglich bleiben, um so den Zugang zum Recht nicht zu beschränken. Insbesondere die Prozesskostenhilfe und die Gebührenfreiheit in der Sozialgerichtsbarkeit werden durch uns nicht in Frage gestellt.

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