Umsetzung von PEBB§Y I und II
Die Thüringer Justiz war aktiv an der Neugestaltung der Personalbedarfsberechnung in der Justiz beteiligt. So sind in Thüringen beispielsweise Erhebungen am Thüringer Oberlandesgericht, am Landgericht Erfurt sowie an den Amtsgerichten Gera und Hildburghausen vorgenommen worden.
Auf der Grundlage der Endgutachten haben alle Landesjustizverwaltungen für ihre ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften einen Abschlussbericht zur bundeseinheitlichen Umsetzung in die Praxis erarbeitet.Diesen finden Sie hier:
Schlussbericht LänderAG
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Anlagen zum PEBB§Y - Abschlussbericht
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